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HUKA
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 20.09.2011
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten
Hallo,
ich baue zum ersten mal, bin also sozusagen Laie.
In meiner Laienhaftigkeit verstehe ich folgendes nicht:
In der Kostenberechnung des Architekten ist ein Posten Gerüstarbeiten in der Höhe von 2100 € gelistet. Dafür bekommt der Architekt laut HOAI beim Mindestsatz und einem 20% Zuschlag 195 Euro netto. Nun belaufen sich die Gerüstarbeiten nur auf 700 €, dafür bekäme ein Architekt aber nur 87 €.
Der Architekt kassiert also mit zu hohen Zahlen in der Kostenberechnung den doppelten Preis.
Wie geht man damit um?
Wenn ich jedes Gewerk nachrechne kann ich ja gleich alles selber machen 
LG
HUKA
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20.09.2011 at 17:03 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo,
zunächst verstehe ich nicht, wie Sie für so geringe anrechenbare Kosten ein Honorar berechnen können. Die Honorare in der Honorartafel von § 34 HOAI werden ab 25.565 EUR berechnet.
Wenn der Architekt die Gerüstkosten in seiner Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung mit 2.100 EUR ermittelt hat und dieses mit dem ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Wissen, dann ist dieser Betrag gemäß HOAI auch Teil der anrechenbaren Kosten für die Honorarermittlung. Wenn sich im Zuge der Realisierung herausstellt, dass statt dessen nur 700 EUR für das Gerüst benötigt werden, dann ist das zunächst doch eine auch für Sie erfreuliche Kosteneinsparung.
Es ist auch die Frage zu stellen, ob denn die Kostenberechnung insgesamt erheblich zu hoch war, oder ob es auch Kosten gibt, die in der Kostenberechnung niedriger angegeben worden sind, als sie sich dann tatsächlich ergeben haben. Dann ergibt sich doch hierdurch ein Ausgleich. Außerdem handelt es sich offensichtlich um eine Umbau- oder Sanierungsmaßnahme. Bei solchen Baumaßnahmen muss eine Kostenberechnung in der Regel einen größeren Toleranzrahmen bei den Kostenermittlungen haben, als bei einem Neubau. Und auch bei einem Neubau gibt es im Zuge einer Kostenberechnung nur eine Kostenprognose, aber keine Aufstellung der tatsächlichen Kosten. Diese kann erst mit der Fertigstellung vorliegen.
Eigentlich sollte man als Bauherr froh sein, wenn es zu Kostenunterschreitungen statt zu Kostensteigerungen kommt. Es ist kaum anzunehmen, dass Ihr Architekt die Kostenberechnung absichtlich erheblich zu hoch angesetzt hat, damit er ein höheres Honorar bekommt. Wenn Sie das annehmen, können Sie die Kostenberechnung selbstverständlich durch einen Sachverständigen prüfen lassen.
[Edited by fhempel on 20.09.2011 at 18:12 Uhr]
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Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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20.09.2011 at 18:11 Uhr |
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