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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarzone für Elektroarbeiten
Beitrag von Nachricht
mabbosch
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.07.2011
IP: Logged
icon Honorarzone für Elektroarbeiten

Hallo,

folgende Frage habe ich. Nach der HOAI 2009 Anlage 3.6.2 werden viele Technische Anlagen für die Zuordnung in Honorarzonen aufgeführt, allerdings nicht Elektroarbeiten. In welcher Honorarzone werden diese Arbeiten eingeteilt?
In einer Kostenschätzung sind sie bei mir aufgeführt und ich will prüfen, ob das hinkommt.
Beauftragt wird ein Fachingenieur für Haustechnik in LP1-4.
Bitte um schnelle Antwort.

PS: Habe das Forum durchsucht und die Frage noch nicht gefunden, also wenn sich die Frage wiederholt, tut es mir leid.

[Edited by mabbosch on 07.07.2011 at 23:32 Uhr]

07.07.2011 at 23:31 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarzone für Elektroarbeiten

In Anlage 3.6 werden die Objekte der Elektroplanung jeweils nach dem 3. Spiegelstrich angeführt:

3.6.1 Honorarzone 1 - einfache Niederspannungs- und Fernmeldeinstallationen

3.6.2 Honorarzone 2 - Kompaktstationen, Niederspannungsleitungs- und Verteilungsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III erwähnt, kleine Fernmeldeanlagen und -netze, zum Beispiel kleine Wählanlagen nach Telekommunikationsordnung, Beleuchtungsanlagen nach der Wirkungsgrad-Berechnungsmethode, Blitzschutzanlagen

3.6.3 Honorarzone 3 - Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Eigen­stromerzeugungs- und Umformeranlagen, Niederspannungsleitungs- und Verteilungsanlagen mit Kurzschlussberechnungen, Beleuchtungsanlagen nach der Punkt-für-Punkt-Berechnungsmethode, große Fernmeldeanlagen und -netze

Ist Ihr Objekt nicht dabei, müssen Sie die Ermittlung der Honorarzone nach dem Punktebewertungsverfahren in § 54 Abs. 2 durchführen.


____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.07.2011 at 23:44 Uhr
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