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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung für ein Doppelhaus
Beitrag von Nachricht
Architokt
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 13.09.2012
IP: Logged
icon Honorarberechnung für ein Doppelhaus

Hallo,
für eine Auftraggeber haben wir ein Doppelwohnhaus bestehend aus zwei unterschiedlich gestalteten Doppelhaushälften geplant und in Abstimmung mit dem AG für jede DHH einen eigenen Bauantrag eingereicht. Die Baugenehmigungen liegen vor. Es gibt keinen schriftlichen Architektenvertrag und keine gültige Honorar- oder Baukostenvereinbarung. Daher ist nach HOAI 2009 Mindestsätzen abzurechnen. Bei der Aufstellung der Honorarrechnung stolpern wir über die Frage, ob nach §11(1) Satz 2 HOAI für ein "gewöhnliches" Doppelwohnhaus, bei dem die einzelnen DHH vom AG an wahrscheinlich unterschiedliche Nutzer verkauft werden sollen, die anrechenbaren Baukosten für eine gemeinsame Honorarberechnung zu addieren sind, oder ob getrennte Honorarberechnungen gemacht werden müssen.

13.09.2012 at 16:13 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung für ein Doppelhaus

"§ 11 Auftrag für mehrere Objekte

(1) Umfasst ein Auftrag mehrere Objekte, so sind die Honorare vorbehaltlich der folgenden Absätze für jedes Objekt getrennt zu berechnen. Dies gilt nicht für Objekte mit weitgehend vergleichbaren Objektbedingungen derselben Honorarzone, die im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang als Teil einer Gesamtmaßnahme geplant, betrieben und genutzt werden. Das Honorar ist dann nach der Summe der anrechenbaren Kosten zu berechnen. "

Wenn die Häuser nicht als Teil einer Gesamtanlage betrieben und genutzt werden, ist eine getrennte Abrechnung vorzunehmen. Dabei ist auf Ihren Bearbeitungszeitraum abzustellen; was der AG danach mit den Häusern macht, ist honorartechnisch irrelevant.

Zwei Häuser sind also dann abzurechnen, wenn Sie es im Lauf der Planung oder des Baus mit 2 Bauherren zu tun bekommen, die jeder eigene unterschiedliche Anforderungen an ihr Haus haben. Dann gibt es nämlich unterschiedliche Betreiber- oder Nutzeranforderungen und eben nicht die Aufwandsminimierung, die Sie hätten, wenn bis zur Abnahme nur ein AG das (einheitliche) Sagen hat.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.09.2012 at 22:28 Uhr
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Architokt
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 13.09.2012
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung für ein Doppelhaus

Sehr geehrter Herr Doell,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wir werden wahrscheinlich während unserer Bearbeitungszeit nicht mit einem 2. Bauherrn, aber mit Erwerbern konfrontiert werden, die über unseren AG Sonderwünsche realisieren lassen wollen. Mit dem AG war allerdings besprochen, dass solche Sonderwünsche nach Stundenaufwand abgerechnet werden.
Insofern wäre nach Ihrer Darlegung für die Honorarberechnung nach HOAI von der von Ihnen erwähnten Aufwandsminimierung auszugehen und demnach die anrechenbaren Kosten der beiden DHH zu addieren ?

15.09.2012 at 12:23 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung für ein Doppelhaus

Ja.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.09.2012 at 13:46 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung für ein Doppelhaus
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