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heizkessel
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 30.06.2009
IP: Logged
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Abrechnung Leistungsphasen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wer kann mir weiterhelfen?
Folgende Situation:
Anbau eines Tagungsraumes komplett durch einen GU durchgeführt. Ursprünglich war es vorgesehen, eine mobile Trennwandanlage ebenfalls einzubauen. Aus Kostengründen einigten wir uns mit unserem Architekten und dem GU nur die Grundlagen zu schaffen (Deckenöffnung nachträglich so klein wie möglich halten, Brandschutz und Schallschutz usw..) und die Trennwand später einzubauen. Nun haben wir festgestellt, das unser Architekt ALLE Leistungsphasen (einschließlich 9) abgerechnet hat. Konstruktionspläne hat er auf Nachfrage unsererseits uns auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorlegen können. Gehören diese nicht auch mit in die Revisionsunterlagen? Ebenso hat angeblich der GU diese auch nicht. Obwohl eine Unterkonstruktion für diese Trennwand bereits in der Decke eingebaut wurde. Weiterhin sagt unser Architekt, nach 31/2 Jahren könne er zum Preis, den er ja bereits voll abgerechnet hat (danmals) den Einbau der Trennwand betreuen.
Meine Frage daher:
Welche Leistungsphasen hätte er rechtens überhaupt abrechnen dürfen, bzw. Schuldet er uns nicht noch ohne zusätzliche Kosten den Einbau der Trennwand zum jetzigen Zeitpunkt.
Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn jemand Licht ins Dunkel für mich bringen könnte.
Vielen Dank im Voraus.
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26.11.2012 at 19:56 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Abrechnung Leistungsphasen
Hallo heizkessel,
eine vollständige Abrechnung ohne entsprechende Leistungserbringung in den LP 8 (+9) wäre nicht angebracht.
Wenn die Trennwand nach erfolgter Planung komplett entfallen wäre, hätte ich gesagt, es handelt sich um einen Fall nach § 7 Abs. 5 HOAI: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#7[/url]
In der schriftlichen Vereinbarung hätte man festgehalten, dass bis LP 7 die a.K. inkl. Trennwand und danach ohne Trennwand angesetzt worden wären.
Aber selbst, wenn der spätere Einbau der Trennwand zeitlich absehbar ist, kann ich mir gut vorstellen, dass man die v.g. Regelung vereinbart und gleichzeitig den dann später folgenden Einbau zu der Differenz der ursprünglichen a.K. abrechnet.
Sollte der Zeitpunkt des späteren Einbaus ungewiss sein, muss dann eben nach Aufwand abgerechnet werden.
Viele Grüße
bento
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27.11.2012 at 20:25 Uhr |
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