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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Planungskosten werent der Bauphase
Wie leider so oft: es kommt darauf an. Nämlich, ob die Planung vertraglich geschuldet war oder nicht. Ob die VOB gilt, wonach zusätzliche Leistungen vorher angemeldet werden müssen. Dann gibt es Unterscheidungen, ob für die Planung eine Vergütung vereinbart war oder nicht. Dabei müssen sich Unternehmen, die hauptsächlich Bauleistungen erstellen, nicht an die HOAI halten, dürfen diese Leistungen also frei kalkulieren (oder in ihre Baupreise einrechnen).
Vielleicht stellen Sie sich auch einmal folgende Frage, die Ihnen möglichweise ein Gericht demnächst stellen wird: wie kommen Sie denn zu der Annahme, dass eine Planungsleistung nicht zu vergüten ist? Die Antwort darauf liefert evtl. einen Schlüssel zur Lösung der Fragestellung.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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24.08.2011 at 17:00 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Planungskosten werent der Bauphase
Hier kommt es auf den Vertrag an und damit handelt es sich um juristische Frage, die nur ein Jurist beantworten kann. Wenn Ihr Vertrag mit einem Bauträgervertrag vergleichbar sein sollte und Sie 1 Stück Rohbau einschließlich Planung bestellt haben, musste der AN wie ein Bauträger die Planungskosten bereits bei seiner Angebotskalkulation mit einrechnen. In diesem Fall ist er natürlich auch nicht an die HOAI gebunden. Wenn er allerdings die Planungsleistungen nicht im eigenen Betrieb ausführen kann, sondern einen externen Planer als "Sub" hinzuziehen muss, muss er diesen nach HOAI vergüten. Das muss er aber intern bei seiner Kalkulation berücksichtigen.
Ich frage mich allerdings, wie ein AN nur einen Rohbau planen kann, ohne den Ausbau bereits bei der Planung zu berücksichtigen. Das könnte ein Indiz für eine zu vergütende Planung sein.
Die VOB greift hier nicht, weil diese ausschließlich Bauleistungen regelt. Sie ist für Planungsleistungen nicht zuständig. Hier gilt bezüglich des Anspruchs auf Vergütung das BGB und gegebenenfalls bezüglich der Höhe der Vergütung die HOAI.
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Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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29.08.2011 at 15:13 Uhr |
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mzb
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.08.2011
IP: Logged
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Re: Planungskosten werent der Bauphase
Danke für Ihre Antworten
Das Gebäude war ein Schubladenhaus
Baugenehmigung und Startikerkosten wurden getrennt berechnet und gezahlt.
Elektrik und Gas Wasser wurden von mir mit den jeweils dafür zuständigen Unternehmen direkt geplant.
Wasser Telefon und Strom habe ich auch selbst beantragt.
Da Baugenehnigung und Startik bezahlt wurden und das Unternehmen nur noch seinen eigenen Teil planen musste so wie der Elektriker auch bin ich natürlich davon ausgegangen das das was im Angebot steht auch tatsächlich der zu zahlende betrag an das Unternehmen ist und nicht noch Planungskosten hinzukommen.
Und könnte mir jemand sagen was AN bedeutet?
[Edited by mzb on 30.08.2011 at 13:47 Uhr]
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30.08.2011 at 13:44 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Re: Planungskosten werent der Bauphase
quote: mzb wrote:
Und könnte mir jemand sagen was AN bedeutet?
Sorry, das "Fachchinesisch" sollte besser vermieden werden.
AN = Auftragnehmer
AG = Auftraggeber
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Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
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30.08.2011 at 13:49 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Planungskosten werent der Bauphase
Sehr geehrte/r mzb,
die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Wie andere schon geschrieben haben, kommt es darauf an, was (in Vertrag/Auftrag) vereinbart wurde. Das muss ein Jurist auslegen. Die Beantwortung ist hier im Forum nicht einwandfrei möglich - auch nicht rechtlich verlässlich.
Nur soweit: Wenn die VOB/B vereinbart wurde, dann hätte der AN Kosten ankündigen müssen, von denen Sie bis dahin vertrauen konnten, dass sie in bisherigen Vereinbarungen enthalten sind. Wenn er das nicht gemacht hat, ist keine Vergütung berechtigt (VOB/B §2, Nr. 6 Satz 1). Planungskosten fallen bei Ausführenden (anders bei direkt beauftragten Planern) nicht automatisch nach HOAI an - außer eben, wenn vorher vereinbart.
Wenn VOB/B nicht vereinbart wurde, wird es schwierig. Dann besteht wohl ein Werkvertrag nach BGB o.ä.: unbedingt Baurechtsanwalt einschalten bzw. Planungskosten nicht zahlen, klagen lassen und dann einschalten.
Der AN darf auch nicht erpressen und Arbeit einstellen - solange VOB/B-Vertrag besteht, hat er Leistungspflicht bis zur Vervollständigung des Werks.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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31.08.2011 at 22:25 Uhr |
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