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JMF
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 12.02.2012
IP: Logged
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Objektüberwachung oder Projektsteuerung
Was genau ist der Unterschied zwischen Projektsteuerung und Objektüberwachung / Bauleitung?
Bezieht sich der Unterschied rein auf die Höhe der Bausumme oder auch auf die Aufgaben, die übernommen werden und welche nicht in der HOAI berücksichtigt sind - wie z.B. Übernahme von Bauherrenaufgaben etc.
Zum einen sind in den einzelnen Projektstufen nach AHO auch Planungsleistungen berücksichtigt; auf der anderen Seite sind in den LP’s der HOAI ebenfalls Koordination und Steuerung berücksichtigt.
Gibt es außerdem einen Unterschied zwischen Projektsteuerung und Projektmanagement?
Vielen Dank
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27.02.2012 at 16:48 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Objektüberwachung oder Projektsteuerung
Der Unterschied liegt in den Aufgaben, wobei die Begriffe Projektsteuerung und Projektmanagement teilweise synonym verwendet werden und manche Leistungsanbieter einen Unterschied zwischen Projektmanagement und Baumanagement in ihrem Leistungsbild machen. Generell sind Projektsteuerungsleistungen Teil der delegierbaren Bauherrenleistungen, die nach Vergabe der HOAI-Planungsleistungen an Dritte im Regelfall beim Bauherrn verbleiben.
Grundregel: der Projektsteuerer steuert so ziemlich jeden, bis auf die ausführenden Firmen. Diese zu steuern, ist allein Aufgabe der Leistungserbringer in Lph. 8 nach HOAI.
Eine "Koordination" kennt nur die Objektüberwachung in Lph. 8 bei z.B. Gebäuden mit der Beschreibung "c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten". Welche Steuerung als Leistung des Gebäudeplaners meinen Sie?
Welche Planungsleistungen nennt die AHO denn konkret als im Rahmen der Projektsteuerung zu erbringende und worin sehen Sie die Überschneidung mit HOAI-Planungsleistungen?
[Edited by fdoell on 28.02.2012 at 09:38 Uhr]
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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27.02.2012 at 19:48 Uhr |
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JMF
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 12.02.2012
IP: Logged
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Re: Objektüberwachung oder Projektsteuerung
Vielen Dank für die Ausführungen.
In dem Leistungsbild §204 der AHO Fachkommission wird keine Architekten-Entwurfsleistung mehr erwähnt.
Und in einem Zitat der AHO von Nov. 1996: ‚Die Grundleistungen der Projektsteuerung umfassen die neutrale und unabhängige Wahrnehmung von Auftraggeberaufgaben.(...) Sie sind daher zwangsläufig nicht in den Grundleistungen anderer Leistungsbilder enthalten’
Aber die HO-PS nennt ähnlich §31 HOAI 2002 noch in der PPH2 unter Planung die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Einreichplanung..
Ich bin jetzt etwas verwirrt:
Ist die HO-PS nicht mehr gültig oder ist das Leistungsbild der AHO Fachkommission nur eine Empfehlung?
zur Erklärung:
2008 hatte ich einen Entwurf für einen Kunden gemacht, der dann intern vom Kunden weiter bearbeitet wurde (Ausführungsplanung) und jetzt 2012 /13 zur Ausführung kommen soll. Man hat mir die Bauleitung / Objektüberwachung angeboten, die ich aber nicht machen möchte, da ich nicht in die Ausführungsfase eingebunden war und habe (auch im Hinblick auf die Wünsche des Kunden nach Übernahme von Bauherrenaufgaben) eine Projektsteuerung vorgeschlagen. Die beteiligten Firmen müssten folglich jeder für sich die Bauleitung machen und ich die Koordination der Firmen. – mir ist aber nicht klar, ob das nicht ein eigener Interessenskonflikt für mich bedeutet. Der Entwurf 2008 wurde nicht bezahlt und nach einigem Hin und Her habe ich es als Akquise abgeschrieben.
Grüsse JMF
[Edited by JMF on 28.02.2012 at 12:14 Uhr]
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28.02.2012 at 12:13 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Objektüberwachung oder Projektsteuerung
Guten Abend,
ein Projektsteuerer übernimmt in der Regel Bauherrenaufgaben und keine Planungsaufgaben. Idealerweise wird ein Projektsteuerer noch vor Planungsbeginn in der Projektvorbereitungsfase vom Bauherrn eingeschaltet.
Ein Hinweis ist auch in § 31 Abs. 1 HOAI a.F. zu finden:
Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen. Hierzu gehören insbesondere:
1. Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt,
2. Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte),
3. Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte,
4. Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen,
5. Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
6. Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
7. laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
8. Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren.
____________________________
Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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28.02.2012 at 18:38 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Re: Objektüberwachung oder Projektsteuerung
quote: JMF wrote:
Aber die HO-PS nennt ähnlich §31 HOAI 2002 noch in der PPH2 unter Planung die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Einreichplanung..
Ich bin jetzt etwas verwirrt:
Ist die HO-PS nicht mehr gültig oder ist das Leistungsbild der AHO Fachkommission nur eine Empfehlung?
Die HO-PS = Honorarleitlinie für Projektsteuerung ist eine österreichische Richtlinie und nicht direkt mit deutschen Vorschriften vergleichbar. Die Fassung von 2004 ist unter http://wien.arching.at/getdownload.php?id=351 einsehbar. Hierin ist auf Seite 8 dargestellt, dass die Projektsteuerungsphase 2 (PPH2) = "Planung" während der Vorentwufs-, Entwurfs- und Einreichplanung nach GOA (= österreichische Honorarleitlinie für Architekten, entsprechend Lph. 2-4 nach HOAI) passiert bzw. die Steuerung dieser Planungsleistungen umfasst, nicht jedoch, dass sie diese Planungsleistungen selbst beinhaltet. Auf Seite 9 wird dies nochmals tabellarisch nebeneinander gestellt (vgl. auch Abgrenzung Projektsteuerungsleistungen - Planung auf S. 5 f.).
quote:
ich habe eine Projektsteuerung vorgeschlagen. Die beteiligten Firmen müssten folglich jeder für sich die Bauleitung machen und ich die Koordination der Firmen.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Bauleitung der Firmen intern etwas anderes ist als die Objektüberwachung des Bauherren, z.B. nach Lph. 8 HOAI. Wer soll die denn erbringen (lesen Sie mal Anlage 11 zur HOAI, was da alles drunter fällt)?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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28.02.2012 at 22:24 Uhr |
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JMF
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 12.02.2012
IP: Logged
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Re: Objektüberwachung oder Projektsteuerung
Vielen Dank an alle für die Ausführungen und Erklärungen - mir ist vieles klarer geworden.
Den Auftrag habe ich inzwischen abgelehnt, da der Kunde zu einem schriftlichen Vertrag nicht bereit war - ?!
Nochmals vielen Dank, da hätte ich mal wieder gratis gearbeitet.
JMF
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07.03.2012 at 10:27 Uhr |
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