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mellie_m22
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.10.2011
IP: Logged
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Kostenprognose
Hallo,
gemäß LPH 8, HOAI, ist der Architekt für die Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag verantwortlich.
Ist es außerdem eine Grundleistung des Architekten eine Kostenprognose aufzustellen?
Also z.B. die Angabe von Mehr-/Minderkosten auf Grund von bekannten Massenänderungen oder angekündigten Nachträgen der ausführenden Firma unabhängig zu den Leistungsabrechnungen?
Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen müssen diese Prognosen erbracht werden?
Vielen Dank im Voraus.
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07.10.2011 at 13:09 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Kostenprognose
Wenn die ausgeschriebenen Leistungen von der Art und Menge der Ausführung her gesehen passen, dürfte die Kostenprognose ja eigentlich nichts anderes als die Vergabesumme sein.
Änderungen und damit zu prognostizierende von der Vergabesumme abweichende Kosten kommen also im Normalfall aus Leistungs- oder Massenänderungen zustande.
Leistungsänderungen fürhren nach VOB i.d.R. zu Nachtragsangeboten, deren Prüfung nach der BGH-Rechtsprechnung zur alten HOAI und - ja nach Verursacher - nach der neuen HOAI ggf. gesondert zu vergüten ist. Bei Nachtragsprüfungen gibt es generell die Angabe, welche Leistungen und Kosten aus dem ursprünglichen Auftrag entfallen und welche aus den geänderten Leistungen hinzukommen, mithin eine saldierte Änderung der Prognosekosten. Diese Fortschreibung der Kostenprognose fällt also bei jedem Nachtrag an.
Massenänderungen führen - zumindest innerhalb der 10%-Klausel der VOB - nicht immer zu Nachträgen. Sie kommen recht häufig im Tiefbau vor (da niemand weiß, was alles genau im Untergrund verborgen ist) und sollten in den überschaubar planbaren Bereichen eher nicht auftauchen, wenn die der Ausschreibung zugrunde liegende Planung detailliert genug war.
Da jedoch auch das nicht immer der Fall ist (aus welchen Gründen auch immer) und wie gesagt im Tiefbau so etwas öfters auftaucht, empfiehlt es sich nach meiner Erfahrung, diese Themen entweder bei den (häufig in 1- bis 2-wöchigem Abstand stattfindenden) Jour-fixes mit dem AG anzusprechen oder zusammen mit allfälligen Nachträgen, ansonsten z.B. im Abstand von 1 oder max. 2 Monaten anzusprechen und die Gesamtkosten neu abzuschätzen.
Feste Regeln gibt es da m.W. nicht, die Häufigkeit ergibt sich i.A. aus der Notwendigkeit des konkreten Projektes und dem Informationsbedürfnis des Auftraggebers heraus. Man kann z.B. mit dem AG beim ersten Auftauchen einer solchen Massenänderung absprechen, bei welchen Größenordnungen oder in welchen Intervallen er informiert werden möchte; manche haben da ganz andere Vorstellungen als andere...
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.10.2011 at 16:36 Uhr |
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