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Maik K.
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 12.03.2011
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Architektenrechnung ohne Vertrag
Hallo,
bei uns besteht folgende Sachlage: Mitte August des letzten Jahres besuchte uns nach einem Telefonat ein Bauunternehmer für ein Erstgespräch um einen Hausbau. Dazu brachte er gleich einen Architekten mit, der uns im Verlauf des Gespräches zu überzeugen versuchte, dass das anvisierte Fachwerkhaus (als Passivhaus) nicht mehr zeitgemäß wäre und wir doch lieber ein Passivhaus bauen sollten.
Im folgenden Verlauf gab es etwas Mailverkehr in dem wir unsere Vorstellungen darbrachten. Erst Anfang November kam es zu einem zweiten Treffen, auf dem uns eine Handskizze mit ein Vorschlag (Haus aus mehreren Perspektiven) dargestellt wurde. Diese entsprach kaum unseren Vorstellungen, so dass wir im folgenden mehrere Mail zur Veränderung zusendeten. Schließlich sollte ein Vermesser für den Lageplan des Grundstückes beauftragt werden um die Planung grundstücksspezifisch ausführen zu können. Die Angebote holte der Architekt per Mail nach der Übermittlung der Adressen der von uns favorisierten Vermesser ein. Dies geschah Ende Dezember. Ab diesem Zeitpunkt bekamen wir von dem Architekten keine Antwort mehr auf unsere Mails. (Er bat sogar den Bauunternehmer nicht mit uns in Kontakt zu treten, da er dies selbst machen wollte)
Mitte Februar kündigten wir schließlich per Mail und erhielten prompt eine Antwort mit Rechnung. Zitat:
Für die beiden Planungsgespräche bei Ihnen vor Ort,
die Recherchen,
die Lageplan-Initiative,
die Einführung in die Passivhaustechnik
und den Vorentwurf vom 07.11.2010
schlage ich Ihnen die Abrechnung nach Zeitaufwand vor:
8h zu je 60€ zzgl. 5%Nebenkosten und 19%Mehrwertsteuer - Rechnungslegung im März 2011.
Mir ist bewusst, dass der Architekt vorvertraglich Leistungen erbracht hat und habe ihm die Berechnung von 5 Stunden vorgeschlagen. (Abzüglich des unverbindlichen Erstgespräches und der "Einführung in die Passivhaustechnik)
Jetzt hatte ich aber gelesen, dass er ohne Vertrag nur einen bestimmten Stundensatz verlangen darf. und auch Nebenkosten ohne Vertrag nicht berechnet werden dürfen
Wie viele Stunden sind hier zu Vergüten und welcher Stundensatz ist angemessen? (Oder handelt es sich noch um eine Akquise, da "die Architektenleistung nur einen unerheblichen Aufwand verursacht hat (z.B. flüchtige Handskizzen)."
Danke für Ihre Hilfe
Maik K.
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12.03.2011 at 17:46 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
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Re: Architektenrechnung ohne Vertrag
Hallo Maik,
selbstverständlich kam eine Leistung zustande, die nicht kostenlos zu bekommen ist, auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gab. Den gibt es bei Ärzten und Steuerberatern auch nicht. Dafür gibt es gerade die Gebühren- bzw. Honorarordnung - eine gesetzliche Preisliste für Beratungsleistungen.
Ob es sich dabei noch um Aquise handelt oder schon um Grundlagenermittlung und Vorplanung hängt von den konkreten Beiträgen ab (Beratungsinhalte, Qualität der Skizzen in Bezug zu Ihren Wünschen, Inhalt und Umfang der E-Mails).
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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13.03.2011 at 09:31 Uhr |
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Maik K.
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 12.03.2011
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Re: Architektenrechnung ohne Vertrag
Hallo,
danke erst mal für die Antwort. Das Leistungen vom Architekten erbracht wurden möchte ich auch gar nicht in Zweifel ziehen. Die Bauverzögerung um sechs Monate mal außer Acht gelassen versuche ich mal meine Anfrage zu präzisieren.
vor HOAI 2009 gab es einen Mindeststundensatz der in den Fällen herangezogen wurde, solange vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Gibt es nach HOAI 2009 noch etwas vergleichbares?
die zweite Frage bezieht sich auf die Nebenkosten:
Ich hatte in einem Buch "das Recht des Architekten" gelesen:
"Die wichtigsten Fälle eines Schriftformerfordernisses für Verträge zwischen dem privaten Bauherrn und dem Architekten bestehen:
• bei Vereinbarung der Überschreitung oder Unterschreitung des Mindestsatzes,
• bei Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale"
Gehe ich nun davon aus, "dass jeder, der die Dienste eines Architekten in Anspruch nimmt, regelmäßig - zumindest stillschweigend - einen Architektenvertrag mit entsprechenden Vergütungsfolgen schließt"
wurde aber zumindest keine Nebenkostenpauschale vereinbart. Wäre also theoretisch auch nicht anrechenbar?
Und als dritte Frage: der Erstbesuch ( zur zum gegenseitigen Kennenlernen und der Aufnahme von grundlegenen Rahmenbedingungen) eines Bauunternehmers,bei dem der Architekt vom Bauunternehmer gleich mitgebracht wird ist dann also schon nach der Leistungsphase 1 nach HOAI beim Architekten zu vergüten?
Dann sollte ich zulünftig also darauf achten das der Bauunternehmner zunächst ohne Architekt erscheint und zu diesem erst später Kontakt aufnehmen? Zumal sich bei diesem Bauunternehmer und auch beim Architekten herausstellte, dass sie nicht wie angenommen mit dem Bau von Fachwerkhäusern vertraut waren. (Was wir zumindest vom Bauunternehmer nach mündlichen Informationen angenommen hatten)
Danke noch mal im vorraus. Ich weiß, dass 600 EUR für Architekten vermutlich nur Kleckerbeträge sind und in den Gesamtkosten eines Hausbaues auch kaum ins Gewicht fallen...aber ich muss dafür mehr als eine Woche arbeiten :/
Maik K.
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13.03.2011 at 09:57 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Re: Architektenrechnung ohne Vertrag
Hallo Maik,
quote: vor HOAI 2009 gab es einen Mindeststundensatz der in den Fällen herangezogen wurde, solange vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Gibt es nach HOAI 2009 noch etwas vergleichbares?
Nein.
quote: ....wurde aber zumindest keine Nebenkostenpauschale vereinbart. Wäre also theoretisch auch nicht anrechenbar?
Wenn ein Auftrag zustande gekommen ist, sind auch die Nebenkosten abrechenbar (nicht anrechenbar); nur eben nicht als Pauschale bzw. Prozentsatz vom Honorar, sondern auf Nachweis. siehe [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#14[/url]
Oftmals ist die Grenze zwischen Aquise und Auftrag nicht eindeutig. Da letztendlich aber der Planer beweispflichtig dafür ist, dass er einen Auftrag erhalten hat, wird es im Zweifelsfall immer äußerst schwierig für ihn werden, dies zu belegen.
Ob dies in deinem Fall auch so sein könnte, kann man ohne genaue Kenntnis des Schriftverkehrs nicht beurteilen.
Näheres siehe hier:
[url=http://] http://www.anwalt.de/rechtstipps/architektenhonorar-akquise-oder-honoraranspruch_005523.html[/url]
Viele Grüße
bento
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13.03.2011 at 17:53 Uhr |
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Maik K.
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 12.03.2011
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Re: Architektenrechnung ohne Vertrag
Hallo
nochmals danke für eure ausführlichen Antworten. Ich konnte viele interessante Informationen sammeln und habe dieses zusammen mit den entsprechenden Ausschnitten aus dem Schriftverkehr dem Archtekten vorgelegt. Wir sind dannin beiderseitigem Einvernehmen auf einen guten Kompromiss gekommen . Für die Zukunft werde ich mich wirklich im Vorfeld deutlich ausführlicher informieren müssen und mir auch für Entscheidungen mehr Zeit zugestehen.
Bye
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14.03.2011 at 16:10 Uhr |
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