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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Grundlagenermittlung?
Beitrag von Nachricht
Chrissie
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.07.2003
IP: Logged
icon Grundlagenermittlung?

Ich blicke bei der HOAI einfach nicht durch. Wir wollen evtl. ein Grundstück mit Altbestand kaufen und an den Altbestand einen Anbau für meine Eltern anbauen. Da es nicht klar ist, ob die Gemeinde überhaupt den Anbau an der Stelle genehmigt, möchten wir eine Bauvoranfrage machen und waren heute bei einer Architektin, die uns eine Bauvoranfrage vorbereitet, in dem sie in den Lageplan den geplanten Baukörper (den wir vorgegeben haben) zeichnet und uns einige Details aufschreibt.

Auf die Frage nach dem Honorar antwortete sie, das würde sie ca. 3 - 4 Stunden Zeit kosten und pro Stunde verlange sie 64 Euro. Für uns klang das o.k.

Nun bin ich bezüglich all der Ausführungen zur HOAI total verwirrt. Ich lese was von Grundlagenplanung und das die Haoi gelte und keine Pauschalen vereinbart werden können und und und....

Wenn die Bauvoranfrage genehmigt würde, wäre es nämlich sehr unsicher, ob wir diese Architektin weiter behalten wollten, da sie nicht aus dem Ort ist und wir zunächst nur die Bauvoranfrage klären wollen. Haben wir etwas falsch gemacht?

Viele Grüße
Chrissie

26.07.2003 at 21:11 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Grundlagenermittlung?

Hallo Chrissie,

Sie haben nichts falsch gemacht. Die Bauvoranfrage ist keine sogenannte "Grundleistung" nach der HOAI. Insofern können Sie dafür ein beliebiges Honorar vereinbaren.

Es kann natürlich passieren, dass Ihre Architektin auf eine Beauftragung für die gesamte Planung hinsichtlich des Anbaus spekuliert und daher die Bauvoranfrage zunächst sehr günstig anbietet.

Sollte es später Streit geben, weil Sie ihr keinen weiteren Auftrag erteilen wollen, könnte die Architektin versuchen, die Leistungsphasen 1 bis 3 und teilweise auch 4 abzurechnen. Das wäre dann sehr viel teurer und bedeutet sicher mehrere Tausend Euro.

Sie müssen vertraglich sehr genau definieren, welche Leistung Sie heute wollen und wie die Vergütung dafür aussehen soll. Aber ehrlich gesagt: Bei einer Bearbeitungszeit von gerade einmal 4 Stunden können Sie kein brauchbares Ergebnis erwarten.

Vorschlag: Machen Sie selber ein paar aussagekräftige Zeichnungen und gehen Sie damit zum Bauamt. Dort wird man Ihnen sicher sagen, wie detailiert Sie vorplanen müssen, damit eine Bauvoranfrage bearbeitet werden kann. Wenn Sie dann einen Überblick haben, können Sie auch besser mit Ihrer Architektin reden und verstehen besser, welche Arbeiten erforderlich sind und welches Honorar dafür angemessen ist.

So long...

27.07.2003 at 18:39 Uhr
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