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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wandabwicklungen ... Besondere Leistung des Fachplaners?
Beitrag von Nachricht
Mswebbox
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.10.2010
IP: Logged
icon Wandabwicklungen ... Besondere Leistung des Fachplaners?

Hallo zusammen,

wir diskutieren die Frage, in welchem Umfang der TGA-Fachplaner an der Erstellung der Wandansichten (Projekt Krankenhausbau) mitwirken muss, und ob dies als "Grundleistung" oder als "Besondere Leistung"einzustufen ist.

Klar ist der Sachverhalt, wenn es um das "Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von bereitgestellten Betriebsmitteln und Maschinen" geht. Aber wie sieht es aus mit Angaben zu Schaltern, Steckdosen, die Lage der Anschlusspunkte für medizinische Gase etc.? Ist auch dies als Besondere Leistung einzustufen? Reicht es aus, wenn der Fachplaner die Angaben in Listenform überreicht, um seine Grundleistung zu erfüllen.

Vertraglich wurde dieser Punkt nicht explizit geregelt, die Leistungspflichten werden aus den preisrechtlichen Regelungen der HOAI abgeleitet.

Vielen Dank vorab für Tipps.

Ch. Meyer

04.05.2011 at 09:38 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Wandabwicklungen ... Besondere Leistung des Fachplaners?

Wenn man die Grundleistungen der Lph. 5 für die Technische Ausrüstung anschaut, steht da:

"Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung

b) Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)

c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen "

An Ausführungsplanung ist all das erforderlich, was die ausführenden Firmen für ihre Arbeit brauchen, und wenn es nicht egal ist, wo bestimmte Anschlüsse hinkommen, muss das halt kommuniziert werden.

Dass es keine Kollisionen mit den Fachplanungen anderer TGA-PLaner usw. gibt, war bereits Grundleistung in Lph. 3 "Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf ".

Nun kann man Angaben zur Lage von Einbauten mit einerm Hinweis auf geltende Normen machen oder die Dinger in einen Plan zeichnen. Ob das eine Wandabwicklung sein muss, ergibt sich aus der Sache. Wenn ein Grundriß mit Symbolen (welche u.a. die Höhe über dem Fußboden darstellen) für die ausführende Firma reicht, muss es keine Abwicklung sein.

Es kann auch beim Gebäudeplaner liegen, im Rahmen seiner Integratiosnpflicht in Lph. 5 alles zusammenzutragen ("Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphase 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung "), also z.B. aus den Angaben der TGA-Planer eine Abwicklung zu zeichenn mit allen Einbauten und diese den TGA-Planern zur Abstimmung und Kontrolle zuzuleiten.

Vielleicht ist das ganze ja auch dann nicht so aufwendig, wenn eine gewisse Standardisierung von Räumen stattfindet, also Krankenzimmer Typ A. B und C usw.

Basis der Honorierung sollte immer sein, was die ausführenden Firmen brauchen und was erforderlich ist, um räumliche Kollisionen sowie gestalterisch befriedigende Ergebnisse zu erzielen. Das ist regelmäßig alles Grundleistung und keine Besondere Leistung für alle Planer.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

04.05.2011 at 18:33 Uhr
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Mswebbox
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.10.2010
IP: Logged
icon Re: Wandabwicklungen ... Besondere Leistung des Fachplaners?

Hallo Herr Doell,

vielen Dank für diese umfangreiche Antwort ... hat uns geholfen.

MfG
Ch. Meyer

13.05.2011 at 13:06 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wandabwicklungen ... Besondere Leistung des Fachplaners?
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