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titelheld
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.02.2011
IP: Logged
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Reine Kostenschätzung zur Finanzierung - HOAI Abrechnung zu hoch
Hallo,
für eine Finanzierungsanfrage bei der Bank, haben wir eine Kostenschätzung durch einen Architekten benötigt.
Hierzu wurde uns ein Architekt empfohlen, der gerade ein vergleichbares Projetkt geplant hatte.
Soweit alles gut!
Hierzu haben wir von ihm (kurzfristig) eine grobe Schätzung der Kosten erhalten (diese beruhte jedoch NICHT auf Angebote, auf unser Projekt) - als Anlage erhielten wir ein Angebot des bereits geplanten Projekts, mit dessen Name.
Zur "stabilisierung" der Schätzung für die Bank, haben wir ihn gebeten, dass zumindest unser Name in dem Angebot stehen sollte.
Darauf wurde ein Angebot (ohne weitere Rücksprache der Ausstattung usw.) "erstellt".
Nun kommt es -
für dieses abgeschriebene Angebot und ein sehr grobes Bild, ohne weitere Grundlagen (genaue Maße, Ausstattung, Ausbau, ect.), sollten wir nun über Euro 3600.- zahlen!!!
Da ja nur eine Zwischenstufe der HOAI in Anspruch genommen wurde - NUR die Kostenschätzung - können diese Kosten doch nicht in dieser Höhe gerechferigt sein?
ODER?
Wie verhält es sich hierbei - wir sind absolut ratlos und hae auch einen vergleichbaren Fall niegends gefunden!
WIR BITTEN DRINGEND UM HILFE!
Vielen Dank im Voraus!
S.L.
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24.02.2011 at 17:57 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Reine Kostenschätzung zur Finanzierung - HOAI Abrechnung zu hoch
Hallo S.L.,
so ganz ist mir aus der Beschreibung nicht klar, was der Architekt eigentlich schätzen sollte?
Gab es schon Skizzen oder Gebäudegrößenvorgaben oder sonstige Vorgaben?
Oder sollte er einfach nur eine Zahl "schießen", damit die Bank eine Unterlage hat und zufrieden ist?
Oder sollte er bei Null beginnen und einen Vorentwurf erstellen mit abschließender Kostenschätzung, was den Leistungsphasen 1-2 der HOAI entsprechen würde?
Letzteres kann ich mir schwer vorstellen, denn dazu wäre "etwas" mehr Kommunikation erforderlich gewesen.
§ 3 Abs.8 HOAI sagt zudem, dass die Ergebnisse jeder Leistungsphase mit dem Auftraggeber zu erörtern sind. [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#3[/url]
Das ist in der Praxis noch nicht bei Jedem angekommen.
Außerdem wird man als Bauherr üblicherweise gefragt, ob man mit dem Vorentwurf einverstanden ist, bevor er abrechnet wird.
Leider sind die Hintergrundinformationen für eine Honorarbewertung äußerst dürftig. Deshalb rechne ich einfach mal ein Beispiel anhand fiktiver Annahmen vor:
Annahmen:
- gesamte Baukosten über Alles: 250.000,- € brutto
- entspricht: 210.000,- € netto
- abzgl. 20 % Nebenkosten: bleiben 168.000,- € netto
- Honorarzone III
- Mindestsatz
- komplette LP 1+2: 10 %
- 5 % Nebenkosten
Das ergäbe ein Honorar von gerundet 2.500,- € brutto, welche natürlich bei der späteren Weiterplanung dann nicht mehr anfallen würden. Dazu benötigt man dann allerdings die vollständigen Unterlagen.
Ob das Beispiel hilft, die Höhe der Rechnung bewerten zu können, kann ich aber letztendlich nicht sagen, da keine genauen Angaben gemacht wurden.
Vielleicht noch Eines zum Abschluss:
Es gibt Erfahrungswerte bzw. Baukostenindizes für Preise pro m² Wohnfläche oder m³ umbauten Raum. Üblicherweise werden diese Werte auch für eine Baukostenschätzung herangezogen. Wenn jetzt keine Vorplanung gemacht wurde und beispielsweise die Wohnfläche vorgegeben wurde, dann kann die Kostenschätzung theoretisch aus einer Zeile bestehen, z.B.: 150 m² x 1.500,- € netto = 225.000,- € netto zzgl. MwSt.
In diesem Fall wären allerdings auch 3.600,- € Honorar abenteuerlich!
Viele Grüße
bento
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24.02.2011 at 20:11 Uhr |
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titelheld
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.02.2011
IP: Logged
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Re: Reine Kostenschätzung zur Finanzierung - HOAI Abrechnung zu hoch
Hallo bento,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die Kostenschätzung wurde ausschließlich für die "Zufriedenheit" der Bank benötigt - um im Vorfeld zu sehen, ob das Projekt überhaupt verwirklicht werden kann - in diesem Zug, um eine Kreditanfrage zu stellen!
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Lagerhalle in Stahlbau, bei der die Abmessungen vorgegeben und vergleichbar mit seinem bereits (für einen Anderen) geplanten Projekt waren!
O-Ton: Hierzu kann ich die Daten vom Projekt ... zugrunde legen.
Es wurde für uns keine Planung mit Details oder Ausstattung abgesprochen - dies war auch (noch) nicht erwünscht - um Kosten zu sparen, bis die Finanzierungsfrage geklärt ist!
Das einzigste personalisierte, war das Fax-Angebot mit unserem Namen vom Stahlbauer und eine grobe Zeichnung ohne Maße (Bild: "Schuhkarton auf Wiese").
Ich hoffe diese Infos sind etwas aussagekräftiger und detailreicher.
Besten Dank nochmals im Vorfeld!
S.L.
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25.02.2011 at 10:37 Uhr |
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titelheld
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.02.2011
IP: Logged
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Reine Kostenschätzung zur Finanzierung - HOAI Abrechnung zu hoch
Hallo,
hatte schon jemand ein vergleichbares Problem - kann mir niemand helfen
Viele Grüße
S.L.
[Edited by titelheld on 03.03.2011 at 17:38 Uhr]
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03.03.2011 at 17:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Reine Kostenschätzung zur Finanzierung - HOAI Abrechnung zu hoch
Ich würde mit dem Planer mal reden und ihm anbieten, für ein paar Stunden Ortstermin und die Veranlassung eines Richtpreisangebotes einen Fixbetrag zu bezahlen (z.B. 300 bis 500 €).
Ansaonsten müssen Sie die Rechnung innerhalb von 2 Monaten ab Zugang als nicht prüfbar rügen und zurücksenden. Als Grund der Nichtprüfbarkeit geben Sie z.B. an, dass
a) aus Ihrer Sicht kaum abrechenbare Leistungen erbracht wurden,
b) die erbrachten Leistungen nicht angeführt sind und
c) die ganze Rechnung nicht HOAI-gemäß aufgestellt wurde.
Dann schaun Sie mal, wie er reagiert. Wenn Sie dann noch weiteres wissen möchten, müssten Sie allerdings hier ein paar mehr Details benennen, sonst kann man da kaum etwas zu sagen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.03.2011 at 18:40 Uhr |
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