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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bindungsverpflichtung der Öffentlichen Hand an die HOAI
Gibt es eine rechtliche Bindung zur Anwendung der HOAI für öffentliche Auftraggeber?
Öffentliche Auftragnehmer sind grundsätzlich an die HOAI gebunden:
Festpreisangebote sind grundsätzlich zusätzlich:
Es gibt (wie immer) Ausnahmen:
Beitrag von Nachricht
Christian
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 02.05.2003
IP: Logged
icon Bindungsverpflichtung der Öffentlichen Hand an die HOAI

Als Mitarbeiter einer Körperschaft öffentlichen Rechts im Baubereich interessiert es mich, ob es für öffentliche Auftraggeber eine rechtliche Bindung an die HOAI gibt. Zur Zeit beschäftige ich mich mit dieser Frage, da ich Leistungen nach HOAI Lp 5-9 vergeben möchte, doch neben Honorarangeboten nach HOAI ein weiteres, pauschalisiertes Festpreisangebot vorliegen habe. Aus dem Angebotsschreiben:"Ihr Einverständnis vorausgesetzt, sind wir unter Bezug auf unsere Aufwandskalkulation sowie §§ 6,7 der HOAI auch bereit, unser Angebot im Sinne einer Festpreisregelung zu pauschalisieren." Frage: Darf eine Körperschaft öffentlichen Rechts auf ein solches Angebot eingehen?

02.05.2003 at 11:47 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Bindungsverpflichtung der Öffentlichen Hand an die HOAI

Hallo Christian,

die HOAI ist gesetzliches Preisrecht und gilt grundsätzlich für jeden, der Leistungen nach HOAI anbietet oder entgegen nimmt.

Ein Pauschalpreisangebot ist aber nicht grundsätzlich unstatthaft. Zum einen können die anrechenbaren Kosten unterhalb der Tafelwerte liegen (was nur bei sehr, sehr kleinen Baumaßnahmen der Fall wäre).

Zum anderen kann das Honorar pauschaliert werden. Wenn die Baumaßnahme weitgehend beendet ist und die tatsächlichen Kosten bekannt sind, wird man jedoch prüfen müssen, ob die Pauschalsumme innerhalb der zulässigen Honorargrenzen (vgl. § 4 Abs. 1 HOAI) liegt. Wenn ja, dann gilt die Pauschalsumme, wenn nein, dann gilt nach nächste zulässige Honorar.

Wenn Sie also auch grundsätzlich auf ein Pauschalangebot eingehen dürfen, so würde ich erst einmal davon abraten. Die damit suggerierte Kostensicherheit haben Sie nämlich gar nicht. Außerdem stehen - auch die öffentlichen - Auftraggeber ohnehin in dem schlechten Ruf, unzulässig niedrige Honorare zu vereinbaren.

Hoffentlich hilft Ihnen die Antwort weiter.

Mein Tip: Vergleichen Sie weniger die Honorare als vielmehr die Qualifikation der Anbieter (Referenzobjekte, Größe und Ausstattung der Planerbüros, persönlicher Eindruck ...)

So long



____________________________
Miky

02.05.2003 at 17:07 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bindungsverpflichtung der Öffentlichen Hand an die HOAI
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