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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abwasserpumpstation und Druckleitung
Beitrag von Nachricht
seppk
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 04.11.2003
IP: Logged
icon Abwasserpumpstation und Druckleitung

Hallo,
hätte folgende Frage an das Forum:

Eine Gemeinde baut für die Abwasserbeseitigung eine kleine Pumpstation und daran anschließend eine 500m lange Druckleitung.
Frage: Ist das eine Abwassseranlage oder sind das mehrere (separat abzurechnende) Anlagen?

18.10.2011 at 08:58 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abwasserpumpstation und Druckleitung

Das ist ein Ingenieurbauwerk mit einer technischen Ausrüstung.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

18.10.2011 at 16:44 Uhr
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seppk
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 04.11.2003
IP: Logged
icon Re: Re: Abwasserpumpstation und Druckleitung

quote:
fdoell wrote:
Das ist ein Ingenieurbauwerk mit einer technischen Ausrüstung.


Warum sind es nicht zwei Ingenieurbauwerke (Leitung + Pumpstation) ?

[Edited by seppk on 18.10.2011 at 17:13 Uhr]
18.10.2011 at 17:12 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abwasserpumpstation und Druckleitung

Die Rechtsprechung spricht von getrennten Objekten, wenn sie funktional voneinander unabhängig sind.

Hier handelt es sich um eine Druckkanalisation, bei der weder das Pumpwerk ohne Druckleitung noch die Druckleitung ohne Pumpwerk jeweils allein funktioniert. Es ist also eine funktionale Einheit (die auch eine gemeinsame Planung voraussetzt und gemeinsame fachtechnische Berechnungen nach sich zieht etc.) und kann damit nicht zwei Ingenieurbauwerke sein.

Das gesamte Pumpwerk als technische Ausrüstung ("Abwasserhebeanlage") bringt unter dem Strich übrigens oft auch mehr Honorar als ein Ingenieurbauwerk (die Örtliche Bauüberwachung einmal mit den empfohlenen Prozentsätzen der anrechenbaren Kosten angedacht) und geht mit der Abminderungsformel in § 41 Abs. 2 auch in die anrechenbaren Kosten des Ingenieurbauwerks ein.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

18.10.2011 at 22:32 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abwasserpumpstation und Druckleitung
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