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Böttcher
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 10.05.2012
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Abschlagszahlung an Abnahme gekoppelt
Als Bauherr möchte ich wissen, ob eine Abschlagszahlung an eine Bauabnahme gekoppelt ist. Die Firmen haben expliziert die einzelnen Bauabschnitte und Materialien in Rechnung gestellt und wir als Bauherren gehen davon aus, dassauch ebendiese Baumassnahme erfolgte und vom Architekten abgenommen wurde. Falls es Mängel gab wurden Diese benannt und behoben. Jetzt behauptet der Architekt, dass er zwar die Rechnungen als Abschlagszahlung freigegeben hat aber nicht die Mängelfreiheit garantiert.
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10.08.2012 at 17:38 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Abschlagszahlung an Abnahme gekoppelt
Hallo Böttcher,
quote: Böttcher wrote:
Als Bauherr möchte ich wissen, ob eine Abschlagszahlung an eine Bauabnahme gekoppelt ist.
Nein!
Eine Abnahme im rechtlichen Sinne erfolgt erst, wenn die Leistungen fertig gestellt sind und zwar durch den Bauherrn. Der Planer bescheinigt allenfalls die fachtechnische Richtigkeit.
Diese Regelung hat viele Vorteile für den Bauherrn.
Nichtsdestotrotz hat der Planer - sofern die LP 8 beauftragt ist - während der Bauzeit auftretende Mängel umgehend beseitigen zu lassen.
Sollte eine Leistung, welche mängelbehaftet ist, über eine Abschlagsrechnung abgerechnet werden, so wäre dem Planer dringend angeraten, hier einen entsprechenden Abzug vorzunehmen. Dieser darf max. in Höhe der 2-fachen Mängelbeseitigungskosten angesetzt werden.
Oftmals gibt es aber ohnehin eine Vertragserfüllungsbürgschaft bzw. einen prozentualen Abzug von der Rechnung für Vertragserfüllung.
Außerdem sind die Arbeiten zum Zeitpunkt der Zahlung üblicherweise einige Wochen vorangeschritten, sodass allein dadurch eine Sicherheit entsteht, wenn der Fall der Fälle eintreten sollte und die Firma insolvent wird oder den Mangel aus anderen Gründen nicht beseitigen möchte.
Eine mängelfreie fachtechnische Abnahme durch den Planer vor jeder Freigabe einer Abschlagszahlung ist weder vorgeschrieben noch sinnvoll, ja sogar kontraproduktiv.
Zum Zeitpunkt der Schlussrechnung sieht das alles ganz anders aus.
Sollten die Leistungen in Anlehnung der LP 8 der HOAI beauftragt sein, dann kannst du in nachfolgendem Link gut erkennen, was geschuldet ist: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11[/url]
Viele Grüße
bento
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10.08.2012 at 20:08 Uhr |
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Böttcher
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 10.05.2012
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Re: Abschlagszahlung an Abnahme gekoppelt
Herzlichen Dank für die umgehende Anwort.
Leider kam es zu keiner Schlußabnahme mit dem Architekten und stehen nun mit ihm im Rechtstreit.
Ein weiteres Problem ist der Meterstrich, leider wurde dieser mehrmals korregiert und von der Baufirma falsch übernommen. Liegt es im Aufgabenbereich des Architekten dies zu überprüfen? Die Deckenhöhe hat sich dadurch um 8-10cm verringert. Vor Gericht heißt es wir wären beim Anzeichnen des Meterstriches dabei gewesen und hätten somit die Verantwortung nebst Firma zu tragen.
Und ist es korrekt, dass eine Firma nach 1,5 Jahren eine Rechnung für Zusatzleistungen und Anfahrten berechnen kann. Diese Zusatzleistungen wurden uns aber erst in Rechnung gestellt, als ein Deal zwischen der Firma und dem Architekten aufgeflogen ist. Die Firma würde reumütig die überzahlte Rechnung zurückzahlen und stellt nun die für uns nicht mehr nachvollziehbare Rechnung.Diese Zusatzleistung erfolgte angeblich wegen eines Mangels der Baufirma, wäre dieser Mangel rechtzeitig und Zeitnah angemeldet worden, hätten wir die Baufirma zur Mängelbeseitigung in die Pflicht genommen. Dies ist leider nur die Spitze des Eisbergen, vorab Danke.
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10.08.2012 at 22:08 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Re: Abschlagszahlung an Abnahme gekoppelt
quote: C.Zeh wrote:.Kurzer HInweis: Die Einbehalte sind in 3-facher Höhe der Mängelbeseitigungskosten möglich.
Das hat sich vor einigen Jahren geändert; s. hier: [url=http://] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__641.html[/url]
@Böttcher:
Tut mir leid, aber aus der Beschreibung werde ich nicht so richtig schlau!
Wenn die Sache aber schon vor Gericht war, dann sollte der Rechtsbeistand drartige Fragen besser beantworten können.
Viele Grüße
bento
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11.08.2012 at 15:15 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Abschlagszahlung an Abnahme gekoppelt
@Bento... ich hatte keine Ahnung, dass nur noch das Doppelte der Mängeloberseitigungskosten einbehaltbar ist. Aus der Praxis weiß ich nur, dass in der Regel das 3-fache einbehalten wird.
Wünsche ein schönes WE
CZEH
[Edited by C.Zeh on 11.08.2012 at 18:32 Uhr]
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11.08.2012 at 18:30 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Abschlagszahlung an Abnahme gekoppelt
So geht es wohl Vielen!
Mit der Schuldrechtsreform wurde der "3-fache Druckzuschlag" am 01.01.2002 eingeführt und mit dem Forderungssicherungsgesetz wurde er am 01.01.2009 auf 2-fach reduziert.
([url=http://] http://www.svd-schneider.de/wichtiges-aus-dem-baumanagement/33-forderungssicherungsgesetz.html[/url])
Da wird es aber auch einige geben, denen das egal ist, denn Mängel will keiner, 3-fach wirkt besser als 2-fach und wo kein Kläger, da kein Richter.
Und im Falle eines Falles kann man ja immer noch nachgeben.
Richtig ist es jedoch nicht!
Aber jetzt wieder zurück zum Thema!
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 11.08.2012 at 20:38 Uhr]
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11.08.2012 at 20:36 Uhr |
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