Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Ist ein LV nach StLB eine besondere Leistung?
Beitrag von Nachricht
molo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.04.2011
IP: Logged
icon Ist ein LV nach StLB eine besondere Leistung?

Moin, moin,

ich bin das erste mal in diesem Forum.

Wir sollen ein LV erstellen. Nichts ausergewöhnliches. Jetzt kurz vor abgabetermin möchte unser auftraggeber, dass das LV auf Grundlage des Standardleistungsbuches erstellt werden soll.

Dieses haben wir bisher nicht gebraucht. Da das StLB nur noch GEAB XML kann müssen wir auch noch unsere AVA-Aoftware updaten. Dadurch entstehen uns, neben der Einarbeitungszeit, erstmal Investitionskosten von ca. 5.000 EUR.

Kann der Bauherr einfach wärend der Planungsphase fordern, dass das LV als StLB-LV abgegeben werden muss? Hätte er dieses nicht im Vertrag fordern müssen? Ist das Anfertigen eines StLB eine besondere Leistung gem. der HOAI?

In der AHO Publikation Nr. 6, ist die Anfertigung von Ausschreibungen auf der EDV-Anlage des Auftragsgebers. mit 3 v. H angegeben.


____________________________
Alles Gute aus den hohen Norden

13.04.2011 at 13:50 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Ist ein LV nach StLB eine besondere Leistung?

Prüfen Sie den Vertrag und die Anlagen dazu genau, vielleicht gibt es Verweise, die von vornherein die Anwendung des StLB fordern.

Wenn sicher ist, dass die Anwnedung des StLB nicht vertraglich gefordert ist, sollten Sie mit dem AG reden und die Situation schildern - Sie erbringen hre Leistung fachgerecht und vertragskonform sowie im Zeitplan. Eine neue Anforderung hätte entweder dazu geführt, dass Sie den Auftrag nicht angenommen hätten oder dass Sie zumindest frühzeitig sich ein Softwareupdate besorgt hätten und sich darin eingearbeitet hätten oder einen Kollegen eingeschaltet hätten der die Software und die Datensätze hat oder oder.... So erweist sich die Erfüllung der Forderung als Besondere Leistung, da sich die vertraglichen Anforderungen des AGs ändern. Sollte er Ihnen die Software und die Datensätze liefern sowie die Umarbeitung vergüten, können Sie ja immer noch umsteigen.

Ich würde den AG fragen, was er sich denn vom StLB verspricht. Wenn er auf eine Notwendigkeit intern hinweist, fragen Sie ihn, wieso er das dann nicht zum Vertragsinhalt gemacht hat. Wenn Sie die Antwort kennen, sollten Sie hier noch einmal posten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.04.2011 at 14:09 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Ist ein LV nach StLB eine besondere Leistung?
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no