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Tom Börg
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Besprechungen mit AG
Gehören Planungsbesprechungen und insbesondere so genannte Steuerungsbesprechungen beim AG (unter Teilnahme weiterer Fachplaner) zu den Grundleistungen der Planung? Sind derartige Besprechungsrunden auch auf 5 zu deckeln (halte ich für fraglich, da hier ja Erörterungen etc. gemeint sind). Kurz und knapp. Die Runden arten hinsichtlich der Häufigkeit aus und im Vertrag ist hierzu nichts geregelt. Kann ich Mehraufwendungen zus. zum Honorar geltend machen?
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16.09.2011 at 07:37 Uhr |
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fdoell
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Re: Besprechungen mit AG
Kommt drauf an. Welche Leistungen haben Sie denn im Auftrag und was ist der Inhalt der Besprechungen?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
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16.09.2011 at 14:42 Uhr |
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Tom Börg
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Re: Besprechungen mit AG
Planungsleistungen zum Komplettabbruch von Gebäuden zur Baufeldfreimachung. Zeitgleich sind auf dem Gelände planerisch der Freiflächenplaner (Beräumen, Roden, Wegebau, Zaunbau etc.) und der Planer Rückbau/Neubau Medienleitungen (Wasserver- und entsorgung, Gas, Strom, Telekommunikation, Regenwasser etc.) tätig. Die Besprechungsrunden sind mit den drei Fachplanern, dem Vermesser, den Fachabteilungen des AG und dem Projektsteuerer zwecks Abstimmung der Planungen und Planungsergebnisse und Fortführung der Planungen bis durch die Bau- bzw. Rückbauphase (begleitend zur BÜ)
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16.09.2011 at 18:51 Uhr |
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Tom Börg
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Re: Besprechungen mit AG
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 2 - 7 und die öBÜ! habe ich vergessen zu erwähnen!
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16.09.2011 at 18:53 Uhr |
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fdoell
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Re: Besprechungen mit AG
Und in welcher Leistungsphase sind Sie jetzt bzw. in welchen Leistungsüphsen sind alle anderen Beteiligten?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
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16.09.2011 at 19:40 Uhr |
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Tom Börg
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Re: Besprechungen mit AG
wir sind nun alle in der Bauphase und hier geht es mit den Steuerungsrunden weiter. In den Planungsphasen sind da schon ca. 15 Termine zusammengekommen.
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16.09.2011 at 19:45 Uhr |
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fdoell
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Re: Besprechungen mit AG
Nun, in der Bauphase kenne ich bei Rückbaumaßnahmen zumindest wöchentliche Jour-fixes plus zusätzliche Baustellenbesuche.
Allerdings ist da von Bauherrenseite kein Planer mehr dabei. Wenn Sie eine Entwurfsplanung ujnd eine Ausführungsplanung abgegeben haben und darin die Planungen der übrigen Fachplaner mit nachrichtlich eingetragen haben, sollte die Planungsabstimmung eigentlich erfolgt sein.
Was bleibt, ist natürlich ein Baukoordination, zumindest wenn da verschiedene Bauüberwacher oder gar verschiedene Baufirmen tätig sein.
Tipp: sowas alles zusammen anbieten (d.h. Rückbau, Freiflächen, Medien), da muss man sich dann nur mit dem AG und den Firmen beschäftigen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
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16.09.2011 at 19:52 Uhr |
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Tom Börg
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Re: Besprechungen mit AG
macht es denn überhaupt Sinn, einen Teil der Besprechungen als zusätzlichen Aufwand gesondert abzurechnen? Oder ist das eher "chancenarm"?
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16.09.2011 at 19:58 Uhr |
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fdoell
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Re: Besprechungen mit AG
Sie können dem AG natürlich einfach mal sagen, dass das von Ihnen nicht einkalkuliert war. Hängt also von Ihren vertraglich zu erbringenden Leistungen ab, ob Sie da noch weiter kostenlos hingehen. Haben Sie HOAI-Leistungen vereinbart, soll der AG Ihnen doch mal zeigen, wo das steht, dass diese Sitzungen zu absolvieren sind.
Sie können den AG - wenn Sie ihn nicht so konfrontieren möchten, z.B. angesichts zukünftiger Aufträge - auch fragen, ob denn Ihre Anwesenheit in seinen Besprechungen dringend erforderlich ist, zumal wenn aus der Erfahrung Ihre Themen eh nicht viel Zeit brauchen.. Oder Sie bieten an, dass Planer zu Ihren Jour-fixes kommen können (die Sie sowieso abhalten), wenn sie Fragen an Sie haben. Dann gibt es da auch noch Telefon, Datenaustausch per Mail usw. Also die Frage, ob das wirklich alles so sein muss. Auch der AG sollte einen Bevollmächtigten zu den Baubesprechungen schicken und seine Leute intern informieren. Das ist doch auch für den sonst sehr uneffektiv.
Und was sagen die anderen Fachplaner? Bringt das denen was?
Oder mal etws provozierend gefragt: wozu dienen eigentlich diese Sitzungen - was müsste anders sein, damit sie entfallen könnten?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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16.09.2011 at 20:29 Uhr |
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bento
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Re: Besprechungen mit AG
Hallo,
quote: Tom Börg wrote:
Die Runden arten hinsichtlich der Häufigkeit aus und im Vertrag ist hierzu nichts geregelt.
Was bedeutet denn "ausarten"? In der Regel eine Besprechung pro Woche würde ich für halbwegs normal halten. Wenn man nicht so viel möchte, muss man es vorher vertraglich vereinbaren. Hierzu wird es keine HOAI- (Preisrecht) Regelungen geben.
quote: Planungsleistungen zum Komplettabbruch von Gebäuden zur Baufeldfreimachung.
Wird doch bestimmt nicht nach HOAI abgerechnet oder doch? Kann mir da als Hilfskrücke nur eine Analogie zur Gebäudeplanung vorstellen, wäre aber trotzden eigenartig.
quote: Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 2 - 7 und die öBÜ!
Leistungen und Abrechnung nach § 55+57 HOAI 2002 oder wie muss man das jetzt verstehen?
quote: macht es denn überhaupt Sinn, einen Teil der Besprechungen als zusätzlichen Aufwand gesondert abzurechnen? Oder ist das eher "chancenarm"?
Ich würde das nicht nur als chancenarm, sondern als kontraproduktiv ansehen, denn
1) es fehlt hierfür offenbar eine stichhaltige Begründung und
2) reagieren Projektsteuerer (und damit Bauherren) manchmal sehr seltsam, wenn man sich als "Hauptplaner" aus Projektbesprechungen zurückziehen möchte bzw. dafür mehr Geld haben möchte.
Das Ganze scheint ohnehin ein Problem mit den vielen Köchen und dem Brei zu sein. Je mehr Personen in ein Projekt eingebunden sind, desto mehr Verwaltungsarbeit entsteht. Bei großen Projekten mag das sinnvoll sein, aber wenn bspw. ein PS für den Abbruch eines Sechsfamielienhauses eingesetzt wird, dann wirds schon lustig. Und das erst recht, wenn sich hierzu noch Freianlagen- und TGA-Planer gesellen.
Allein deshalb wäre die Größe des Objektes schon interessant, denn bei z.B. 20 Mio. € wären 15 Jour Fixe während der Planungsphasen eigentlich "peanuts".
Viele Grüße
bento
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16.09.2011 at 21:08 Uhr |
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fdoell
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Re: Besprechungen mit AG
Ein Nachtragspotential würde ich nur sehen, wenn vor Vertragsabschluss niemals die Rede von einem Projektsteuerer war.
Wenn aber ein solcher eingschaltet ist und dies von vornherein bekant war, sollte man eigentlich - wissend, dass leider etliche Projektsteuerer einigen Aktvismus entfalten, um ihre Daseinsberechtgung im Projekt zu beweisen - von vornherein vereinbaren, welche Art von Besprechungen über Planungsabstimmungen und Terminabstimmungen, regelmäßige Kostenprognosen etc. hinaus mit dem vereinbarten Honorar abgegolten sind. Dann hat man eine Basis für Honorarforderungen.
So wie Sie das Projekt aber beschreiben, sieht der Bauherr / Projektsteuerer aber wohl einen Koordinationsbedarf, der anderweitig nicht gedeckt ist, also eine Notwendigkeit im Projekt. Deshalb wäre nochmals die Frage zu stellen, was denn genau aus Ihrer Sicht eigentlich - für das Projekt und um die Bedürfnisse des AGs zu erfüllen - entfallen könnte bzw. anders organisiert werden könnte, so dass es nicht so zeitaufwendig ist. Vielleicht schwenkt je der Bauherr / PS auf so ein Verfahren um? - Geht es aber auch aus Ihrer Sicht nicht einfacher, dann gehört der Aufwand wohl zum notwenigen Projektgeschehen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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17.09.2011 at 09:34 Uhr |
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