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quereinsteiger
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.10.2012
IP: Logged
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Beratende Leistung als Nicht-Architekt
Hallo,
bin Passivhausberater und kann als Nicht-Architekt nur diverse Leistungen erbringen: energetische Beratung (Berechnungen, Vor-Ort-Kontrolle Luftdichtheit usw., Lastenheft für Massnahmen, Auftragsvergabe mit spezifizierten Anfragen) Würde immer mit Architekt zusammenarbeiten. Welche Posten kann ich abrechnen, oder lieber nach Stundensatz? Und zahlt der Kunde diese zusätzlich oder wird das mit dem Architekten geteilt?
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01.10.2012 at 15:49 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Beratende Leistung als Nicht-Architekt
Hallo quereinsteiger,
jeder, der mit HOAI-Leistungen beauftragt ist und sie auch erbringt, muss sie nach HOAI abrechnen. Das ist erst einmal unabhängig davon, ob du Architekt oder Ingenieur bist. Lediglich bei der Leistungsphase 4 besteht im Regelfall die Erfordernis, dass man bauvorlageberechtigt sein muss, was diese LP dann wieder auf die Architekten (und manche Ingenieure) einschränkt.
Ob es jetzt Sinn macht, dass ein Bauherr jemanden mit der Planung und Herstellung seines Hauses beauftragt, der sich nur in Teilbereichen wiklich gut auskennt, steht auf einem anderen Blatt.
Auch wenn du mit einem Architekten zusammenarbeitest, bedeutet das ja nicht automatisch, dass ihr als ARGE auftretet und damit dem Bauherrn gegenüber beide verantwortlich seid. Ich nehme an, der Architekt soll bei deiner Variante im Hintergrund arbeiten, oder?
Leistungen aus deinem Bereich, die nach HOAI berechnet werden müssen, findest du hier:
[url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11[/url]
Leistungen, deren Honorar du frei vereinbaren kannst, findest du hier (Besondere Leistungen) unter Pkt 2.6: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage2[/url]
oder hier (Beratungsleistungen), speziell Pkt. 1.2: : [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage1[/url]
Leistungen doppelt bezahlen wird kein Bauherr.
Wenn es also einen Vertrag mit dir geben sollte, wird der AG dir alle Leistungen vergüten. Wenn er getrennte Vertäge mit dir und einem Architekten haben sollte, werden die beauftragten Leistungen getrennt vergütet.
Viele Grüße
bento
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01.10.2012 at 17:57 Uhr |
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