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JMF
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 12.02.2012
IP: Logged
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Baunebenkosten
Guten Tag,
meine Frage gehört vielleicht nicht unbedingt in ein HOAI-Forum; aber da die Kostenberechnungen auf Basis der DIN 276 erstellt werden, kann mir eventuell doch jemand meine Frage beantworten.
In der DIN 276 steht unter Baunebenkosten (Kostengruppe 700) der Punkt Bauherrenleistungen.
Sofern es sich bei diesen nicht um Eigenleistung am Bau handelt, würde mich interessieren, wie diese Leistungen prozentual einzuschätzen sind.
Üblicherweise werden ja 15 - 20% für die gesamten Baunebenkosten veranschlagt.
Grüße JMF
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08.11.2012 at 10:53 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Baunebenkosten
Kommt darauf an, wieviel Zeit man dafür ansetzt und welchen Stundensatz man dafür rechnet.
Bei einigen Staatlichen Bauamtern, die im Auftrag des Bundes oder Landes arbeiten, wird deren Wahrnehmung von Bauherrenfunktionen pauschal mit 1,9% der Netto-Herstellungskosten vergütet. Das ist natürlich ein Mischpreis, der je nach Projekt mal über-, mal unterschritten werden kann. Ob der auskömmlich alle Aufwendungen des Bauamtes vergütet (bzw. wie der mal ermittelt wurde), kann ich nicht sagen, z.B. ob das nur projektbezogene Personal- und Sachkosten sind oder ALLE Kosten des Amtes (mit anteiliger Verwaltung, Gebäudekosten usw.) oder auch welche Risiken da mit eingerechnet werden.
Ich persönlich schätze die Bauherrenkosten aber deutlich höher ein, wenn sich Bauherren intensiv mit den Bauweisen, Materialien und dem Betrieb usw. auseinandersetzen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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08.11.2012 at 18:43 Uhr |
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JMF
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 12.02.2012
IP: Logged
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Re: Baunebenkosten
Danke.
Ich hätte die Bauherrenkosten auch höher eingeschätzt (4%), war mir aber nicht sicher. Dann müssten aber auch die Bauherrenkosten höher als 20% sein.
Grüsse JMF
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08.11.2012 at 19:54 Uhr |
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