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larchi
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 21.11.2006
IP: Logged
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Zeitarbeitskräfte vs. Stammpersonal
weil dieses Forum für mich schon verschiedentlich hilfreich war, will ich mal eine Frage zur Bauüberwachung anbringen, die durch die gemeinsame Haftung von Architekt und Baufirma für die Bauausführung hier hinein passen könnte.
Es geht darum, wie ich auch im Laufe der Bauüberwachung absichern bzw. Vorsorge treffen kann, dass der Ausführungsbetrieb zum Zeitpunkt einer lt. Ablaufplan noch bevorstehenden speziellen Bauphase (hier besondere Art der Pflasterung) auch tatsächlich geeignete Fachleute einsetzt.
Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb im Fall von zeitweisen Engpässen auf die Idee kommt, Leute zu schicken, die 'das schon machen werden', weil sie zwar berufserfahren, aber eben ohne spezielle Erfahrungen für besondere Einzelleistungen sind. Für mich entsteht daraus u.U. nicht nur höherer Aufwand sondern auch ein höhres Haftungsrisko.
Die Firma verfügt entsprechend ihrer Eigendarstellung über ausreichend Fachkräftebesatz und Referenzen für die Leistung, weshalb sie vom Bauherrn ausgewählt wurde.
Die Firma hat während der Vergabe in den Angebotsunterlagen Nachunternehmer benannt, die für Nebenleistungen wie Beweissicherung u.ä. eingesetzt werden sollen. In einem Bietergespräch sind keine weiteren Angaben zu Subunternehmern gemacht worden
Insofern könnte ich mich vermutlich zurücklehnen und der Dingen harren, die da kommen.
Nun gibt es aber Hinweise,
- dass u.U. fremdsprachige Arbeitskräfte aus der EU,
- kein Eigenpersonal der Firma (u.U. scheinselbständige Kräfte)
zum Einsatz kommen könnten, von denen v.a. nicht klar ist, ob sie mit den Besonderheiten der Bauleistungen hinreichend vertraut sind.
Weil aber Streitigkeiten im Regelfall zu Verzögerungen beim führen, denke ich nun über die Möglichkeit vorbeugender Aktivitäten
nach. Natürlich ist mir klar, dass nahezu jede Vorgehensweise auch unterlaufen werden kann, doch würde ich gern zumindest machbare Schritte unternehmen, zumal enge Fertigstellungstermine kaum Spielräume für Verzögerungen lassen.
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31.05.2012 at 14:53 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Zeitarbeitskräfte vs. Stammpersonal
Da wäre wohl vertraglich zu kären, ob der Einsatz von zuvor nicht benannten Nachunternehmern dem AG anzuzeigen ist oder seine Zustimmung einzuholen ist. Zudem kann man wohl jederzeit verlangen, dass der AN die Fachkunde seiner eingesetzten Leute nachweist, wenn er den Auftrag unter der Maßgabe erhalten hat, dass er qualifiziertes Fachpersonal beschäftigt hat und einsetzen wird.
Unabhängig davon bleibt der AN in der Haftung für die fachgerechte Leistungserfüllung. Sie sollten das Thema im nächsten Baustellen Jour fixe im Beisein des Auftraggebers ansprechen (gibt es bei Ihnen so was?) und klären, was geht und was nicht geht.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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31.05.2012 at 20:39 Uhr |
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larchi
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 21.11.2006
IP: Logged
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Re: Zeitarbeitskräfte vs. Stammpersonal
zunächst danke ich für den Hinweis.
Es gibt einen wöchentlichen jour-fix, den wir nutzen können. Ich hatte an eine Grundlage gedacht, auf die ggfs. verwiesen werden könnte, wenn während der Bauphase nochmal die Fachkunde der eingesetzten Arbeitskräfte abgefragt wird
(denn die Eignung und Fackunde ist ja durch den Bauherrn schon im Rahmen der beschränkten Ausschreibung durch die Aufnahme in den Kreis der angefragten Bieter festgestellt worden).
Ich betrachte meine Absicht allerdings mehr als Maßnahme der Qualitätssicherung
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01.06.2012 at 10:07 Uhr |
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