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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Grundlagenermittlung - Leistungsbild?
Beitrag von Nachricht
Heidi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 27.03.2012
IP: Logged
icon Grundlagenermittlung - Leistungsbild?

Hallo, wir haben einen HOAI-Auftrag aller Leistungsphasen zu einer Umbaumaßnahme. Unser Bauherr hat in seinem Konzern eine eigene Bauabteilung, welche die Bestandsunterlagen verwaltet und archiviert. Bis dato waren wir es gewohnt, dass der Bauherr uns Bestandspläne zur Verfügung gestellt hat. Unser Bauherr aus dem Großkonzern hat diese Bestandspläne auch archiviert. Er verweist jedoch auf die Honorierung zur LPH1/Grundlagen und ist nicht bereit im Archiv die Unterlagen (Schnitte, Grundrisse, Details usw.) zu suchen. Er meint, das wäre Aufgabe des Architekten. Sicher sehen wir das auch so, dass wir die Grundlagen selbst ermitteln, doch tagelanges suchen in einem Fremdarchiv (Bauherr würde es uns gestatten) macht unserer Meinung nach keinen Sinn.

Wie verhält es sich hier in Bezug auf die HOAI?

27.03.2012 at 10:45 Uhr
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
icon Re: Grundlagenermittlung - Leistungsbild?

Guten Tag Heidi,

das Suchen von alten Unterlagen im Archiv des Auftraggebers ist sicherlich keine Aufgabe des Architekten im Rahmen der Grundlagenermittlung. Das Durchsehen und Auswerten dieser Unterlagen als Planungsgrundlage dagegen schon.
Das Suchen von Unterlagen im Archiv des Auftraggebers ist wie eine Bestandsaufnahme als eine zusätzlich zu vergütende Besondere Leistung anzusehen. Sie sollten Ihrem Auftraggeber deshalb mitteilen, dass Sie gerne die Unterlagen in seinem Archiv suchen, wenn er Sie dafür vergütet. Die Vergütung kann nach § 3 Abs. 2 und 3 HOAI frei vereinbart werden. Ich würde hierfür einen angemessenen Stundensatz vorschlagen. Nach § 3 Abs. 2 HOAI ist übrigens eine solche zusätzliche Leistung auch wirkliuch zu vergüten und es ist auch eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Lediglich die Höhe der Vergütung ist frei verhandelbar.

____________________________
Viele Grüße

Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel

Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB

http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de

27.03.2012 at 10:57 Uhr
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