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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Minderung LP von 91 auf 41%
Beitrag von Nachricht
Karsten
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 14.05.2012
IP: Logged
icon Minderung LP von 91 auf 41%

Hallo Fachkollegen,

habe da mal ein paar Fragen zu nachfolgendem Sachverhalt:

Bauvorhaben/ Aufgabenstellung:
Aufnehmen einer Dachdeckung, Einbau der fehlenden Unterspannbahn und Einbau zusätzlicher Bodendämmung an einem 4 WE unter bewohnten Zuständen.
1995 wurden nur die Dachziegel gewechselt, jedoch keine Unterspannbahn eingebaut. Die vorhandenen Dachziegel sind wieder zu verwenden.
Keine Eingriffe in die Wohnungen geplant, diese sind aber bewohnt.
Erstellung LV, Vorbereitung und Durchführung Vergabe, Objektüberwachung.
Kosten KG 300: ca. 21.000 € netto ohne Anrechnung von vorh. Dachziegeln oder anderer Substanz
Vorab wurden ohne vertragliche Beziehungen zur Mittelplanung und Beschaffung verschiedene Variantenuntersuchungen bis hin zu Kostenschätzungen erbracht.
Das dem AG von mir vorgelegte Vertragskonzept wurde bereits das 2. Mal zurück gewiesen.
1. Antwort von der Stadtverwaltung:
" …Die Baunebenkosten fallen mit ca. 20 % der Baukosten allerdings deutlich zu hoch aus.
… Allerdings ist entsprechend der Aufgabenstellung nicht der volle Leistungsumfang der LP 1 - 8 und somit auch nicht der volle Prozentsatz in Ansatz zu bringen.
Da keine Zeichnungen erforderlich sind, sollten für die Leistungsphasen 1 - 8 folgende Prozentsätze vereinbart werden:
Lph 1 3 %, Lph 2 7 %, Lph 3 6 %, Lph 4 + 5 entfallen, Lph 6 10 %, Lph 7 4 %, Lph 8 20 %
Desweiteren ist der Umbauzuschlag mit 50 % zu hoch angesetzt. Bei geringem Planungsaufwand (z.B. einfache Maßnahmen außerhalb der Wohnungen) werden als Gesamtzuschlag 20 % angesetzt. …"
Bei der Überarbeitung des 1. Entwurfes wurde meinerseits die LP 4 heraus genommen, da das Vorhaben nicht genehmigungspflichtig ist.
Jetzt wurden mir konkret die abgeminderten Prozentsätze nach SIMON Tabelle vom AG vorgegeben.
"… Nach dieser Aufstellung wurde für die LP 1 - 8 ein Prozentsatz von 41,5 ermittelt. Zur Honorierung Ihrer Gesamtleistung schlagen wir einen Prozentsatz von 50 vor. Damit sind alle Vorleistungen abgegolten. Der Umbauzuschlag wird entsprechend der Ihrem Vertragsangebot beiliegenden Tabelle für einfache Maßnahmen außerhalb der Wohnungen mit 20 % anerkannt. … "

Nachfolgend die angebotenen und die vorgegebenen LP.

Ingenieurvertrag angeboten:
Umbauzuschlag 50%, LP 1 3%, LP 2 7%, LP 3 11%, LP 4 0%, LP 5 25%, LP 6 10%, LP 7 4%, LP 8 31%, LP 9 0%, Gesamt 91%

Vom AG bewilligt:
Umbauzuschlag 20%, LP 1 2,5%, LP 2 3,5%, LP 3 2,5%, LP 4 0%, LP 5 0%, LP 6 9%, LP 7 3,75%, LP 8 20,25%, LP 9 0%, Gesamt 41,5%, 50% aufgerundet

UZ wurde meinerseits unter Hilfestellung von Dipl.- Ing. (FH) Heinz Simmendinger ermittelt.
Es wurden 50 % Umbauzuschlag angeboten.

Folgende Fragen bitte ich zu betrachten:
1. Wie sind die anrechenbaren Kosten für die Wiederverwendung der Dachziegel/ Dachtragwerk/ Decke und Einbauteile zu ermitteln? Diese wurden bei den bisher ermittelten Kosten nicht berücksichtigt?
2. Ist die in Ansatz gebrachte Streichung und Minderung in den LP so wie vorgenommen zulässig?
3. Welche Abstiche und Minderungen in den LP sind gerechtfertigt und akzeptabel?
4. Ist es zwingend erforderlich die geistige Durcharbeitung der LP 5 schriftlich/ zeichnerisch darzustellen, bzw. welcher Aufwand ist zum Nachweis der LP 5 erforderlich?
5. Ist die Ausführung der LP 6- 7 ohne Beauftragung der LP 5 überhaupt möglich?
Sollte die Übergabe/ Bereitstellung der Unterlagen der LP 5 vom AG vereinbart werden.
6. Wie ist die Minderung in der LP 8 zu verstehen?
7. Ist die Minderung des Umbauzuschlages von 50% auf 20% (Mindestzuschlag) gerechtfertigt?
8. Welche Haftungsausschlüsse sollten bei den vom AG vorgegebenen zuerkannten Prozentsätzen meinerseits vereinbart werden?

Karsten

14.05.2012 at 07:07 Uhr
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fdoell
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Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Minderung LP von 91 auf 41%

Wenn Herr Simmendinger bereits für Sie tätig war, warum dann nicht weiterhin mit Ihren jetzigen Fragen?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.05.2012 at 10:36 Uhr
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Karsten
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 14.05.2012
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icon Re: Minderung LP von 91 auf 41%

Die Anleitung stammt aus dem HOAI Programm der Firma Vordruckverlag Weise GmbH. Mehr nicht.
Ist dort als Hilfetext hinterlegt.

14.05.2012 at 11:19 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Minderung LP von 91 auf 41%

Zu Frage 1:

Siehe § 4 Abs. 2 Buchst. d) HOAI. Unter Wiederverwendung ist hierbei zu verstehen, was aus- und wieder eingebaut wird. Was an Ort und Stelle verbleibt, zählt nicht zu den anrechenbaren Kosten.


Zu den Fragen 2-6:

Ich empfehle, für die vertragliche Vereinbarung die Teilleistungen des Anhangs 11 zur HOAI in eine Tabelle zu packen (können Sie von http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11 kopieren) und bei jeder einzelnen Teilleistung eine Zuordnung von 3 Möglichkeiten vorzunehmen:

a) wird vom AN gemacht
b) wird vom AG gemacht
c) ist aus derzeitiger Sicht nicht erforderlich; wird bei Bedarf vom AG gemacht oder dem AN zusätzlich vergütet.

Dabei sollten Sie Einigkeit zwischen AG und Ihnen über jeden einzelnen Punkt erzielen. Dann ist klar, was Sie zu machen haben und was nicht. Diese Liste muss dann Vertragsbestandteil werden.

Für die von Ihnen zu erbringenden Leistungen muass dann noch eine angemessene Vergütung vereinbart werden. Das können Sie vereinfachend nach Steinfort-, Siemon etc. Tabellen tun oder ganz korrekt für den Einzelfall den Aufwand je Teilleistung (wenn Sie alles erbringen müssten) ermitteln und daraus je Leistungsphase den prozentualen Anteil für Ihre Leistungen bestimmen.

Beachten Sie den alten Grundsatz: "Erst sprechen wir über Leistung, dann über Honorar".


zu Frage 7:

Das kommt auf den Aufwand an. Es gibt verschiedene Modelle, das zu berechnen (ganz frisch - heute reingekommen - z.B. http://www.schiele-schoen.de/schieleschoendata/files/divers/originals/dib_05-12_38.pdf)


zu Frage 8:

Für die von Ihnen zu erbringenden Leistungen haften Sie uneingeschränkt; für die vom AG zu leistenden dieser.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.05.2012 at 16:33 Uhr
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Karsten
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Beiträge: 3
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icon Re: Minderung LP von 91 auf 41%

Danke
Eine Frage noch:
Ausführung LP 6 und 7 ohne Beauftragung LP 5

Ist es zwingend erforderlich die geistige Durcharbeitung der LP 5 schriftlich/ zeichnerisch darzustellen, bzw. welcher Aufwand ist im o.g. Falle zum Nachweis der LP 5 erforderlich?
Ist die Ausführung der LP 6- 7 ohne Beauftragung der LP 5 überhaupt möglich?
Ich gehe nicht davon aus, dass Unterlagen der LP 5 vom AG bereit gestellt werden.

Karsten

15.05.2012 at 06:06 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
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icon Re: Re: Minderung LP von 91 auf 41%

quote:
Karsten wrote:
Ist es zwingend erforderlich die geistige Durcharbeitung der LP 5 schriftlich/ zeichnerisch darzustellen?


Das hängt vom Projekt ab. Siehe auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1772&page=0#6490.

Schauen Sie in die Anlage 11 Lph. 5 Buchst. a) bis e) und vergleichen diese einfach mit Ihrem Projekt. Auf Ihre Frage gibt es keine allgemeine Antwort.

Denken Sie daran: die zu erbringende Leistung definiert Ihr Vertrag; in der HOAI steht nur bei bestimmten Leistungen, wieviel Geld Sie dafür nehmen können / müssen.



____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
15.05.2012 at 07:24 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Minderung LP von 91 auf 41%
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