Karsten
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Minderung LP von 91 auf 41%
Hallo Fachkollegen,
habe da mal ein paar Fragen zu nachfolgendem Sachverhalt:
Bauvorhaben/ Aufgabenstellung:
Aufnehmen einer Dachdeckung, Einbau der fehlenden Unterspannbahn und Einbau zusätzlicher Bodendämmung an einem 4 WE unter bewohnten Zuständen.
1995 wurden nur die Dachziegel gewechselt, jedoch keine Unterspannbahn eingebaut. Die vorhandenen Dachziegel sind wieder zu verwenden.
Keine Eingriffe in die Wohnungen geplant, diese sind aber bewohnt.
Erstellung LV, Vorbereitung und Durchführung Vergabe, Objektüberwachung.
Kosten KG 300: ca. 21.000 € netto ohne Anrechnung von vorh. Dachziegeln oder anderer Substanz
Vorab wurden ohne vertragliche Beziehungen zur Mittelplanung und Beschaffung verschiedene Variantenuntersuchungen bis hin zu Kostenschätzungen erbracht.
Das dem AG von mir vorgelegte Vertragskonzept wurde bereits das 2. Mal zurück gewiesen.
1. Antwort von der Stadtverwaltung:
" …Die Baunebenkosten fallen mit ca. 20 % der Baukosten allerdings deutlich zu hoch aus.
… Allerdings ist entsprechend der Aufgabenstellung nicht der volle Leistungsumfang der LP 1 - 8 und somit auch nicht der volle Prozentsatz in Ansatz zu bringen.
Da keine Zeichnungen erforderlich sind, sollten für die Leistungsphasen 1 - 8 folgende Prozentsätze vereinbart werden:
Lph 1 3 %, Lph 2 7 %, Lph 3 6 %, Lph 4 + 5 entfallen, Lph 6 10 %, Lph 7 4 %, Lph 8 20 %
Desweiteren ist der Umbauzuschlag mit 50 % zu hoch angesetzt. Bei geringem Planungsaufwand (z.B. einfache Maßnahmen außerhalb der Wohnungen) werden als Gesamtzuschlag 20 % angesetzt. …"
Bei der Überarbeitung des 1. Entwurfes wurde meinerseits die LP 4 heraus genommen, da das Vorhaben nicht genehmigungspflichtig ist.
Jetzt wurden mir konkret die abgeminderten Prozentsätze nach SIMON Tabelle vom AG vorgegeben.
"… Nach dieser Aufstellung wurde für die LP 1 - 8 ein Prozentsatz von 41,5 ermittelt. Zur Honorierung Ihrer Gesamtleistung schlagen wir einen Prozentsatz von 50 vor. Damit sind alle Vorleistungen abgegolten. Der Umbauzuschlag wird entsprechend der Ihrem Vertragsangebot beiliegenden Tabelle für einfache Maßnahmen außerhalb der Wohnungen mit 20 % anerkannt. … "
Nachfolgend die angebotenen und die vorgegebenen LP.
Ingenieurvertrag angeboten:
Umbauzuschlag 50%, LP 1 3%, LP 2 7%, LP 3 11%, LP 4 0%, LP 5 25%, LP 6 10%, LP 7 4%, LP 8 31%, LP 9 0%, Gesamt 91%
Vom AG bewilligt:
Umbauzuschlag 20%, LP 1 2,5%, LP 2 3,5%, LP 3 2,5%, LP 4 0%, LP 5 0%, LP 6 9%, LP 7 3,75%, LP 8 20,25%, LP 9 0%, Gesamt 41,5%, 50% aufgerundet
UZ wurde meinerseits unter Hilfestellung von Dipl.- Ing. (FH) Heinz Simmendinger ermittelt.
Es wurden 50 % Umbauzuschlag angeboten.
Folgende Fragen bitte ich zu betrachten:
1. Wie sind die anrechenbaren Kosten für die Wiederverwendung der Dachziegel/ Dachtragwerk/ Decke und Einbauteile zu ermitteln? Diese wurden bei den bisher ermittelten Kosten nicht berücksichtigt?
2. Ist die in Ansatz gebrachte Streichung und Minderung in den LP so wie vorgenommen zulässig?
3. Welche Abstiche und Minderungen in den LP sind gerechtfertigt und akzeptabel?
4. Ist es zwingend erforderlich die geistige Durcharbeitung der LP 5 schriftlich/ zeichnerisch darzustellen, bzw. welcher Aufwand ist zum Nachweis der LP 5 erforderlich?
5. Ist die Ausführung der LP 6- 7 ohne Beauftragung der LP 5 überhaupt möglich?
Sollte die Übergabe/ Bereitstellung der Unterlagen der LP 5 vom AG vereinbart werden.
6. Wie ist die Minderung in der LP 8 zu verstehen?
7. Ist die Minderung des Umbauzuschlages von 50% auf 20% (Mindestzuschlag) gerechtfertigt?
8. Welche Haftungsausschlüsse sollten bei den vom AG vorgegebenen zuerkannten Prozentsätzen meinerseits vereinbart werden?
Karsten
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