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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung bei Pflanzplänen
Beitrag von Nachricht
joey
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.02.2011
IP: Logged
icon Honorarberechnung bei Pflanzplänen

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Ich habe folgende Fragen für eine nachträgliche Angebotsabgabe für die Pflanzplanung:

- Für eine Gartenplanung ohne Pflanzplanung habe ich eine Abschlagsrechnung über die bisher ausgeführte Leistungsphasen 1, 2, 3 und 5 anhand der anrechenbaren Kosten (= aK) gestellt Weiterhin ist noch zumindest die Ausschreibung beauftragt
- diese Leistungsphasen habe ich nur teilweise entspr. Teilungstabelle (hier: lt. Franken) abgerechnet, da wie gesagt, keine Pflanzplanung gewünscht war (wie auch HOAI § 8 Absatz 2 vorgibt)
- jetzt wünscht der Bauherr doch ein Angebot für eine Pflanzplanung

Und hier beginnt das Problem.

Hätte der Bauherr direkt die Pflanzplanung mit in Auftrag gegeben, wären die aK höher gewesen.
Kann ich jetzt die höheren aK für meine bisherigen Leistungen nachträglich in Rechnung stellen?
Was ist die Grundlage für mein neues Angebot - die bisherigen aK plus geschätzte Kosten für die Pflanzung oder nur die geschätzten Kosten für die Pflanzung?

Der Bauherr hat keine Kenntnisse der HOAI, insofern liegt auch kein Verdacht nahe. Aber auf der anderen Seite kann es ja auch nicht sein, daß ein Bauherr Aufträge in Einzelabschnitten vergibt, umso Kosten zu sparen.

Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

05.02.2011 at 11:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung bei Pflanzplänen

Zum Verständnis Ihrer Frage müssten Sie genau definieren, was Sie denn unter Pflanzplanung verstehen.

In Ihrer Frage schrieben Sie sowohl von einer Aufteilung der Vomhundertsätze für einzelne Leistungsphasen als auch von (gegenüber was?) verringerten anrechenbaren Kosten. Es ist aber nicht klar, was genau wie angesetzt wurde.

Die Frage dürfte zunächst einmal bzgl. der alten Planung sein, ob Sie denn da einen Garten ganz ohne Pflanzungen konzipiert haben (falls ja, wie passen denn nun Pflanzungen dazu? / nennt man das denn Garten?) und ob Ihre Kostenberechnung diese Pflanzungen auch nicht enthält. Wenn die Planung, aK usw. ohne Pflanzungen waren, haben Sie nun ein neues Objekt der Planung, für das die aK genau für diesen neuen Planungsumfang anzusetzen sind.

Oder hatten Sie schon Pflanzungen vorgesehen und auch in den Kosten, aber noch keine konkreten Pflanzen benannt? Dann wäre die Entwurfs- und Ausführungplanung unvollständig gewesen und hätte dort nach § 8 (2) zu Punktabzug bei der Honorierung führen müssen, es müsste also für die nun nachträgliche Pflanzliste das Resthonorar der Leistungsphasen berechnet werden und ggf. ein zusätzlicher Koordinierungs- und Einarbeitungsaufwand (ebenfalls nach § 8 (2)).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

05.02.2011 at 19:37 Uhr
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joey
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.02.2011
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung bei Pflanzplänen

Sehr geehrter Herr Doell,

vielen Dank erst einmal für die Mühe einer Antwort.

Ich versuche mal die Sachlage zu verdeutlichen.
Erst einmal gibt es verschiedene Kundenwünsche. Der eine möchte nur einen Gestaltungsvorschlag hinsichtlich der baulichen Anlagen wie Terrasse, Wege, Teich etc. und pflanzt anschließend selber.
Es gibt aber auch Kunden, die ihren Garten schon gebaut haben und nun Vorschläge für die brachliegenden Pflanzflächen benötigen. Oder aber auch der Wunsch nach dem 'Komplettpaket' sprich bauliche und pflanzliche Planung.

Im konkreten Fall handelte es sich erst einmal nur um die bauliche Umgestaltung eines Hanggrundstückes. Das Gebäude wurde vom Bauherrn vor kurzem erworben; die vorh. Außenanlagen entsprechen nicht ihren Wünschen.

Verlauf:
Der Bauherr gab eine Kostenrahmen vor (nur für die baulichen Dinge) auf dessen Basis ich mein Angebot erstellte. Hier ergaben sich schon erste Unklarheiten, da in den Leistungsbildern der einzelnen Lp keine differenzierte Unterteilung in bauliche und pflanzliche Planungen zu finden ist.
Auch in der Teilleistungstabelle (hier von von Dr. Herbert Franken) findet man diesbezüglich keine prozentuale Aufteilung. Ich bin dann hingegangen und habe die anzusetzenden Teilleistungen (nicht die Lp) anhand dieser Tabelle für die baulichen Planungen nur zu ca. 50 % im Angebot berücksichtigt. Die anderen 50 % wären halt für eine pflanzliche Planung anzusetzen.

So sieht mein Ansatz dann aus:
Lp.1 mit 1,25 % nur Klärung der Aufgabenstellung
Lp 2 mit 4,20 % nur Vorentwurf
Lp 3 mit 7,50 % nur Entwurf und Kostenberechnung
Lp 5 mit 11,0 % nur Ausführungsplanung

Die Abschlagsrechnung erfolgte dann anhand der ermittelten anrechenbaren Kosten (durch die Kostenberechnung) mit diesen Prozentsätzen. So weit, so gut.

Aufgrund der gewünschten Planung sind jetzt umfangreiche Erdbewegungen notwendig, so daß zwangsläufig neue Pflanzflächen entstehen und der Wunsch nach einer pflanzlichen Planung geäußert wurde. Und damit entstand meine Frage:

Hätte der Bauherr schon anfänglich die Pflanzplanung mit beauftragt, wären die aK höher gewesen ebenso die Abschlags- sowie weitere Rechnungen.
Wenn ich jetzt ein nachträgliches Angebot für die pflanzliche Planung aufstelle, weiß ich nicht welche aK ich anzusetzen habe. Nur für die pflanzlichen Kosten oder auch die baulichen Kosten.
Kann ich in der nächsten Rechnung die Gesamt-aK auch auf die schon geleisteten Lp anrechnen?
Entsteht jetzt ein neuer Auftrag, hat der Bauherr viel Geld gespart, da die beiden aK nicht in der Summe auf beide Aufträge anzusetzen wären.

einfaches Schema:

Einzelaufträge:
aK bauliche Planung 100, hiervon anzusetzen 10 % gleich 10,0 Honorar
aK pflanzliche Planung 25, hiervon anzusetzen 10 % gleich 2,5 Honorar
In der Summe 12,5 Honorar

Gesamtauftrag:
aK gesamte Planung 125, hiervon anzusetzen 20 % gleich 25 Honorar (also das doppelte)

Ich habe zu diesem Thema trotz reger Recherche nichts gefunden. Der § 7, Absatz 5 HOAI beschreibt ja nur, daß der Vertrag bei veränderten aK anzupassen wäre. Ist daß jetzt frei vereinbar?

Ich hoffe, Sie können mir hierzu noch einmal etwas sagen. Vielen Dank im voraus.


06.02.2011 at 14:53 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung bei Pflanzplänen

"Ich bin dann hingegangen und habe die anzusetzenden Teilleistungen (nicht die Lp) anhand dieser Tabelle für die baulichen Planungen nur zu ca. 50 % im Angebot berücksichtigt. Die anderen 50 % wären halt für eine pflanzliche Planung anzusetzen."

"Die Abschlagsrechnung erfolgte dann anhand der ermittelten anrechenbaren Kosten (durch die Kostenberechnung) mit diesen Prozentsätzen."

Hier liegt wohl der Hase im Pfeffer. Die anrechenbaren Kosten einer Planung richten sich immer nach dem Vertragsgegenstand.

Beispiel: die baulichen Umgestaltungen kosten lt. Kostenberechnung 20.000 €. Die nunmehr gewünschten Pflanzungen lt. einer neuen Kostenberechnung weitere 8.000 €. Wenn der Plannugsgegenstand zunächst nur bauliche Umgestaltungen waren, wäre das Honorar auf Basis aK=20.000 € mit den vollen (!) Prozentsätzen der Leistungsphasen zu berechnen gewesen. Wenn nun ein weiterer Planungsauftrag über die Pflanzungen kommt, sind die aK dafür eben 8.000 € (wiederum aus dem nun vorliegenden Verragsgegenstand). Hätte der AG gleich alles zusammen beauftragt, wäre das Honorar für 28.000 € zu ermitteln gewesen, was etwas günstiger als die beiden Einzelaufträge für ihn gewesen wäre.

Was Sie angesetzt haben, nämlich nur Teile der Vomhundertsätze für einzelne Leistungsphasen, wäre nur dann richtig, wenn einzelne Leistungen der Grundleistungen nicht zu erbringen waren.

Ihr "Schema"

Einzelaufträge: aK bauliche Planung 100, hiervon anzusetzen 10 % gleich 10,0 Honorar aK pflanzliche Planung 25, hiervon anzusetzen 10 % gleich 2,5 Honorar, In der Summe 12,5 Honorar - Gesamtauftrag: aK gesamte Planung 125, hiervon anzusetzen 20 % gleich 25 Honorar (also das doppelte)

verstehe ich überhaupt nicht.

Wieso soll bei einer Planung über bauliche + Pflanzarbeiten der Prozentsatz der zu erbringenden Teilleistungen höher sein als bei 2 Einzelplanungen? Zudem sind die Grundhonorare aufgrund der Tabellendegression bei höheren aK relativ geringer, d.h. die Höhe des Grundhonorars bei aK von 10 und von 2,5 sind nicht jedesmal gleich 10%..

Möglicherweise liegt der Denkfehler wie oben beschrieben darin, dass Sie bei einer Planung der baulichen Anlagen nicht nur mit geringeren aK derselben gerechnet haben (was richtig sit, da sich dies aus dem Vertragsgegenstand ergibt), sondern darüber hinaus auch noch die Prozentsätze der Teilleistungen gekürzt haben (was nicht richtig ist, da Sie das volle Leistungsbild für diesen "Planungsgegenstand" erbracht haben).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.02.2011 at 20:08 Uhr
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joey
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.02.2011
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung bei Pflanzplänen

Sehr geehrter Herr Doell,

ich habe mir Ihre Antwort gestern Abend bei einem sinnigen Getränk in aller Ruhe angesehen, und: der Knoten ist geplatzt. Ich habe zu wenig berechnet, es hätten die vollen Lp abzüglich..der nicht erbrachten Leistungen (wie z.B. die Kostenschätzung oder das Einbinden anderer fachlich Beteiligter) berechnet werden müssen. Ich befürchte nur, daß der Bauherr mit dieser nachträglichen Mehrberechnung nicht einverstanden sein wird, mal sehen.
Vorsichtshalber noch folgendes: die aK nur für die bauliche Planung liegen knapp unter dem Tafelwert von 20.452 -, Euro, das Honorar ist also frei verhandelbar. Anders sähe es aus, wären die aK für die pflanzliche Planung noch hinzugekommen.

Herr Doell, Sie haben mir sehr geholfen. Ich möchte mich an dieser Stelle hierfür recht herzlich bedanken.

07.02.2011 at 09:11 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung bei Pflanzplänen
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