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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Rechnung für einen Bauantrag
Beitrag von Nachricht
kitti 58
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Beiträge: 7
Registriert seit: 24.12.2011
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icon Rechnung für einen Bauantrag

Guten Tag und frohe Weihnachten!

Eigentlich wollte ich die Rechnung zahlen und vergessen, das gelingt mir allerdings nicht.
Ich habe einen Lärmschutzzaun für 8.000€ bauen lassen und benötigte wegen der Höhe von 2,90m eine Baugenehmigung. Die Statik usw. wurde schon von der Baufirma berechnet und so blieb als Aufgabe für den Architekten "nur" das Beantragen der Baugenehmigung. Die Kosten für die Baugenehmigung sowie die Kosten für Grundstückspläne habe ich bezahlt.
Die Rechnung für den Architekten kam umgehend mit 1.800€ plus MWST. Also insgesammt über 2.100€. Kann das in einem normalen Verhältnis zu den Baukosten stehen? Der Architekt ist ein "Bekannter" und ich denke nicht, dass er mich übers Ohr hauen will. Trotzdem glaube ich nicht, dass diese Summe für einen Bauantrag angemessen ist. Es wäre nett, wenn jemand sein Wissen oder seine Erfahrungen mit mir teilen würde.
Vielen Dank!

24.12.2011 at 13:22 Uhr
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bento
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Beiträge: 902
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

Hallo kitti 58,

wir wissen also zunächst einmal, dass es keinen schriftlichen Vertrag gibt.
Weiterhin ist klar, dass max. die LP 1-4 abgerechnet werden können.

Nicht klar ist, ob es sich um 8.000,- € netto oder brutto handelt, ist aber eigentlich auch fast egal, da die HOAI bei den Ingenieurbauwerken erst bei anrechenbaren Kosten ab 25.565,- € verbindlich ist. Das Honorar kann im vorliegenden Fall also frei vereinbart werden.

Leider wird das jetzt hier nicht großartig weiterhelfen, also versuche ich mal folgenden Vergleichsansatz:
Stellen wir uns vor, die Lärmschutzwand hätte 25.565,- € netto gekostet, dann würde das Honorar nach § 56 HOAI bei Ansatz von
- Honorarzone 2
- LP 1-4
- unterstellten 5 % Nebenkosten
insgesamt 1.633,- € netto zzgl. MwSt. betragen.

Von daher halte ich das Honorar eigentlich für zu hoch! Auch wenn sich die preiswertere Wand nicht nach HOAI ermittelt, so sollte das Honorar auf jeden Fall unter dem Mindestsatz des Tabelleneingangswertes liegen; gerade bei einem Freund.
Selbst wenn er das Honorar über den Aufwand berechnet, hätte er für die Zeichnungen und den Bauantrag 25 Stunden benötigen müssen. Das erscheint für eine so kleine Maßnahme relativ hoch.

Ich hoffe, ich habe jetzt keinen Keil zwischen Freunde getrieben und wünsche trotzdem ein schönes Weihnachtsfest.

Viele Grüße
bento

24.12.2011 at 17:11 Uhr
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kitti 58
Level: Jr. Member
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

Danke für die schnelle Antwort. Die Mauer kostet genau 7613,- brutto.
Nun habe ich die Antwort so verstanden, dass es zwar für teurere Maßnahmen Richtlinien gibt, aber nicht für so "billige" wie meine Wand. Der Architekt hat mir eine Pauschale für den Bauantrag berechnet. Woher hat er denn den Wert? 1700€ plus 5% Nebenkosten. Das sind doch brutto mehr als 25% vom gesammten Bauvorhaben! Kann er den Betrag willkürlich festsetzen? Oder kann ich mir die Arbeit aufschlüsseln lassen? Ich dachte, dass seine Unterschrift für mich so wertvoll sei. Dass er daran 25 Stunden gearbeitet haben soll halte ich für ausgeschlossen. Ich hatte den Antrag ja weitestgehend schon selbst ausgefüllt.
Nein, nein...Freunde sind wir nicht...werden wir dann wohl auch nicht...

24.12.2011 at 22:51 Uhr
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bento
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Beiträge: 902
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icon Re: Re: Rechnung für einen Bauantrag

quote:
kitti 58 wrote:Nun habe ich die Antwort so verstanden, dass es zwar für teurere Maßnahmen Richtlinien gibt, aber nicht für so "billige" wie meine Wand.

Das ist richtig (mal abgesehen davon, dass die HOAI keine Richtlinie, sondern eine Preisverordnung ist und damit Gesetzescharakter hat).

quote:
Der Architekt hat mir eine Pauschale für den Bauantrag berechnet. Woher hat er denn den Wert? 1700€ plus 5% Nebenkosten. Das sind doch brutto mehr als 25% vom gesammten Bauvorhaben! Kann er den Betrag willkürlich festsetzen?

Im Prinzip ja; genauso wie der Bauherr das auch kann. Man sollte sich nur (am Besten vorher) irgendwie einigen!
Wie bereits geschrieben, sehe ich die Höchstgrenze beim Mindestsatz des Tabelleneingangswertes. Welche Leistungen er im Detail erbracht hat, kann man hier im Forum natürlich nicht bewerten.

Viele Grüße
bento

[Edited by bento on 26.12.2011 at 23:08 Uhr]
26.12.2011 at 14:00 Uhr
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kitti 58
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

Danke für die Antwort. Da ich ein Laie bin, möchte ich trotzdem noch wissen, ob mein Zaun nicht unter Freianlagen abgerechnet wird ( § 39 Honorare für Leistungen bei Freianlagen)
Bei Freianlagen sind auch Honorare bis 20452€ durch die HOAI geregelt.
Muss der Architekt sich nicht daran halten? Oder ist ein Zaun gar keine Freianlage?
Im Übrigen hat er wirklich NUR den Antrag ausgefüllt und unterschrieben. Dazu noch eine Linie in den Lageplan gezeichnet und noch eine Zeichnung des Zaunes zugefügt.
Ich finde das unglaublich und wirft kein gutes Licht auf den Beruf des Architekten!
MfG.

26.12.2011 at 21:27 Uhr
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bento
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

quote:
kitti 58 wrote:Ich habe einen Lärmschutzzaun für 8.000€ bauen lassen und benötigte wegen der Höhe von 2,90m eine Baugenehmigung.


quote:
Die Mauer kostet genau 7613,- brutto.


quote:
Da ich ein Laie bin, möchte ich trotzdem noch wissen, ob mein Zaun nicht unter Freianlagen abgerechnet wird ( § 39 Honorare für Leistungen bei Freianlagen)


Was ist es denn jetzt: Lärmschutzzaun (?), Mauer oder Zaun?

Wenn es eine Lärmschutzwand war, die schallschutzmäßig berechnet werden musste, dann ist es ein Ingenieurbauwerk.
Wenn es einfach nur ein Zaun oder eine Mauer war, dann zählts zu den Freianlagen.

Hat aber eigentlich mit der Höhe der freihändigen Vereinbarung nicht viel zu tun. Nachfolgend hierzu noch mal ein Link zum besseren Verständnis: [url=http://] http://dib.schiele-schoen.de/118/16460/DIB21106050/BGB_statt_HOAI_Die_Abrechnung_des_Tragwerkplaners_auf_der_Basis_anrechenbarer_Kosten_nach_neuer_HOAI_Teil_3.html[/url]

Viele Grüße
bento
26.12.2011 at 23:30 Uhr
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kitti 58
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

Danke, der Link ist wirklich sehr verständlich geschrieben!

Übrigens ist der Zaun laut Hersteller und Baufirma ein Lärmschutzzaun, der Architekt hat eine Lärmschutzwand beantragt. Er hat sie auch 2,5m länger beantragt als sie Platz hat. Spricht auch nicht unbedingt für ihn...

Aber es ist toll, dass sie mir hier so freundlich geholfen haben!

27.12.2011 at 17:08 Uhr
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bento
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

Denada!

Viele Grüße
bento

27.12.2011 at 17:20 Uhr
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kitti 58
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

Hallo, ich weiß nicht, ob das nun hier noch jemand liest, aber ich wollte doch mal die Neuigkeiten bekannt geben. Heute habe ich endlich eine detaillierte Rechnung bekommen. Da sind allein 16,5 Stunden für die Bauzeichnung berechnet. Ich finde das ganz schön viel, oder? Ich habe die Zeichnung vorliegen und sie ist sauber und ordentlich, besteht aber nur aus ein paar Zaunelementen von der Seite und von vorne. Insgesammt eine Seite. Ich bin so sauer und fühle mich wirklich über den Tisch gezogen. Was würdet ihr (sie) tun?
Vielen Dank

06.02.2012 at 12:01 Uhr
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fdoell
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

Ich würde den Planer fragen, was denn da so lange gedauert hat. Gibt es denn einen detaillierten Nachweis (an welchem Tag um welche Uhrzeit hat welche Person genau was - und mit welchem Hilfsmittel, d.h. von Hand oder mit einem CAD-Programm - gemacht) oder nur eine Stundensumme? Welche Stundesätze sind für welche Tätigkeit oder Person benannt? Waren Stundensätze vereinbart?

Sie könnten - wenn Sie diese Detaillierung kennen - die Zeichnung auch einem Fachkundigen zeigen, der Ihnen den benannten Aufwand als üblich bestätigt der dies evtl. auch für überzogen hält und mal mit dem Planer redet.

Wenn Sie ganz sicher sind (und nur dann!), dass hier zu viele Stunden aufgeschrieben wurden, können Sie die von Ihnen anerkannten Stunden auch auf das Maß kürzen, was Sie bereit sind zu zahlen. Mit der Konseuqenz, dass der Planer die Differenz ggf. einklagt, d.h. Sie müssten dann schon wissen, dass Sie gute Gründe vor Gericht vorbringen können...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.02.2012 at 15:14 Uhr
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kitti 58
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

leider habe ich das Geld schon lange bezahlt und ausserdem kann ich als Laie ja niemals ganz sicher sein, ob die Stundenzahl berechtigt ist.
Es erscheint mir nur sehr viel für die Zeichnung eines Zaunes. Leider sind keine genauen Angaben gemacht. Es steht nur der Begriff Zeichnung an 6 verschiedenen Tagen. Am ersten Tag 3 Stunden, dann 3,5 , 4, 4, 1 und nochmals eine Stunde! Ausserdem wurde für das Nachreichen von Unterlagen nochmal zusätzlich 3 Stunden berechnet. Kann ich nicht davon ausgehen, dass Jemand der sich auskennt auch keine Unterlagen nachreichen muss? Sollte nicht alles gleich vollständig sein? Der Architek,t den ich beauftragte, hat den Auftrag an einen seiner freien Mitarbeiter weiter gegeben. Vielleicht war der dafür gar nicht geeignet? Aber woher soll ich das alles erfahren?
Wie lange arbeitet denn ein Architekt etwa an einer Bauzeichnung für einen Zaun?
Wäre schön, wenn es da Erfahrungswerte gäbe...
Vielen Dank!

06.02.2012 at 16:35 Uhr
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fdoell
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Beiträge: 2442
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

Leider gibt es da keine festen Zahlen. Man müsste die Zeichnung sehen, um als Zeichenkundiger eingermaßen beurteilen zu können, ob die aufgeschriebene Zeitdauer korrekt sein kann. Auch müsste man sich genau erläutern lassen, was sich hinter den Tätigkeitsbezeichnungen in Detail verbirgt.

Es gibt jetzt für Sie wohl 2 Möglichkeiten: entweder Sie lassen die Angelegenheit auf sich beruhen und verbuchen das ganze als Lehrgeld. Oder Sie wollen es wissen, dann kann das jetzt auch noch mal Aufwand und evtl. Kosten bedeuten und es ist offen wie das Ergebnis ist. Aber dann wissen Sie es möglicherweise genauer. Dass der Planer im Nachhinein da noch Auskünfte gibt, zumal wenn er die Tätigkeiten noch untervergeben hatte, bräuchte wohl ein gewisses Wohlwollen auf seiner Seite - wenn Sie aber so verärgert sind, wie es scheint, ist das evtl. schon verspielt. Es wäre wohl besser gewesen, diese Aufklärung zu verlangen, bevor Sie die Rechnung bezahlt haben.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.02.2012 at 18:13 Uhr
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kitti 58
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icon Re: Rechnung für einen Bauantrag

Wie gesagt, als Laie scheint das Preis/ Leistungsverhältnis nicht zu stimmen. Der Architekt weiß ja (noch) nichts von meiner Verärgerung. Eigentlich wollte ich die Sache auch aus gesundheitlichen Gründen auf sich beruhen lassen, aber irgendwoher keimt immer wieder neuer Groll auf.
Sicher ist es gesünder die Sache zu vergessen...mal sehen, ob es klappt.
Danke nochmals!

06.02.2012 at 18:20 Uhr
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