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Thomi
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.03.2012
IP: Logged
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Honorar Verkehrsanl.+Entwässerung
Hallo zusammen,
wir haben einen Planungsauftrag für eine längere außerörtliche Straße mit dazugehörigem HOAI-Vertrag Verkehrsanlagen.
Nun stellt sich während der Planung heraus, dass aufgrund ungünstiger geologischen Verhältnisse sowie aus naturschutzrechtlichen Gründen das Oberflächenwasser nicht versickert bzw. nicht Vorflutern zugeführt werden kann.
Kanäle und Rückhaltebecken werden erforderlich. Können die Planungen für diese Entwässerungseinrichtungen nun als eigenes Objekt über einen weiteren Ingenieurvertrag Ingenieurbauwerke abgewickelt werden?
Würde mich über Beiträge oder Erfahrungen zu diesem Thema freuen.
Thomi
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28.03.2012 at 15:56 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorar Verkehrsanl.+Entwässerung
Guten Tag,
Kanäle und Rückhaltebecken sind Ingenieurbauwerke und deshalb nicht bei den Verkehrsanlagen integriert.
Sie sind auch einzeln als Objekte anzusehen, denn sie haben unterschiedliche Funktion:
- die Kanäle das Sammeln und Ableiten von Niederschlagswasser,
die Becken je nach Bauart
- Regenrückhaltebecken die Zwischenspeicherung von Regenwasser, ggf. Schlammrückhalt
- Regenklärbecken sind Absetzeinrichtungen für Regenwasser mit integrierter Leichtflüssigkeitsabscheidung.
Ob dazu ein eigener Planungsvertrag oder eine Erweiterung des bestehenden Vertrages gewählt wird, bleibt sich im Grunde genommen bzgl. der Arbeit und der Honorierung gleich.
Werden mehrere Kanäle bzw. mehrere Becken geplant, ist § 11 Abs. 1 und 2 zu beachten.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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28.03.2012 at 19:52 Uhr |
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Thomi
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.03.2012
IP: Logged
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Re: Honorar Verkehrsanl.+Entwässerung
Vielen Dank für den Beitrag. Wir sehen das im Prinzip auch so.
Bleibt noch zu klären, wie die Abrenzung der Objekte Straße (Verkehrsanlagen) zu den Objekten Entwässerungsanlagen (Ingenieurbauwerke) in Bezug auf die anrechenbaren Kosten vorzunehmen ist.
Gehören die straßenbegleitenden Entwässerungsmulden (inkl. Drainagerohren, Sickerpackungen, Kontrollschächten) noch zu den Verkehrsanlagen oder schon zu den Ingenieurbauwerken?
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29.03.2012 at 09:35 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorar Verkehrsanl.+Entwässerung
Guten Tag,
ich sehe Sickermulden, Sickerpackungen, Drän-/ABleitrohre und ihre Kontrollschächte nicht mehr als Teil der Verkehrsanlage, weil sie zum funktionieren der Verkehrsanlage bei einer Entwässerung über Schulter/Bankett nicht mehr zum Funktionsbereich der Straße gehören (die Straße als solche würde auch funktionieren, wenn die Entwässerung in eine große Grünfläche ginge). Der BGH hat allerdings bei Straßen mit Bordsteinen und Straßeneinläufen letztere einschließllich ihrer Abläufe bis zum Sammelkanal als Teil der Verkehrsanlage gesehen. Das finde ich fachlich auch in Ordnung, denn zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Straße gehört auch das Ableiten des Oberflächenwassers, was sich i.d.R. auch dadurch zeigt, dass die Reinigung der Straßenabläufe dem Straßenunterhalt obliegt und nicht dem Kanalbetrieb.
Ich sehe die von Ihnen genannten baulichen Anlagen als ein honorartechnisches Objekt, da sie funktional zusammenhängen. Mit der Größe der Mulden, der lage- und höhenmäßigen Anordnung der Einläufe in Schächte, der Durchlässigkeit der Bodenschichten und der hydraulischen Leistungsfähigkeit der als Dränrohre für laufenden Zufluss ausgebildeten Ableitkanäle entwerfen Sie ein komplexes System des Wasserrückhalts, der Wasservorbehandlung, Sammlung und Ableitung mit gegenseitigen Abhängigkeiten, eben eine funktionale Einheit.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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29.03.2012 at 10:13 Uhr |
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