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joey
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.02.2011
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Kontrolle der Vertragsunterlagen
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand mit seinen Kenntnissen weiterhelfen (natürlich keine Rechtsberatung).
In meiner Tätigkeit als Gartenplaner habe ich nach einer Ausschreibung sowohl dem Bauherrn wie auch der beauftragten Firma einen Bauvertrag und ein Auftrags-LV mit Einverständnis per Mail als PDF zugeschickt.
Den Auftragnehmer bat ich, den Bauvertrag sowie auch das Auftrags-LV zu unterschreiben und dem Bauherrn zurückzusenden. Meine Nachfrage beim AN ein paar Tage später ergab, das dies geschehen wäre. So weit sogut.
Das Problem begann bei der Prüfung der Schlußrechnung. Der Bauherr kritisierte die hohen Kosten.
Wie sich erst jetzt nach ca. 4 Monaten herausstellt, hat der Auftragnehmer nicht mein Original-Auftrags-LV an den Bauherren zurückgeschickt, sondern ein eigenes mit seinem Briefkopf versehenes Auftrags-LV mit einer falschen geringeren vorläufigen Auftragssumme. Auf meine Anfrage, warum er nicht das Original-Auftrags-LV von mir zurückgeschickt hat, teilt er mir mit, dass er immer was eigenes schickt und die geringere Summe durch einen Fehler in seinem PC-Programm zu begründen ist. Den Bauvertrag mit der richtigen Summe hat er erst gar nicht zurückgeschickt.
Andererseits kann man natürlich auch den Bauherrn vorhalten, dass er die Unstimmigkeit zwischen den von mir erhaltenen richtigen Unterlagen und den falschen vom Auftragnehmer erhaltenen Unterlagen nicht zumindest hinterfragt hat.
Meine Frage geht jetzt nicht dahin, wer hier von den beiden was zu verantworten hat, sondern ob es mit zu meinen Aufgaben in der LP 7 'Mitwirkung bei der Auftragserteilung' zählt, zu überprüfen, ob alle Dokumente, auch in meiner Abwesenheit, in korrekter Form übergeben worden sind.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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06.10.2011 at 20:47 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Kontrolle der Vertragsunterlagen
Die nach HOAI in Lph. 7 als Grundeistung zu erbringende Tätigkeit nennt sich "h) Mitwirkung bei der Auftragserteilung" und nicht "Auftragserteilung". Die Auftragserteilung ist und bleibt also Tätigkeit des Auftraggebers, wenn Sie nicht dazu besonders bevollmächtigt sind.
Wenn Sie zur Vorbereitung der Auftragserteilung ein Auftrags-LV, einen Bauvertrag oder ein Auftragsschreiben fertigen, sollten Sie dies grundsätzlich dem Auftraggeber senden, denn dessen Aufgabe ist es, den Bauvertrag mit dem ausführenden Unternehmen zu schließen. Alternativ lassen Sie sich - wenn Sie solche Projektsteuerungsleistungen wahrnehmen möchten - zwei Ausfertigungen unterzeichnet vom AN zurücksenden und dann von AG gegenzeichnen; dann wissen Sie, dass alles seine Richtigkeit hat. In einem Fall wie Ihrem würde ich immer auch ein Exemplar der gültigen und unterschriebenen Unterlagen vom AG anfordern (in Kopie); dies brauchen Sie ja auch zur Rechnungsprüfung, da ja Rechnungen nach dem Bauvertrag aufgestellt sein müssen.
Überprüfen, ob der AG seinen Job richtig gemacht hat, nmüssen Sie also rechtlich wohl nicht, trotzdem dürfte es im normalen Projektgeschehen eigentlich nicht passieren, dass man von so unterschiedlichen Zahlen ausgeht.
Ich mir auch nur schlecht vorstellen, dass ein Bauherr ein Auftrags-LV vom Unternehmer annimmt, dessen Gesamtsumme von Ihrem (schriftlichen) Vergabevorschlag wie auch von Ihrem (schriftlichen) Kostenanschlag und Ihrem (schriftlichen) Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung abweicht, ohne dass er dies hinterfragt und mit der Konsequenz, sich dann hinterher darüber zu beschweren. Auch kenn ich (zumindest im Tiefbau) seit 30 Jahren kein Bauvorhaben, das ohne Nachträge auskommt - und bei jedem Nachtrag schreibt man ja auch, wie sich dann die Gesamtauftragssumme verändert, also auch da müsste der AG immer über die "richtigen" Zahlen informiert sein.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.10.2011 at 10:00 Uhr |
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joey
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.02.2011
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Re: Kontrolle der Vertragsunterlagen
Vielen Dank, Herr Doell, für die schnelle und kompetente Antwort.
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07.10.2011 at 10:41 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Kontrolle der Vertragsunterlagen
Hallo joey,
das ist aber eine äußerst kuriose Vorgehensweise.
Ich halte folgende Verfahrensweise bei einem nichtöffentlichen AG (ich nehme an, um den handelt es sich hier!) für "normal":
- Erstellung eines LV durch den Freianlagenplaner mit anschließender Angebotsabfrage bei mehreren GaLaBau-Firmen.
- Nach Eingang der Angebote werden diese geprüft und eventuelle Unstimmigkeiten geklärt. Ggfls. wird mit oder ohne den Bauherrn nachverhandelt.
- Zum Schluss wird dem AG eine Firma zur Beauftragung vorgeschlagen und ein entsprechendes Auftragsschreiben beigefügt, welches er nur noch unterschreiben und versenden muss. Bei vorgenommenen Änderungen in dem Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Beauftragung werden diese klar herausgestellt und der AN gebeten, die Auftragsbedingungenn seinerseits per Unterschrift anzuerkennen und ein Exemplar zurückzusenden.
Bei deiner Verfahrensweise frage ich mich, wer den Auftrag erteilt hat (das Auftragsschreiben unterschrieben hat)?
Wie wurden die Abschlagsrechnungen geprüft?
Wie wurde die SR geprüft? (Die hohen Kosten sind ja offenbar erst dem Bauherrn aufgefallen!)
Wenn die Firma einsieht, dass ihr ein Fehler unterlaufen ist, dann ist doch alles gut und die Abrechnung hätte problemlos korrigiert werden können! Oder war die Rücksendung einer eigenen LV-Ausfertigung mit vermutlich höheren Preisen etwa Absicht?
Tut mir leid, aber wenn einem Planer ein solcher Fauxpax nicht auffällt, dann stimmt dort gewaltig etwas nicht.
Und mit Verlaub:
Selbst jetzt, wo anscheinend klar ist, dass euch die Firma "linken" wollte, stellt du die Frage, ob es zu deinen Aufgaben gezählt hätte, das zu verhindern, statt mit allen Mitteln zu versuchen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Oder ist die Rechnung schon bezahlt?
Viele Grüße
bento
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07.10.2011 at 19:33 Uhr |
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joey
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.02.2011
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Re: Kontrolle der Vertragsunterlagen
Hallo Bento
die ganze Sache ist auch etwas ungewöhnlich. Hier noch ein paar Fakten.
Es handelt sich um einen equisieteren Hausgarten mit privaten Auftraggeber. Es wurden mehrere GaLaBau- Firmen angefragt mit anschließender Nachverhandlung mit dem günstigsten Bieter.
Da hier einiges geändert und auch pauschaliert wurde, erstellte ich ein aktualisiertes Auftrags-LV und den dazugehörigen Bauvertrag und verschickte die Unterlagen wie oben beschrieben an beide Parteien.
Wie sich jetzt herausstellt, erhielt der Bauherr per Post eine unterschriebene vom AN selber aufgestellte Auftragsbestätigung in zweifacher Ausfertigung, aber keinen unterschriebenen Bauvertrag und auch nicht mein Auftrags-LV. Beim ersten Termin zeichnete der Bauherr ein Exemplar dieser Auftragsbestätigung ab und übergab es wieder dem AN.
Eine pauschale 2-Zeilen-Abschlagsrechnung wurde zwar über eine gewisse Summe gestellt und von mir geprüft, hieraus läßt sich aber nicht die vorläufige vorher angesetzte Gesamt-Auftragssumme erkennen.
Die SR wurde von mir geprüft und dem Bauherrn vorgelegt. Und hier fängt ja das Problem an. Der AN hatte ja nicht eine zu hohe, sondern eine zu niedrige eigene Auftragsbestätigung dem Bauherrn zugeschickt (einige Positionen fehlten, ein pauschalierter Titel ist auf 0,00 Euro gesetzt). Der AN sieht natürlich seinen Fehler ein, aber der Bauherr beharrt auf die niedrigere Auftragsbestätigung - hps auf den falsch pauschalierten 0,00 Euro Titel - weil er von dieser Summe ausging und entspr. finanziert hat. Auch dachte er, der AN hätte noch mehr Nachlass gegeben.
Man kan jetzt wirklich nicht sagen, dass uns die Firma 'linken' wollte. Der AN hat einen Fehler gemacht und nun 'Bauchschmerzen', wie er da ohne finanzielle Verluste rauskommt.
Da mir keine Rückläufer der Vertragsunterlagen vorliegen, ist mir das Desaster erst bei der ersten Besprechung der SR mit dem Bauherrn klar geworden, als dieser mir dort die 'falsche' Auftragsbestätigung des AN vorlegte.
Eine Kontrolle der Kosten während der Bauzeit war vertraglich nicht vereinbart.
Schöne Grüße
Joey
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10.10.2011 at 11:35 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Kontrolle der Vertragsunterlagen
Ich schätze da müsste ein Jurist was zu sagen, wodurch denn hier ein Auftrag zustande gekommen ist und zu welchen Konditionen.
Rein von der praktischen Seite sehe ich allerdings ein gewisses Versäumnis des AG, der entweder ohne Abgleich mit Ihrem Vergabevorschlag etws blind unterschrieben hat oder die Abweichung zu seinen Gunsten vor dem unterschreiben bemerkte und hoffte, damit am Ende "duchzukommen".
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.10.2011 at 12:07 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Re: Kontrolle der Vertragsunterlagen
Hallo Joey,
quote: fdoell wrote:
Ich schätze da müsste ein Jurist was zu sagen, wodurch denn hier ein Auftrag zustande gekommen ist und zu welchen Konditionen.
Dieser Empfehlung würde ich mich sofort anschließen.
Normalerweise ist es so:
Wenn ein Bieter Leistungen anbietet und diese unverändert beauftragt werden sollen, dann reicht ein einseitiges Auftragsschreiben des AG innerhalb der Bindefrist des Angebotes.
Da ihr aber verhandelt und geändert habt, wart ihr auf die Gegenzeichnung der neuen Auftragsbedingungen durch den Bieter angewiesen.
Dieser hat jetzt seinerseits wiederum Änderungen vorgenommen und war auf die Zustimmung des AG angewiesen, welche dann ja wohl durch die Unterschrift erfolgte.
Alles scheint also danach, dass seine Version jetzt Vertrag geworden ist.
Dann würde sich allerdings die Frage stellen, ob er denn die Änderungen, die zu Mehrkosten führten, selbstständig ausgeführt hat (waren ja nicht beauftragt) oder ob es Nachträge oder Mehrkostenanmeldungen gegeben hat?
Falls nicht, sehe ich die GaLa-Firma etwas dumm dastehen.
Oder handelt es sich nur um reine Massenmehrungen?
Wenn ihr mit einer Drittelung nicht leben könnt, dann --> siehe Anfangszitat!
Viele Grüße
bento
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10.10.2011 at 18:19 Uhr |
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dresden
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Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Kontrolle der Vertragsunterlagen
Wir rühren hier zwangsläufig ein wenig arg im Nebel. Alle bisherigen Antworten können richtig sein, oder auch nicht. Die Probleme sind jedenfalls beschrieben. Es gibt aber noch eine Möglichkeit, die sich aus den bisherigen Sachverhaltsangaben ergibt:
Da es möglicherweise KEINE zwei übereinstimmenden Willenserklärungen gibt, also kein Angebot, das richtig verstanden wurde und deshalb keine Annahme (Auftrag), die sich damit deckt, mit der also der Auftraggeber tatsächlich DAS beauftragt hat, was er zu beauftragen glaubte, könnte wegen sog. "Dissens" auch überhaupt kein Vertrag zustande gekommen sein. Das passiert öfters, als man glaubt. Rechtsfolge wäre, dass der Auftragnehmer seine Vergütung nach dem objektiven WERT seiner Leistung berechnen müsste, denn er hätte dann keinen Anspruch auf Werklohn, sondern auf Wertausgleich. Auf diesem Weg wäre AN aus einer Fehlkalkulation bzw. einem Angebotsfehler wieder raus. Dem "Auftraggeber" wiederum gewährt die Rechtsprechung trotz fehlendem Vertrag die üblichen Gewährleistungsrechte nach BGB.
Aber was nun wirklich "Sache ist", bedürfte in diesem Fall einer sehr genauen Analyse der Sachverhaltsdetails und Geschehensabläufe zum tatsächlichen oder eingebildeten Vertragsschluss.
Konkrete Ansatzpunkte für eine Planerhaftung sind im Moment übrigens nicht erkennbar. Ich kann derzeit auch nicht erkennen, dass AG ein Schaden entstanden wäre, egal wie die Sache zum Vertragsschluss letztlich objektiv richtig zu beurteilen sein wird.
____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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11.10.2011 at 20:08 Uhr |
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joey
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 05.02.2011
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Re: Kontrolle der Vertragsunterlagen
Hallo zusammen,
vielen Dank für das Interesse und die hilfreichen Antworten. Deshalb hier kurz das Ergebnis:
AN und AG haben sich in einem freundlichen Gespräch geeinigt: der AN gibt noch einen kleinen Nachlass. Eine Planerhaftung oder sonstige Kritik wurde in keinster Weise angesprochen.
Viele Grüße
Joey
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14.10.2011 at 13:02 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Kontrolle der Vertragsunterlagen
Hallo Joey,
das sind immer die besten Lösungen!
Viele Grüße
bento
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14.10.2011 at 20:25 Uhr |
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