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thomasx2
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 03.03.2010
IP: Logged
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Leistungsphase 9
Im Bauvertrag sind 5 Jahre Gewährleistung nach VOB vereinbart. Den Sicherheitseinbehalt kann der AN durch eine Bankbürgschaft ablösen, die aber nur eine Laufzeit von 2 Jahren hat, ebenfalls gemäß Bauvertrag.
Nach Ablauf von 2 Jahren erlischt die Bürgschaft, der AN möchte sie zurückhaben. Der Bauherr besteht auf einer weiteren "Abnahme", bevor er die Bürgschaft zurückgeben will. Mein Standpunkt: Abnahme nicht erforderlich, da Bürgschaft erloschen und Gewährleistung ohnehin weiterläuft. Mängel sind keine bekannt. Vor Ablauf der 5-jährigen Gewährleistungsfrist werden alle Leistungen noch einmal geprüft. Alle weiteren vom BH gewünschten Termine und Besichtigungen sind nicht nötig und nicht im Honorar enthalten, sondern extra zu vergüten. Falls Mängel auftreten, ist deren Begutachtung und Überwachung natürlich im Honorar enthalten.
Liege ich ganz falsch?
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26.06.2012 at 08:48 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Leistungsphase 9
Hallo,
zunächst einmal ist die Konstellation höchst eigenartig. Üblicherweise werden unbefristete Bürgschaften gefordert bzw. wenn befristet, dann auf die Dauer der Gewährleistung (ich weiss, heisst eigentlich Mängelanspruchsfrist, aber ich hasse diesen Ausdruck!).
Wer hat die Bürgschaft über 2 Jahre gefordert, du oder der Bauherr oder du auf Wunsch des Bauherrn? Hatte er im letzteren Fall 2 Jahre gewünscht?
Nun lautet die Grundleistung 9c: "Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen"
Sofern diese Leistung vereinbart ist, würde ich es schon so sehen, dass der Planer im Eigeninteresse sicherstellen sollte, dass vor Ablauf der Bürgschaft keine Mängel vorliegen. Ansonsten ginge er zumindest das Risiko ein, dass er für eventuell doch vorhandene, aber nicht gemeldete Mängel, kostenmäßig in Anspruch genommen wird.
Alles andere wäre Pokerei. Lediglich abzuwarten, bis die Bürgschaft abgelaufen ist, um dann zu sagen: "Kannst sie zurückgeben; ist mittlerweile wertlos.", halte ich für nicht ausreichend. Dafür bräuchte niemand einen Planer. Das könnte mein kleiner Sohn!
Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass es hier andere Meinungen gibt!
Viele Grüße
bento
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26.06.2012 at 21:38 Uhr |
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