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boteifoege
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 19.05.2011
IP: Logged
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Erbt die Witwe Leistungsphase 9???
Hallo zusammen,
mein Mann Dipl.Ing. hatte einen schriftlichen Architektenauftrag zu Umbau und Sanierung eines Hauses (Lph.1-9).
Ich selbst war mal in diesem Architekurbüro angestellt, aber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht mehr, sondern da als externe Geschäftsführerin einer Bauplanungs-GmbH, die für das Architekturbüro als SUB auch Leistungen durchführte, incl. Lph.8 - mit externer Rechnungstellung an das Architekturbüro.
Das Vorhaben ist abgeschlossen (Lph.8); mein Mann starb zu Beginn der Lph.9. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ich selbstverständlich weiter für die Lph. 9 zur Verfügung stehe, die ich geerbt hätte, auch wenn ich keine Architektin wäre. Ich hätte ja in den vorangegangenen Leistungsphasen schon mitgewirkt und solle jetzt die Abwickluing von Schadensbeseitigungen der Lph.9 bearbeiten.
Wie sehen Sie das???
Die Planungs GmbH führe ich nicht mehr.
Für mich ist das ganze zeitlich völlig unüberschaubar.
Ich kann nicht einschätzen, ob überhaupt und wie lange dann Haftungen auf mir lasten!!! Ganz unabhängig vom Honorar für Lph.9, dessen Betrag schon heute in keinem Verhältnis mehr steht zu dem bislang für Lph.9 erforderten Aufwand.
Gruß und danke für Ihre Einschätzung.
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19.05.2011 at 11:58 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Erbt die Witwe Leistungsphase 9???
Hallo,
das soll jetzt keine Rechtsauskunft darstellen, aber ich befürchte, dass es nur zwei Möglichkeiten geben wird:
Entweder die Erbschaft wird komplett ausgeschlagen oder man tritt mit der Annahme in die bestehenden Verträge ein und hat sie mit allen Rechten und Pflichten zu erfüllen.
Dabei ist es egal, ob der Aufwand für die LP 9 die Honorierung übersteigt!
Ich glaube, der nachfolgende Link ist da sehr interessant:
[url=http://] http://www.aknw.de/mitglieder/service/publikationen/dokumente/Vorsorge_fuer_Todesfall.pdf[/url]
Da wird sich wohl eine Rechtsberatung empfehlen, falls es nicht schon zu spät ist und die Erbschaft länger als 6 Wochen her ist.
Manchmal hat eine GmbH auch ihre Vorteile!
Kann es sich evtl. um einen Versicherungsfall handeln?
Viel Glück
bento
[Edited by bento on 19.05.2011 at 19:27 Uhr]
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19.05.2011 at 19:24 Uhr |
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boteifoege
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 19.05.2011
IP: Logged
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Re: Erbt die Witwe Leistungsphase 9???
Danke bento.
Das war schon sehr hilfreich!
Da der Todesfall schon 1 Jahr zurück liegt, werde ich versuchen müssen , den Vertrag mit Hilfe meiner Architektenkammer bzw. dem Haftpflichtversicherer (bzgl. Lph9) zu kündigen. Der ererbte laufende Versicherungsfall an dem Objekt - noch aus Lph. 8 meines Mannes - reicht mir gerade!
Liebe Grüße
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20.05.2011 at 10:29 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Erbt die Witwe Leistungsphase 9???
Leider trifft es zu, dass die Erben bei Tod des Planers als seine Rechtsnachfolger in dessen Leistungspflichten eintreten (wenn sie die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben), egal, ob sie selbst Archtiekten sind oder nicht, egal, ob sie fachlich zu diesen Leistungen überhaupt in der Lage sind oder nicht. Wie die sich daraus zwangsläufig ergebenen erheblichen Probleme zu lösen sind, ist sehr umstritten. Eine höchtsrichterliche Klärung fehlt bislang. Ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund ist der derzeit am meisten befürwortete Weg - aber, wie gesagt, nicht zuverlässig rechtlich geklärt. Eine mit dem Bauherrn zu vereinbarende einvernehmliche Übertragung des Vertragsverhältnisses auf einen neuen Planer wäre die ideale Lösung - aber dafür muss man natürlich erst einmal jemanden finden, der den Vertrag übernimmt, und der Bauherr muss zustimmen, das geht also alles nur einvernehmlich.
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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20.05.2011 at 11:00 Uhr |
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boteifoege
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 19.05.2011
IP: Logged
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Re: Erbt die Witwe Leistungsphase 9???
vielen Dank, dresden,
auch Sie haben mir damit weiter geholfen.
Es wird noch spannend, wie "Einvernehmlichkeit" hergestelt werden kann. Ich hoffe auf die Unterstützung des Versicherers, der wohl auch an einem Ende des Vorgangs interessiert sein müsste.
Freundliche Grüße
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20.05.2011 at 11:09 Uhr |
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