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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Was beinhaltet Lph 1 und 2?
Beitrag von Nachricht
Sonneblume
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 19.07.2012
IP: Logged
icon Was beinhaltet Lph 1 und 2?

Hallo, ich habe einen Architekten beauftragt für Lph 1 und 2 für die Planung unseres Einfamilienhauses. Er hat zuerst einen Vorentwurf nach unseren groben Angaben gemacht, der uns nicht gefallen hat, dann mit etwas Widerstand noch einen weiteren Entwurf nach unseren detaillierteren Vorgaben. Jetzt haben wir einen Lageplan mit dem nicht mehr aktuellen Grundriss vom ersten Entwurf, einen relativ aktuellen Grundriss vom zweiten Entwurf, eine Ansicht nur von Westen, jedoch ohne Einzeichnung der Grundstücksgrenzen oder des natürlichen Geländeverlaufes, einen Querschnitt mit Keller, aber ebenfalls ohne Geländeverlauf und Grundstücksgrenzen, und mit einer falschen Deckenhöhe im EG, und gar keinen Grundriss vom Keller. AUßerdem sind die Skizzen nicht ganz maßstabsgetreu 1:100, sondern einige Millimeter abweichend. Außerdem ist aufgrund des fehlenden aktuellen Lageplanes nicht zu sehen, ob die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken genau eingehalten werden. Jetzt ist meine Frage, ob solch ein unvollständiges Stückwerk verschiedener Versionen zu akzeptieren ist - er hat nun eine Rechnung gestellt und betrachtet seine Leistungen wohl als abgeschlossen-, oder ob er uns ein stimmiges Gesamtkonzept, zumindest mit groben Skizzen, erstellen muss. Also: was ganz genau muss er uns liefern? Vielen Dank für eine Antwort! Grüße von Sonnenblume

19.07.2012 at 11:18 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Was beinhaltet Lph 1 und 2?

Hier mal schauen: http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11

Vorplanung = versuchsweise Skizzen.
Entwurfsplanung = vollständige konstruktive Lösung

Wenn alles erbracht wurde was in Anl. 11 steht, dürfte das Honorar für Lph. 1+2 verdient sein.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

19.07.2012 at 21:06 Uhr
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Sonneblume
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 19.07.2012
IP: Logged
icon Re: Was beinhaltet Lph 1 und 2?

Ja danke, genau dort hatte ich auch schon nachgeschaut, aber ich finde die Auflistung nicht eindeutig, daher hatte ich meine Frage so genau formuliert. Danke für Ihre Mühe, aber die Antwort hilft mir leider nicht weiter. Weiß sonst jemand was??
Gruß von Sonnenblume

20.07.2012 at 11:41 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Was beinhaltet Lph 1 und 2?

Ich glaube, Sie haben teilweise mehr erhalten als eine Vorplanung beinhalten muss. Eine Vorplanung ist häufig nur im Maßstab 1:200 geschuldet, weil es um Grundrisse geht; Schnitte und Ansichten sind da nur bei besonderen Verhältnisse (sehr bewegtes Gelände oder bestehende Gebäude) erforderlich, um die Einbindung des geplanten Objektes aufzuzeigen. Auch muss zwar das Gebäude mit den Abstandsflächen in das Grundstück passen, diese müssen aber hier noch nicht im Detail und maßstabsgetreu gezeichnet werden. Skizzen dürfen überhaupt mit dem "dicken Bleistift" gemacht werden; es sind eben keine Entwurfs- oder gar Ausführungszeichnungen. Die Planungskonzeption soll für den Bauherrn ersichtlich werden (nicht mehr und nicht weniger); dazu gehört eine Kostenschätzung, damit der weiß, ob er das weiter planen lassen will.

Nach Abschluss der Vorplanung gibt es ein Gespräch dazu und der Bauherr entscheidet - wenn er weitermachen will - welche Variante er zum Entwurf ausgearbeitet haben möchte.

Wenn Sie ein Gesamtkomzept mit groben Skizzen haben möchten und andererseits Unmaßstäblichkeiten von einigen Millinetern kritisieren, müsste man wohl tatsächlich zunächst Einigkeit darüber erzielen, wie fein denn "grob" sein muss (eine Vorplanung muss gar nicht mal unbedingt vermaßt sein, wenn Sie die ungefähren Quadratmeterangaben je Raum sehen und einen Maßstab). Vielleicht lassen Sie sich mal von dem Planer einen Entwurf zeigen, damit Sie sehen, was denn für ein Entwurfshonorar bei ihm so geliefert wird und den Unterschied zur Vorplanung verstehen.

Ich verstehe zwar, dass Sie gerne ein Gesamtpaket zum Vorzeigen hätten, aber dann müssten Sie möglicherweise für eine Vorplanung nach grundsätzlich anderen Vorgaben (Ihren "detallierteren Vorgaben" ) mehr als nur eine Vorplanung bezahlen.

Warum sprechen Sie nicht einfach mit dem Planer, sagen ihm, was Sie noch wünschen und fragen ihn, ob das den Umfang einer Vorplanung übersteigt und warum?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

20.07.2012 at 19:59 Uhr
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Sonneblume
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 19.07.2012
IP: Logged
icon Re: Was beinhaltet Lph 1 und 2?

Hallo, vielen Dank, das habe ich sowieso vor, diese Antwort hat mir jetzt weitergeholfen. Grüße von Sonnenblume

21.07.2012 at 17:15 Uhr
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