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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Trinkwasser-Pumpstation
Beitrag von Nachricht
seppk
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 04.11.2003
IP: Logged
icon Trinkwasser-Pumpstation

Hallo,

bei einer bestehenden Wasserversorgungsanlage soll ein zusätzlicher Einspeisepunkt geplant werden. Dazu wird eine Pumpstation (Pumpenschacht - Ingenieurbauwerk) mit einer Pumpanlage und mit automatischer Steuerungstechnik gebaut.

Wie ist hier das Honorar abzurechnen?
a) Ingenieurbauwerk - sind die Kosten für die Pumpen und die Steuerungselektonik anrechenbar ?
b) Verfahrens- und Prozeßtechnik (Pumpe - Installation) - Anlagengruppe ?
c) EMSR-Technik - Anlagengruppe ?
d) Umbauzuschlag - ggf. bei welchen Objekten?

Würde mich über Ihre Hilfe freuen.

28.05.2012 at 14:55 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Trinkwasser-Pumpstation

Ob die Pumpstation ein eigenständiges Objekt (Ingenieurbauwerk) mit Technischer Ausrüstung ist oder die Technische Ausrüstung einer Wasserversorgungsanlage, hängt davon ab, ob zwischen Pumpwerk und sonstiger Wasserversorgungsanlage funktionale Zusammenhänge bestehen (d.h. dass das eine ohne das andere nicht funktionieren kann) oder ob die beiden unabhängig voneinander sind (d.h. getrennte Funktionen ausüben).

Ist die Wasserversorgungsanlage ohne die Pumpstation nicht funktionsfähig, ist die Pumpstation als Technische Ausrüstung der Wasserversorgungsanlage anzusehen und nach § 51 als Fachplanung für die Objektplanung "Wasserversorgungsanlage" zu vergüten. Die Steuerung der Abwasseranlage gehört dabei zu dieser und damit zur Anlagengruppe 1. Nur bei einer separaten Zuleitung o.ä. (wenn nicht nur einfach die Zuleitung irgendwo angeschlossen werden muss) kann man i.d.R. von einem Objekt der Anlagengruppe 4 ausgehen. Die Kosten würde ich insgesamt als ein Objekt der Technischen Ausrüstung zusammenfassen.

Ist dagegen die Definition zutreffend, dass die Wasserversorgungsanlage auch ohne die Pumpstation mit der Funktion "Wasserverteilung" oder "Wassertransport" betraut ist und bewirkt die zusätzliche Pumpstation die separate Funktion "Druckerhöhung" bzw. "Anschluss einer neuen Zubringerleitung", kann es als separates Objekt gesehen werden. Dann wäre das Bauwerk mit Erdarbeiten usw. als Ingenieurbauwerk zu sehen und die Pumpeinrichtung mit Steuerung als dessen Technische Ausrüstung.

In den Objektlisten der Ingenieurbauwerke (Anlage 3.4 der HOAI) gehören die Objekte des ersten Spiegelstriches zu den Wasserversorgungsanlagen, während die genannten Pumpwerke bei den wasserbaulichen Anlagen erwähnt sind. Man kann sich darauf berufen, dass die Spiegelstriche ohne konkrete Zuordnung zu Anlagenarten existieren und deshalb Pumpwerke in der Wasserversorgung auch als Ingenieurbauwerke definert sein können im Gegensatz zu den Druckerhöhungsanlagen in Anlage 3.6.1.

Wie Sie argumentieren möchten, hängt möglicherweise von den erzielbaren Honoraren ab - rechnen Sie es mal durch.

Bei den Anlagen der Verfahrens- und Prozeßtechnik, die entscheidend für die Funktion der Gesamtanlage sind, gab es in der Brgründung zur HOAI 2002 § 55 die Auflistung der möglichen Gepflogenheiten:

- V+P zählt zu den Kosten des Ingenieurbauwerks
- V+P zählt als Technische Ausrüstung
- V+P zählt als Technische Ausrüstung, wird jedoch ncht mehr mit der Abminderungsformel bei den Kosten des Ingenieurbauwerks angerechnet

Nach HOAI 2009 können maschinen- und elektrotechnische Anlagen in Ingenieurbauwerken als Anlagengruppe 7 der Technischen Ausrüstung abgerechnet werden, das würde ich hier auch ansetzen.

Einen Umbauzuschlag gibt es nur, wenn Sie etwas umbauen. Tun Sie das hier oder nehmen Sie etwas weg (ein Stück Leitung oder Erde) und bauen dafür etwas anderes hin (das Pumpwerk)? Im letzteren Fall halte ich das für einen klassischen Erweiterungsbau nach § 2 Nr. 5 ohne Umbauzuschlag.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

28.05.2012 at 23:16 Uhr
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seppk
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 04.11.2003
IP: Logged
icon Re: Trinkwasser-Pumpstation

Danke für die ausführliche Antwort!

02.06.2012 at 17:09 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Trinkwasser-Pumpstation
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