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kreon
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 29.03.2008
IP: Logged
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TGA-Honorar - Fachplaner oder Architekt?
Guten Tag,
ich bin mit der Erstellung eines Gebäudes in den Lph 1-9 beauftrag worden.
Da der Bauherr Kenntnisse im Bereich der TGA (Technische Gebäudeausrüstung) besitzt, möchte er – wenn möglich – die Anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung des Architekten kürzen. Da der Bauherr auch einen Fachplaner beauftragen muss, ist er der Meinung, dass er das Honorar für die Fachplanung zweimal bezahlt: einmal dem Architekten und einmal dem Fachplaner. Aus diesem Grunde will er es nun bei dem Architekten einsparen.
In der Regel wissen Architekten und Fachplaner, dass das nicht so ist und es dem Bauherrn nicht doppelt berechnet wird. Der Architekt berechnet diese Kosten nach § 32 der HOAI, die er dann zu den Anrechenbaren Kosten dazurechnen muss. Einen Fachplaner gibt es aber noch nicht.
Wie kann ich die Berechtigung dieses Honorars detaillierter begründen (einfach nur Koordination und Integration scheint mir für den Bauherrn etwas zu wenig zu sein)?
Gibt es eine Punkte- oder Prozentliste, in der die Prozentpunkte der Leistungsphasen aufgliedert werden und an der sich der Architekt orientieren kann (speziell für die Anrechenbaren TGA-Kosten)?
Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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09.04.2012 at 17:18 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: TGA-Honorar - Fachplaner oder Architekt?
Guten Tag,
einfach die Prozentpunkte für die Koordination und iNtegration der TGA-Planung weglassen ist sicher keine Lösung, denn das Gebäude ist nur dann vollständig geplant, wenn die TGA auch richtig dazu geplant ist, reinpasst, richtig bemessen ist, gut aussieht usw. usw.
Argumentationshilfen dazu geben
- die HOAI selbst mit der Beschreibung der Koordinations- und Integrationsleistung und der Konsequenz, dass ein Honorar ohne die aK der TGA eine Mindestsatzunterschreitung darstellen kann. (Honorarseite)
- der gesunde Menschenverstand, denn was soll eine Gebäudehülle, die so nicht betrieben werden kann bzw. bei der die TGA dann später von irgendjemand irgendwie reingequetscht wird - geschweige davon, dass kein Mauerer oder Betonbauer dafür Öffnungen lässt usw., denn Nichtberücksichtigung heißt schließlich Nichtberücksichtigung.(Leistungsseite)? (Will der AG wirklich, dass in der Gebäudeplanung keinerlei TGA berücksichtig wird???)
- vielleicht die hierzu bereits bestehenden Threads
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1725
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1120
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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09.04.2012 at 18:15 Uhr |
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kreon
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 29.03.2008
IP: Logged
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Re: TGA-Honorar - Fachplaner oder Architekt?
Vielen Dank für Ihre Mühe und diese Information.
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20.04.2012 at 19:52 Uhr |
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