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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Bauschild Grundleistung
Beitrag von Nachricht
Mitglied
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icon Bauschild Grundleistung

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

zählt ein Bauschild für ein öffentliches Vorhaben (größere Ausführung für ein Denkmal mit allen Geldgebern und verschiedenen Symbolen) zu den Grundleistungen der HOAI (evtl. LPH 5)? Also hat der Landschaftsarchitekt dies ohne zusätzliches Honorar anzufertigen, wenn er mit LPH 5 beauftragt ist?

Mit freundlichen Grüßen

Mitglied

31.07.2012 at 09:46 Uhr
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fdoell
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Was meinen Sie mit "ohne zusätzliches Honorar"? Wenn das Bauschild zur Planungsaufgabe gehört, gehören seine Kosten zu den anrechenbaren (KG 591) und damit wird das ganze honoriert.

Wenn der AG kein Muster hat und der Planer für das Honorar nicht die Gestaltung des Schildes übernehmen möchte, kann er ja in die Ausschreibung aufnehmen, dass ein Vorschlag zu unterbreiten ist, den der AG absegnen muss.

Ich denke aber, dass in Zeiten von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen, die relativ einfach eine Beschilderung darstellen können, dies kein zu großer Aufwand sein dürfte - die Beschreibung der Gestaltungsaufgabe einschl. Lieferung der Texte könnte mehr Aufwand verursachen als das ganze gleich selbst darzustellen und mit dem AG abzustimmen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

31.07.2012 at 21:50 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 231
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Die Planungsaufgabe umfasst die Erweiterung eines Denkmales (Grundleistungen der LPH 2-9). Die Ausschreibung ist bereits gelaufen. In DIN 276-1: 2008-12 ist das Bauschild unter KGR 391 aufgeführt und zählt damit zu den anrechenbaren Kosten.

Zählt die Anfertigung des Bauschildes damit zu den Grundleistungen?

[Edited by Mitglied on 01.08.2012 at 07:24 Uhr]

01.08.2012 at 07:23 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Sie schreiben von "anfertigen". Die physische Lieferung und Herstellung eines Bauschildes gehört nur dann zu HOAI-Leistungen (sic!), wenn dies im Planungsvertrag explizit vereinbart ist. Denn solche handwerklichen Leistungen gehören weder zur eigentlichen Planungsaufgabe noch zu den üblichen Nebenleistungen.

Die Planung (d.h. Ausführung durch den Bauunternehmer, üblicherweise mit einem Subunternehmer für Bauschildherstellung), gehört aber dann zur Planungsaufgabe, wenn der Bauherr es als Teil der Baustelleneinrichtung zur Baumaßnahme dazugehörig sieht. Sie planen ja i.d.R. bei einer Baumaßnahme auch die übrigen Leistungen einer BE.

Wird die Notwendigkeit der Ausführungsplanng des Bauschildes erst nach der Ausschreibung erkannt, gehört die Planung zur Fortschreibung der Ausführungsplanung nach Anl. 11 Lph. 5 e). War das Bauschild nicht in der Hauptausschreibung enthalten, müssen hierfür gesonderte Angebote eingeholt werden, das ist so zu sehen wie sonst bei gewerkeweisen Ausschreibungen.

[Edited by fdoell on 01.08.2012 at 08:49 Uhr]

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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01.08.2012 at 08:42 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 231
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Vielen Dank. Aufgrund Ihrer Ausführungen haben wir jetzt mit dem Planer einen Kompromiss gefunden.

[Edited by Mitglied on 01.08.2012 at 09:57 Uhr]

01.08.2012 at 09:56 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 231
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Doch noch eine Frage für die Zukunft: Wenn es nicht explizit im Vertrag steht. Muss der Architekt das Bauschild ohne extra Honorar entwerfen, sofern KGR 391 in den anrechenbaren Kosten enthalten ist und er mit LPH 5-8 beauftragt ist?

01.08.2012 at 13:24 Uhr
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dresden
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Nein.
Aus den Angaben in KGR der DIN 276 ergibt sich nicht, was zu leisten ist. Es ergibt sich daraus nur, wie es zu honorieren ist (nämlich über anrechenbare Kosten oder eben anders), WENN es denn geleistet werden muss, und DAS wiederum kann sich nur aus dem Vertrag uns seinen Angaben zu den beauftragten Leistungen ergeben. Wenn im Vertrag nichts zum Bauschild gesagt wird, ist dazu auch nichts zu leisten. Das gilt auch wenn der Vertrag in Bezug auf die Leistungspflichten nur Bezug nimmt auf die LPh der HOAI.

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

05.08.2012 at 16:18 Uhr
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fdoell
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Guten Tag Herr Dr. Althoff,

Sie schreiben "Wenn im Vertrag nichts zum Bauschild gesagt wird, ist dazu auch nichts zu leisten."

Das sehe ich nicht so. In einem Vertrag wird üblicherweise das zu planende Objekt explizit genannt; es gehört jedoch auch (quasi als übliche Nebenleistung, die auch erst in Lph. 5-6 im Detail definiert werden muss) zur Ausführungsplanung einer Baumaßnahme, die Baustellenerinrichtung (dazu gehört das Bauschild) ebenfalls zu planen, selbst wenn sie nicht explizit als Teil der vertragsgegenständlichen Bauplanung im Vertrag genannt ist.

Noch ein Tipp an den Fragesteller:

Es sieht so aus, das Sie in diesem Fall Auftraggaber sind, bei Denkmälern gehe ich davon aus: ein öffentlicher. Es hat sich als gute Praxis herausgestellt, dass öffentliche Auftraggeber, die häufiger Baumaßnahmen vergeben, ein Musterbauschild (ggf. in verschiedenen Größen) entwerfen (oder entwerfen lassen), das der Behörden - Corporate Identity entspricht, d.h. dass Farben, Schriftarten, Logos, Größen usw. einheitlich definiert sind und vom Planer nur noch die Texte zu liefern sind, die in den einzelnen Feldern zu stehen haben.

Sie sollten sich vielleicht einmal überlegen, das für Ihr Haus - wie gesagt: wie viele andere Behörden auch - durchführen zu lassen und Ihren Planern an die Hand zu geben. Bauschilder von jedem Planer neu planen zu lassen ist nämlich so ähnlich wie das Rad neu zu erfinden oder jeden Sachbearbeiter sein eigenes Design von Behördenbriefen entwerfen zu lassen...

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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06.08.2012 at 09:51 Uhr
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Die Planung des Bauschildes gehört m. E. auch zu den Leistungen des AN, da im Vertrag eine Planung gemäß Bauordnung ... festgelegt ist und in dieser Bauordnung ... ist ein Bauschild vorgeschrieben.

Leider ist ein einheitliches Bauschild in diesem Fall nicht möglich, da verschiedene öffentliche und private Fördergeber beteiligt sind und alle angemessen sowie mit strikten eigenen Vorgaben, was Maße und Symbole betrifft, auf dem Bauschild aufgeführt werden wollen.

Somit gehe ich davon aus, dass der eigentliche Entwurf und die Anfertigung des Bauschildes keine Grundleistung des Planers ist?


[Edited by Mitglied on 06.08.2012 at 10:42 Uhr]

06.08.2012 at 10:36 Uhr
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fdoell
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Die Anfertigung sowieso nicht, wenn das nicht explizit als separate Position im Vertrag ausgeworfen ist.

Wenn da mehrere Beteiligte sich verewigt sehen wollen, der Planer aber nur einen AG hat, gibt es bzgl. der Gestaltung die Möglichkeit, dass die Erfüllung der Wünsche der Beteiligten als "Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter", also als Grundleistung, erbracht wird. Das bedeutet aber - wie z.B. auch bei der technischen Ausrüstung - dass die Beteiligten nicht einfach ihre Wünsche direkt dem Planer mitteilen, sondern eine Leistung erbrinmogen, d.h. selbst planen, was und wie es dargestellt werden soll. Oder sie teilen ihre Wünsche mit und der Planer macht einen Gestaltungsvorschlag.

Alternativ sammelt der AG die Wünsche und gibt sie konzentriert weiter bzw. stimmt sich widersprechende Wünsche im Vorfeld ab. Mehrere Abstimmungsrunden mit allen Beteiligten würde ich dagegen als "Grundleistung" für etwas übertrieben halten.

Auf deutsch: eine nichtbehindernde Mitwirkung des Auftraggebers und ggf. Dritter wäre wünschenswertt, wenn man eine Bauschildgestaltung vom Planer fordert.

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
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06.08.2012 at 11:03 Uhr
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Also, einmaliger Gestaltungsvorschlag für Bauschild durch den Planer Grundleistung?

06.08.2012 at 11:22 Uhr
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fdoell
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Ich würde sagen: 1 Vorschlag, 1 Abstimmung, 1 Endfassung. Fertig.

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Friedhelm Doell
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06.08.2012 at 15:56 Uhr
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Ich würde nun künftig folgenden Passus in die Gebäudeplanungsverträge, bei denen LPH 5 voll beauftragt und honoriert wird, mit aufnehmen:

"Der Auftragnehmer entwirft das Bauschild."

Ist dies dann zusätzlich zu honorieren oder Grundleistung?

04.04.2013 at 08:24 Uhr
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fdoell
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icon Re: Bauschild Grundleistung

Da es für das Bauschild anteilig nur ein paar Euro Honorar gibt, wäre es m.E. eine faire Formulierung, die dann auch so umgesetzt wird:

"Der Auftragnehmer entwirft im Rahmen der Grundleistungen der Leistungsphase 5 nach HOAI auch das Bauschild. Materialien, Farben, Schriftarten, Schriftgrößen und ggf. weitere Gestaltungsvorgaben werden vom Auftraggeber vorab benannt. Bilder, Logos, Wappen und ähnliche Darstelungen werden in hinreichender Auflösung vom Auftraggeber als Bilddatei beigestellt."

Dann dürfte klar sein, dass es sich um eine Grundeistung handelt und die Kosten des Bauschildes natürlich auch anrechenbar sind. Die Vorgaben machen Sie für Ihr Haus ein Mal und drücken sie dem Planer jeweils in die Hand. Wenn Sie da noch die Aufständerung mit darstellen und eine kleine Legende für so eine A4-Skizze drunter machen, ist das auch gleich eine vom Auftraggeber vorgegebene Ausführungsgrundlage, die der Planer - nebst seinem Gestaltungsentwurf - dann dem ausführenden Unternehmen an die Hand gibt.

Damit kommen Sie dann in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu einer Lösung, die der "Corporate Identity" Ihres Hauses eine entsprechend einheitliche Öffentlichkeitswirkung verschafft.

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
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04.04.2013 at 11:25 Uhr
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