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titelheld
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 24.02.2011
IP: Logged
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Kostenverfolgung und Soll-Istkosten abgleich bei Neubau
Hallo,
ist der Architekt in einer der Leistungsphasen 1-9, zur Kostenverfolgung verpflichtet (alle Rechnungen laufen bei Ihm zusammen)?
Wenn ja, wann oder in welchen Zeitabständen ist er verpflichtet diese zu verfolgen?
Ist er zur Erstellung eines Soll-IstKosten Abgleichs verpflichtet?
Wenn ja, muß er diesen selbständig ausführen und wann?
Sind plötzliche z.B. Bauschutt-Funde hierbei gleich zu verfolgen und gleich zu erfassen?
Bitte dringend um Hilfe!
Viele Grüße
S.L
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13.04.2011 at 13:10 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Kostenverfolgung und Soll-Istkosten abgleich bei Neubau
quote: ist der Architekt in einer der Leistungsphasen 1-9, zur Kostenverfolgung verpflichtet (alle Rechnungen laufen bei Ihm zusammen)?
Ja, nach Anlage 11 in Lph. 8, siehe o). Wenn Sie einen Auftrag übernommen haben, bei dem Sie Leistungen der Lph. 8 zu erbringen haben und nicht wissen, was Sie da zu tun haben - meine Herren! Qualitativ unverantwortlich, möchte man dazu sagen. Von der Haftung einmal ganz abgesehen.
quote: Wenn ja, wann oder in welchen Zeitabständen ist er verpflichtet diese zu verfolgen?
Da gibt es keine feste Regel. Wenn es offensichtlich wird, dass in einzelnen Titeln, Untertiteln oder Positionen die Abrechnung den Auftrag deutlich übersteigt oder wenn Nachträge beauftragt und abgerechnet werden, sollte man z.B. mit der Rechnungsprüfung darauf hinweisen oder auch mal eine Gesamtkostenprognose vornehmen.
quote: Ist er zur Erstellung eines Soll-IstKosten Abgleichs verpflichtet?
Wie vor, ja. Die Kostenkontrolle ist Grundleistung in Lph. 8; wenn diese im Vertrag inhaltlich gefordert wird, gehört sie zu den (zentralen) Aufgaben des Planers.
quote: Wenn ja, muß er diesen selbständig ausführen und wann?
Natürlich selbständig, es geht ja um eine frühzeitige Information des AGs. Wenn der das schon selbst sieht, ist es meist zu spät.
quote: Sind plötzliche z.B. Bauschutt-Funde hierbei gleich zu verfolgen und gleich zu erfassen?
Wenn Sie VOB-Aufträge haben, bei denen zusätzliche Leistungen erforderlich werden (z.B. Analyse und Entsorgung von Bauschuttmassen), wird ein guter Unternehmer den AG schon von sich aus auf Mehrleistungen und die Notwendigkeit einer Einheitspreisvereinbarung hierzu hinweisen. Ansonsten kommt sowas bei den Bauleitungs-Jour fixes zur Sprache als zusätzlich erforderliche Bauleistung und wird protokolliert, dann liest es der AG zumindest, wenn er nicht dabei war. Ein guter Bauüberwacher informiert den AG jedoch zusätzlich über neu hinzugekommene Leistungen.
Wenn für zusätzliche Leistungen kein Einheitspreis vereinbart ist, wie will denn der AN die Leistung abrechnen und wie der Planer die Re prüfen? Das muss also alles zeitnah passieren!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.04.2011 at 14:22 Uhr |
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