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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Rechnung Statiker
Beitrag von Nachricht
dergiss
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 31.07.2011
IP: Logged
icon Rechnung Statiker

Hallo,

wie kann ich denn überprüfen, ob die Rechnung des Statikers angemessen ist ? Will mich an dieser Stelle nicht unbedingt auf den Architekten verlassen.

Nettobausumme ist ca T€500, Statik war an sich relativ aufwendig, da wenig Wände vorhanden sind.

Der Statiker möchte insgesamt T€10 haben.

Besten Dank für die Hilfe.

22.09.2011 at 09:46 Uhr
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
icon Re: Rechnung Statiker

Guten Tag,

die Rechnung prüfen Sie anhand der Regeln der HOAI, sofern Sie sich das zutrauen. Ansonsten wenden Sie sich an jemanden, der mit der HOAI vertraut ist oder, wenn Sie keinen Architekten oder Bauingenieur kennen, dem Sie vertrauen, an einen HOAI-Sachverständigen.
Die HOAI ist im Wortlaut z.B. auf dieser Internetpräsenz zu finden unter http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#8

____________________________
Viele Grüße

Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel

Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB

http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de

22.09.2011 at 11:29 Uhr
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dergiss
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 31.07.2011
IP: Logged
icon Re: Rechnung Statiker

Hallo Herr Hempel,

vielen Dank für die Antwort, sie hilft mir nur nicht weiter.

Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich möchte hier keine Rechnungsprüfung im Forum, sondern vielmehr eine Indikation, ob bei dieser Bausumme (z.B. Rohbau T€200 netto) eine Statik von T€10 im Rahmen ist oder eher als teuer angesehen wird.

23.09.2011 at 07:47 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Rechnung Statiker

Die HOAI sieht gewisse Regeln für die Anrechenbarkeit von Kosten bei der Tragwerksplanung vor, siehe § 48 Abs. 1 bis 3. Nehmen wir einmal an, die anrechenbaren Kosten seien für die Tragwerksplanung mit 200 t€ ermittelt. Dann schauen Sie doch bitte mal in die HOAI, in die Honorartafel zu § 50 Abs. 1. Dort liegen die Grundhonorare für 100% der verordneten Leistungen der Tragwerksplaner zwischen 12.872 und 29.273 €.

Nun müssten Sie wissen, welche Leistungen denn erbracht wurden (vgl. § 49 Abs. 1) - das sollte in der Rechnung stehen. Ferner ist zu klären, in welche Honorarzone das Tragwerk einzuordnen ist - das sollte ebenfals im Auftrag oder der Rechnung stehen und begründet sein. Den Honorarsatz (zwischen Mindest- und Höchstsatz in einer Honorarzone) haben Sie bei Auftragserteilung vereinbart, falls nicht, gilt § 7 Abs. 6.

Aus all diesen Randbedingungen kann man dann das Honorar errechnen. Dazu kommen dann noch Nebenkosten und bei Vorsteuerabzugsberechtigung des ANs die Umsatzsteuer.

Eine "einfache" Antwort, ob denn Ihr Rechnungsbetrag angemessen ist oder nicht, lässt sich also so nicht geben, wenn man nicht weiß, wie hoch die anrechenbaren Kosten wirklich sind, welche Leistungen erbracht wurden, welche Honorarzone gilt usw.

Einfacher wäre es, Sie würden den Rechnungsinhalt hier wiedergeben und auch jeweils dazuschreiben, ob das so vereinbart bzw. nachgewiesen wurde wie berechnet, dann kann man rasch sagen, ob die Rechnung "stimmt" oder nicht.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.09.2011 at 14:19 Uhr
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dergiss
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 31.07.2011
IP: Logged
icon Re: Rechnung Statiker

Hallo Herr Doell,

vielen Dank für die Antwort, die mir in der Tat weiterhilft.

Wir hatten den Statiker offiziell gar nicht beauftragt, sondern dies lief über den Architekten und er hat ihn einfach beaufragt. Wir haben weder einen schriftlichen Vertrag noch sonst etwas. Wir hatten heute nun auch eine Herleitung der Kosten erhalten.
Diese beläuft sich auf anrechenbare Kosten von T€150 und Zone III, unten. Kosten wären demnach knapp T€10.

Hinzu kommen Wärmeschutznachweis von T€3.

Ein Nachlass von T€3 ergibt dann T€10.

Wie gesagt, diese Herleitung war uns bis heute nicht bekannt und somit sind die Kosten aus unserer Sicht plausibel und verständlich.

23.09.2011 at 19:04 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Rechnung Statiker
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