Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : GP- Honorar
Beitrag von Nachricht
Fuchs
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 02.04.2012
IP: Logged
icon GP- Honorar

Guten Tag zusammen!

Kann mir jemand einen Tip geben ob es eine verbindliche Regelung zum GP- Aufschlag gibt....

Konkrete Frage:
Auf was (und wieviel %) werden die GP-Prozente " aufgeschlagen"? Wie sind die Erfahrungen?
Nur auf die SubunternehmerHonorare ? .... auch auch Subunternehmer- Nebenkosten?

...oder kann der Zuschlag auch - wie von Kollegen schon gehört und praktiziert - auch auf die eigenen ( Arch.) Honorareaufgeschlagen werden?

Gibt es hier bindende Regelungen oder sind diese Leistungen frei verhandelbar?

Vielen Dank für eine Antwort

18.06.2012 at 16:11 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: GP- Honorar

quote:
Fuchs wrote:
Gibt es hier bindende Regelungen oder sind diese Leistungen frei verhandelbar?


Letzteres, solange das Honorar hierfür zwischen den Mindest-und Höchstsätzen der HOAI liegt!

Viele Grüße
bento
18.06.2012 at 20:07 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: GP- Honorar

Für Leistungen, die ein Generalplaner quasi als Projektsteuerer erbingt, ist in der HOAI kein Honorar vorgeschrieben. Siehe auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1374&page=0#5014

Das betrifft z.B. solche Fälle, wo der GP

- entweder als Projektsteuerer im klassischen Sinn eingesetzt wird und gleichzeitig alle Planer formal als Subunternhmer in seinen Vertrag eingebunden sind

- oder als Objektplaner nicht nur die Fachplanungen und die Beratungsleistungen integriert, sondern auch die übrigen Objektplanungen und diesbezüglich übergeordnete Koordinationsaufgaben wahrnimmt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

18.06.2012 at 22:48 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: GP- Honorar

Nur vorsorglich noch ein Hinweis:

Auch für das (Honorar-)Verhältnis zwischen General- und Subplaner gelten für preisrechtlich geregelte Leistungen die zwingenden Mindestsatzvorschriften der HOAI. Ich sehe immer wieder Vorgänge, bei denen der Bauherr mit dem GP das Mindesthonorar und der GP dann mit dem oder den Supblaner/n eine Vereinbarung deutlich unter den Mindestsätzen abgeschlossen hat.

Das kann für den GP sehr unerfreulich enden:

Jedenfalls dann, wenn es zwischen GP und Subplaner zum Streit kommt, ist damit zu rechnen, dass der Sub sich dann nicht mehr an den Vertrag hält und doch das gesetzliche Mindestshonorar geltend macht. Fast immer darf er das auch und wird damit Erfolg haben.

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

19.06.2012 at 15:35 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: GP- Honorar

Ich glaube, hier sollte erst einmal die Frage geklärt werden, welche Leistungen der Generalplaner erbringen soll?

Sind es "nur" die verschiedenen Objekt und Fachplanungen, die in der HOAI beschrieben werden (mit den zugehörigen Koordinierungsaufgaben) oder sollen tatsächlich typische Bauherrenaufgaben übertragen werden und damit zusätzlich Projektsteuerungsleistungen erbracht werden?

Viele Grüße
bento

19.06.2012 at 18:33 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Fuchs
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 02.04.2012
IP: Logged
icon Re: GP- Honorar

Hallo und vielen Dank für die bisherigen Antworten. Leider war ich krankheitsbedingt geraume Zeit außer Gefecht, nichts desto trotz bzw. auch deshalb ist die Frage noch nicht abschliessend geklärt, der Vertrag nicht geschlossen.....

Es geht um klassische Architektenleistungen sowie Subplanerleistungen für TGA , Tragwerksplanung, Fassadenberatung und Brandschutz + Bauphysik

Um die Frage etwas zu präzisieren:
Kann ich den GP- Zuschlag nur auf die Subplanerleistungen aufschlagen oder auf alle- und damit auch unsere Architektenhonorare?

Den bisherigenAusführungen entnehme ich, dass man diesbezüglich eigentlich "alles" vereinbaren kann, da es in der HOAI nicht geregelt ist.

Bisher hatten wir mehrere Vereinbarungen immer mit Zuschlag auf alle Leitungsbilder, unser neuer Bauherr stellt sich nun aber vor, den Zuschlag nur auf die Subplanerhonorare zu zahlen..... und ich suche Gründe, ihm diese Sichtweise auszureden, da ein "haben wir schon immer so gemacht...." in diesem Fall sicher wenig fruchtbar ist :-(

Ich halte übrigens selbst die bisher für uns "gut" gelaufenen Vereinbarungen angesichts des enormen Verwaltungsaufwandes und des Haftungsrisikos für viel zu knapp bemessen. Allein die Vertragssvereinbarungen kosten einen Wochen und Aberwochen, bis diese möglichst gleichlautend durchgereicht sind... da helfen auch Vertragsmuster der Kammern wenig, da sie jeweils aufgrund der Anforderungen und Vereinbarungen mit den Bauherren immer wieder neu angepasst werden müssen.

Hat jemand eine Idee/ einen Hinweis?

Schon einmal 1000 Dank dafür ;-)

09.07.2012 at 16:10 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: GP- Honorar

Wenn es keine Gründe gibt, weil es keine Leistungen gibt, die Sie bzgl. der Objektplanung für den AG über diese hinaus erbringen (z.B. Projektstuerungsleistungen), braucht es ja auch kein Honorar dafür. Leistung und Honorar sollen doch im Einklang sein...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.07.2012 at 17:37 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Re: GP- Honorar

quote:
Fuchs wrote: Den bisherigen Ausführungen entnehme ich, dass man diesbezüglich eigentlich "alles" vereinbaren kann, da es in der HOAI nicht geregelt ist.


Das sehe ich nicht so!
Alle beschriebenen Leistungen sind in der HOAI verordnet und demzufolge hat sich das Honorar (die Honorare) zwischen dem Mindest- und dem Höchstsatz zu bewegen.
Einen Generalplanerzuschlag kennt die HOAI m.W. nicht. Wenn einer gewollt wird, dann müsste man das natürlich vertraglich regeln. Bis zum Höchstsatz der HOAI ist alles möglich, aber es gehören immer Zwei dazu. Ich wäre allerdings auch gespannt, welche Leistungen dann in den Vertrag hineingeschrieben werden, die ein Architekt nicht ohnehin zu erbringen hat.

Viele Grüße
bento
09.07.2012 at 19:58 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : GP- Honorar
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no