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molo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.04.2011
IP: Logged
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Ist ein LV nach StLB eine besondere Leistung?
Moin, moin,
ich bin das erste mal in diesem Forum.
Wir sollen ein LV erstellen. Nichts ausergewöhnliches. Jetzt kurz vor abgabetermin möchte unser auftraggeber, dass das LV auf Grundlage des Standardleistungsbuches erstellt werden soll.
Dieses haben wir bisher nicht gebraucht. Da das StLB nur noch GEAB XML kann müssen wir auch noch unsere AVA-Aoftware updaten. Dadurch entstehen uns, neben der Einarbeitungszeit, erstmal Investitionskosten von ca. 5.000 EUR.
Kann der Bauherr einfach wärend der Planungsphase fordern, dass das LV als StLB-LV abgegeben werden muss? Hätte er dieses nicht im Vertrag fordern müssen? Ist das Anfertigen eines StLB eine besondere Leistung gem. der HOAI?
In der AHO Publikation Nr. 6, ist die Anfertigung von Ausschreibungen auf der EDV-Anlage des Auftragsgebers. mit 3 v. H angegeben.
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Alles Gute aus den hohen Norden
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13.04.2011 at 13:50 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Ist ein LV nach StLB eine besondere Leistung?
Prüfen Sie den Vertrag und die Anlagen dazu genau, vielleicht gibt es Verweise, die von vornherein die Anwendung des StLB fordern.
Wenn sicher ist, dass die Anwnedung des StLB nicht vertraglich gefordert ist, sollten Sie mit dem AG reden und die Situation schildern - Sie erbringen hre Leistung fachgerecht und vertragskonform sowie im Zeitplan. Eine neue Anforderung hätte entweder dazu geführt, dass Sie den Auftrag nicht angenommen hätten oder dass Sie zumindest frühzeitig sich ein Softwareupdate besorgt hätten und sich darin eingearbeitet hätten oder einen Kollegen eingeschaltet hätten der die Software und die Datensätze hat oder oder.... So erweist sich die Erfüllung der Forderung als Besondere Leistung, da sich die vertraglichen Anforderungen des AGs ändern. Sollte er Ihnen die Software und die Datensätze liefern sowie die Umarbeitung vergüten, können Sie ja immer noch umsteigen.
Ich würde den AG fragen, was er sich denn vom StLB verspricht. Wenn er auf eine Notwendigkeit intern hinweist, fragen Sie ihn, wieso er das dann nicht zum Vertragsinhalt gemacht hat. Wenn Sie die Antwort kennen, sollten Sie hier noch einmal posten.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.04.2011 at 14:09 Uhr |
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