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effinie
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.05.2011
IP: Logged
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energetische Sanierung
Wenn ich Altbauten zum Effizienzhaus saniere, jedoch ohne einen Bauantrag zu stellen, komme ich immer über die HOAI-Mindestgerenze von 30.000 €.
Für manche Sanierungskomponente fallen alle Leistungsphasen an außer LP 4 (Genehmigngsplanung)
Für mancheSanierungskomponente fällt nur Leistungsphase 8 (Eigenleistung)
Für manche Komponente Leistungsphase 5-8
Geht dass innerhalb der HOAI
oder wie gehe ich damit um?
Danke für Hilfe 
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11.05.2011 at 19:17 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: energetische Sanierung
Natürlich geht das.
Wenn Sie Ihre 3 genannten Leistungsgruppen kurz definieren, heißen sie
A) Objekle der Lph. 1-3 und 5-9
B) Objekte der Lph. 8
C) Objekte der Lph. 5-8
Das Honorar richtet sich für die Objekte nach der Kostenberechnung bzw. solange diese nicht vorliegt nach der Kostenschätzung. Altenativ nach einer Baukostenvereinbarung.
Falls Lph. 1-3 nicht erbracht werden, erstellen Sie für die Honorarberechnung einvernehmlich eine Kostenschätzung, evtl. auf der Basis von Richtpreisangeboten (bzw. auf Basis der tatsächlichen Angebote, also quasi aus dem Kostenanschlag) oder Erfahrungswerten. Alternativ legen Sie gemeinsam vorab einen realistischen Wert fest, treffen also eine Baukostenvereinbarung.
Sie erbringen also:
1. Leistungen in Lph. 1-3 für Objekte A, aK nach Kostenberechnung
2. Leistungen in Lph. 5-7 für Objekte A und C, aK Objekte A nach Kostenberechnung, aK Objekte C nach Kostenschätzung oder -vereinbarung
3. Leistungen in Lph. 8 für Objekte A, B und C, aK Objekte A nach Kostenberechnung, aK Objekte B und C nach Kostenschätzung oder -vereinbarung
Was der Bauantrag (Lph. 4) mit anrechenbaren Kosten zu tun hat bzw. wie er diese beeinflussen soll, ist mir jedoch nicht klar.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.05.2011 at 20:15 Uhr |
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effinie
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.05.2011
IP: Logged
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Re: energetische Sanierung
Danke für Ihre Hilfe.
Wenn ich sie richtig verstehe, muss ich innerhalb eines Projektes aufteilen:
- für die Dachsanierung Phase 5-8
- für die Fenstersanierung (mit Entwurf) Phase 3, 5, 6, 7, 8
- Für die Sanierung der obersten Decke nur Phase 8
- für die Heizungssanieruneg Phase 6,7,8
Jeweils mit den dazu anzusetzenden Kostenanteilen ??
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12.05.2011 at 07:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: energetische Sanierung
Wenn Sie bestimmte Leistungsphasen nicht für alle Bereiche benötigen, müssen Sie vertraglich diese Phasen auch nur für jene Teile erbringen, die Sie in dieser Phase bearbeiten. Diese bilden das Planungsobjerkt in der betreffenden Leistungsphase und das Planungsobjekt bestimmt jeweils die anrechenbaren Kosten.
Übrigens: die Heizungsanlage wird als Fachplanung Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI abgerechnet, nicht als Objektplanung Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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12.05.2011 at 08:10 Uhr |
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