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hemo
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 12.10.2011
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Anlagen zu IV (HOAI 2009) Fassungen 2010
Guten Tag.
Wir haben von einem öffentlichen AG einen Vertrag nach HOAI 2009 für Technische Ausrüstungen erhalten, bei dem die von uns vorgegebenen und bisher verwendeten Anlagen wie folgt geändert wurden:
- statt AVB-Ing (Fassung 2003) - jetzt Arch/Ing (Fassung 2010)
- statt ZVB-Tech (Fassung 2009) - jetzt ZVB-Tech (Fassung 2010)
1. Die neuen Fassungen gibt unser Programm nicht her. Was hat es mit den Fassungen von 2010 auf sich?
2. Hat es damit zu tun, dass es ein öffentlicher AG ist?
3. Sind die Fassungen von 2010 grundsätzlich anzuwenden?
Für Antworten bedanke ich mich bereits im voraus.
[Edited by hemo on 12.10.2011 at 10:53 Uhr]
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12.10.2011 at 10:52 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Anlagen zu IV (HOAI 2009) Fassungen 2010
Hallo hemo,
irgendwie musste ich beim Lesen schmunzeln, weil ich dein Problem nicht so ganz verstanden habe:
zu 1) Ich gehe davon aus, dass der AG die entsprechenden Fassungen in Papierform mitgeschickt hat. So machen das öffentliche AG üblicherweise.
Warum ist es jetzt so schwer, beide Versionen zu vergleichen, um die Unterschiede herauszufinden?
zu 2) Ich denke nicht, denn auch z.B. private Wohnungsbauunternehmen werden irgendwann ihre Vertragsunterlagen aktualisieren.
Bei den öffentlichen Auftraggebern wird das allerdings meistens "zentral" gesteuert durch die Vergabehandbücher von Bund, Land und Kommunen.
zu 3) Jeder öffentliche AG unterliegt irgendwelchen Erlassen oder Dienstanweisungen und wenn dort beispielsweise geregelt ist, dass man die Vorgaben des Vergabehandbuches des Bundes zu beachten hat, dann wird man sich auch meistens an die aktuellen Empfehlungen halten, zumal die Veränderungen dort oftmals durch die aktuelle Rechtsprechung begründet sind.
Abgesehen davon bestimmt meistens der Stärkere die Spielregeln!
Wenn ihr sowieso schon mit den Allgemeinen Vertragsbebedingungen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen gearbeitet habt, dürfte eigentlich erst einmal nicht viel dagegen sprechen, die aktuellsten Versionen zu verwenden.
Viele Grüße
bento
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12.10.2011 at 22:33 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anlagen zu IV (HOAI 2009) Fassungen 2010
quote: hemo wrote:
Die neuen Fassungen gibt unser Programm nicht her.
Guten Tag,
zur Anwendung jeweils neuerer Vorschriften hat Kollege bento ja bereits ausgeführt.
Was mich stutzig macht, ist Ihre oben zitierte Aussage. Dass Sie Allgemeine Vertragsbedingungen (i.d.R. VOB/B, vgl. Ausführungen in http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1383&page=0#5047) in Ihrer EDV abgebildet haben, verstehe ich ja noch.
Dass das aber auch für die Zusätzlichen Vertragsbedingungen genau Ihres Auftraggebers der Fall ist, finde ich schon erstaunlich. Schließlich gibt es ja nicht nur eine Fassung, die quasi bundesweit gilt, sondern nur die jedes Auftraggebers, so wie er sie für sich definiert hat.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.10.2011 at 09:32 Uhr |
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hemo
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 12.10.2011
IP: Logged
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Re: Re: Anlagen zu IV (HOAI 2009) Fassungen 2010
Hallo bento, danke für deine Antworten.
bento wrote:zu 1) Ich gehe davon aus, dass der AG die entsprechenden Fassungen in Papierform mitgeschickt hat. So machen das öffentliche AG üblicherweise. Warum ist es jetzt so schwer, beide Versionen zu vergleichen, um die Unterschiede herauszufinden?
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Hätte er sie mitgeschickt, wäre es freilich kein Problem, die beiden Fassungen gegenüber zu stellen.
Ich muss dazusagen, dass wir es so handhaben, dass wir den IV erstellen und dem Bauherrn zur Unterzeichnung vorlegen. Dabei hat den angewendeten VBs auch dieser AG bisher nie widersprochen.
bento wrote:Wenn ihr sowieso schon mit den Allgemeinen Vertragsbebedingungen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen gearbeitet habt, dürfte eigentlich erst einmal nicht viel dagegen sprechen, die aktuellsten Versionen zu verwenden.
Die Software haben wir uns nach Einführung der HOAI 2009 zugelegt. Als Neuling im Umgang mit der HOAI hab ich natürlich angenommen, dass die im Programm zur Auswahl stehenden Anlagen die aktuellsten wären. Da hab ich mich dann ja wohl getäuscht.
Danke nochmal und viele Grüße.
Es freut mich dennoch, dass ich dir ein Schmunzeln entlocken durfte.
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13.10.2011 at 12:10 Uhr |
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hemo
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 12.10.2011
IP: Logged
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Re: Re: Anlagen zu IV (HOAI 2009) Fassungen 2010
Hallo Herr Doell, auch Ihnen vielen Dank für die Antwort.
quote: hemo wrote:
Dass Sie Allgemeine Vertragsbedingungen (i.d.R. VOB/B, vgl. Ausführungen in http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1383&page=0#5047) in Ihrer EDV abgebildet haben, verstehe ich ja noch.
Bitte korrigieren Sie mich, aber beziehen sich die AVB-Ing. nicht auf Ingenieurleistungen und nicht wie bei der VOB/B auf Bauleistungen?
quote: hemo wrote:
Dass das aber auch für die Zusätzlichen Vertragsbedingungen genau Ihres Auftraggebers der Fall ist, finde ich schon erstaunlich. Schließlich gibt es ja nicht nur eine Fassung, die quasi bundesweit gilt, sondern nur die jedes Auftraggebers, so wie er sie für sich definiert hat.
Wie bereits angemerkt, fehlt mir die Erfahrung in der HOAI. Dank der Beiträge an dieser Stelle weiß ich jetzt, dass die ZVB's mit den jeweiligen Auftraggebern individuell abzustimmen sind.
Herzliche Grüße
hemo
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13.10.2011 at 12:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Re: Re: Anlagen zu IV (HOAI 2009) Fassungen 2010
quote: hemo wrote:
Bitte korrigieren Sie mich, aber beziehen sich die AVB-Ing. nicht auf Ingenieurleistungen und nicht wie bei der VOB/B auf Bauleistungen
Natürlich. War ein Versehen meinerseits. Bei AVB-Ing gibt es etliche Versionen, z.B. für den Straßen- und Brückenbau des Bundes, von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser usw. Auch nennen manche Unternehmen ihre untenehmensweit geltenden Vorschriften für Ingenieurleistungen auch AVB, andere unterscheiden zwischen AVB für alle Ingenieurleistungen und ZVB für die Bauüberwachung (z.B. http://www.deutschebahn.com/site/bahn/de/geschaefte/einkauf/vertragsbedingungen/vertragsbedingungen.html) u.a.m.
Wie auch immer ein AG seine Vertragsbedingungen gliedert und nennt - es ist sicherlich nachzuvollziehen, dass er, wenn einmal neue Vorschriften eingeführt hat, diese auch anwenden will.
In HOAI-Programmen werden Sie daher möglicherweise irgendeine Fassung von AVB-Ing oder auch ZVB finden, die vielleicht auch Ähnlichkeit mit denen bestimmter Auftraggeber aufweisen, aber mehr dazu gedacht sind, Ihnen beim Abfassen von Ingenieurverträgen wiederholte Tipparbeit zu ersparen und nicht, die von AG intern zwingend für Aufträge vorgesehenen Fassungen zu ersetzen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.10.2011 at 13:21 Uhr |
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hemo
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 12.10.2011
IP: Logged
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Re: Anlagen zu IV (HOAI 2009) Fassungen 2010
Vielen Dank, Herr Doell, für Ihre Ausführungen.
Herzliche Grüße
hemo
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18.10.2011 at 16:14 Uhr |
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