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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarrechnung
Beitrag von Nachricht
haul
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 16.01.2012
IP: Logged
icon Honorarrechnung

Hallo,
ich muss mich seit ein paar Wochen mit ein paar "Altlasten" beschäftigen - vielleicht kann mir (ich bin auf der AG-Seite) dabei jemand helfen?
Es geht um einen Architektenvertrag (HOAI neu) für die Teilsanierung eines Dachstuhles, der die Leistungsphasen 1 und 5-8 beinhaltet. Grundlage für die Honorarermittlung waren AK von 97.000,00 € aus einer Kostenschätzung.
Die Summe der Beauftragungen nach den Ausschreibungen belief sich auf ca. 80.000,00 €, dazu kamen Nachträge von ca. 25.000,00 €. Die Nachträge waren darauf zurückzuführen, dass sich im Laufe der Sanierungsarbeiten weitere Schäden gezeigt haben, die behoben werden mussten. Letztendlich wurde das BV mit insgesamt 140.000,00 € abgeschlossen, die nun vom Architekten als anrechenbare Kosten bei seiner Honorarschlussrechnung eingesetzt werden.
Es gab nur eine Kostenschätzung, der ursprüngliche Arch.Auftrag wurde nie geändert/angepasst, die Kosten-mehrungen waren dem AG allerdings bekannt.
Wie wird nun abgerechnet?

Danke schon mal im Voraus für Ihre Antwort!
Mit freundlcihen Grüßen

[Edited by haul on 22.02.2012 at 11:48 Uhr]

22.02.2012 at 11:47 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarrechnung

Guten Tag,

wenn weder Lph. 2 noch 3 beauftragt war, was hatten denn die Vertragsparteien vereinbart, auf der Basis welcher Kostenermittlung denn das endgültige Honorar berechnet werden sollte?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

22.02.2012 at 17:20 Uhr
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haul
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 16.01.2012
IP: Logged
icon Re: Honorarrechnung

Hallo Herr Doell,

die Kosten von 97.000 € waren vom Architekten auf der Basis von Planunterlagen und Ortsbegehungen ermittelt worden.
Mir ist nicht bekannt, dass man die Abrechnung der endgültigen Kosten definiert hätte. Die Schlussrechnung stellt der Architekt auf Basis HOAI 2009, bezieht sich bei der Berechnung des Honorars aber explizit auf die Kostenfeststellung.
Im Vertrag selbst war folgendes angekreuzt: " Nach den anrechenbaren Kosten a.d Grundlage der Kostenberechnung. Solange diese nicht vorliegt nach den AK a.d. Grundlage der Kostenschätzung. Nach Abschluss der Leistungen aus Lph. 3 ist das Honorar ausschließlich nach den AK a.d. Grundlage der Kostenberechnung zu ermitteln." Eine Kostenberechnung gab es aber nicht.
Hilft das bei der Beantwortung meiner Frage irgendwie weiter? Oder ist der ganze Vertrag eigentlich so, dass man keine klare Aussage treffen kann und deshalb irgendwie versuchen muss, zu einer Einigung zu kommen, bei der sich keiner übervorteilt fühlt?
Gruß

[Edited by haul on 23.02.2012 at 13:40 Uhr]

[Edited by haul on 23.02.2012 at 13:48 Uhr]

[Edited by haul on 23.02.2012 at 13:49 Uhr]

23.02.2012 at 13:39 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarrechnung

Da gibt die HOAI leider nichts weiter her, das ist ein juristisches Problem, dem man anders beikommen muss.

Eine einvernehmliche Einigung ist sicherlich möglich, solange alle Beteiligten (und Ihr Rechnungsprüfungsamt) mitspielen.

Sie gaben an (ich gehe mal davon aus, dass alle Angaben sich auf Netto-Baukosten beziehen):

Auftragssummen bei Erstbeauftragung: 80.000 + Nachträge: 25.000 = Zwischensumme 105.000

Abrechnungssumme 140.000 ???

Was ist da denn passiert? Gab es da unvorhersehbare Massenänderungen, dass die Abrechnungssummen so hoch wurden? Oder sind das alles Regieleistungen für Unvorhergesehenes?

Auch wenn Ihr Planer keine Kostenberechnung erstellt hat, schuldet er doch - falls HOAI-Grundeistungen vertraglich zu erbringen waren - in Lph. 8 die Teilleistung

o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

Daraus müsste ja ersichtlich sein, woher die hohen Abrechnungsummen kommen.

Je nachdem, ob es sich bei den höheren Abrechnungssummen um Kosten handelt, die dem AG zuzuordnen sind oder die auf Basis fehlerhafter oder vermeidbar unvollständiger Massenansätze bzw. Leistungsbeschreibungen erforderlich wurden, würde ich dann einen Betrag als Basis der Honorarberechnung festsetzen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.02.2012 at 16:37 Uhr
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haul
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 16.01.2012
IP: Logged
icon Re: Honorarrechnung

Hallo,

danke für Ihre Bemühungen!
Wir werden dann mal versuchen, das einvernehmlich zu lösen.
Schönes Wochenende!

24.02.2012 at 09:20 Uhr
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