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Bauzeichnerin
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 18.02.2013
IP: Logged
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Vergütung bis Phase 5
Guten Abend an alle User,
ich bin gerade neu hier und habe eine Frage, die hoffentlich nicht zu schwierig zu beantworten ist.
Wenn ich auf freiberuflicher Basis für einen Architekten bis HOAI Leistungsphase 5 arbeite, also bis zur Ausführungsplanung, welche Verdienstmöglichkeiten bieten sich da? Bzw. welches Honorar steht mir bis zur Ausführungsplanung zu?
Differenziert sich die Bezahlung in kleine Projekte (z. B. Einfamilienhäuser) und in große Projekte (Schulen, Freizeiteinrichtungen usw.)?
Für eine ausführliche Antwort bedanke ich mich im Vorraus.
Gruß
Bauzeichnerin
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18.02.2013 at 19:21 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Vergütung bis Phase 5
Hallo Bauzeichnerin,
die HOAI regelt nicht die Bezahlung von Mitarbeitern.
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18.02.2013 at 21:14 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Vergütung bis Phase 5
Hallo Bauzeichnerin,
puh, das sind aber Fragen, die nicht mit zwei Sätzen zu erklären sind, da du offenbar noch nie mit der HOAI zu tun hattest.
Deshalb rate ich dir zuerst einmal, die HOAI 2009 ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php[/url]) zumindest in folgenden Teilen durchzulesen:
- §§ 1-16
- §§ 32-36
- Anlagen 1,2,3 und 11
quote: Wenn ich auf freiberuflicher Basis für einen Architekten bis HOAI Leistungsphase 5 arbeite, also bis zur Ausführungsplanung, welche Verdienstmöglichkeiten bieten sich da? Bzw. welches Honorar steht mir bis zur Ausführungsplanung zu?
Im Prinzip hast du die gleichen Honoraransprüche für die Leistungen, die du erbringst., wie der Architekt. Diese bewegen sich zwischen den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI.
Welche Höhe das genau ist, lässt sich dann aus den Vorgaben des Vertrages (beauftragte Leistungen und Honorareckwerte) z.B. mit diesem Honorarrechner berechnen: [url=http://] http://www.hoai.de/online/hoai_rechner/index.php[/url]
Dazu benötigst du aber:
1) die anrechenbaren Kosten
Diese ergeben sich unter Anrechnung der TGA-Kosten ( siehe § 32 HOAI: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#32[/url]) aus der Kostenberechnung nach Abschluss der LP 3 und solange diese nicht vorliegt aus der Kostenschätzung nach Abschluss der LP 2.
2. Bestimmung der Honorazone
Diese bestimmt sich entweder nach § 34 (2) HOAI ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#34[/url])
oder Anlage 3: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage3[/url]
3. Honorarsatz
Wie gesagt, irgendwas zwischen Mindest- und Höchstsatz.
Wenn kein schriftliche Vereinbarung vorliegt, gilt automatisch der Mindestsatz.
Im Honorarrechner kannst du aber auch den Viertelsatz, Mittelsatz oder Dreiviertelsatz angeben. Letztendlich ginge auch ein 6,875%-Satz; den musst du dann nur manuell ausrechnen.
4. Nebenkosten
Nebenkosten werden üblicherweise auch als Prozentsatz angegeben (ca. 3-7%). Wenn kein Prozentsatz vereinbart wurde, musst du sie auf Nachweis abrechnen.
5. Leistungsbild
Wichtig ist, welche Leistungen du übertragen bekommst. Wenn du tatsächlich die LP 1-5 erbringen sollst, dann wären das insgesamt 62% des vollen Honorars für die Komplettleistung nach LP 1-9. Ich kann mir aber z.B. kaum vorstellen, dass du die LP 4 vollständig erbringen wirst oder bist du bauvorlageberechtigt?
Die HOAI beschreibt zwar, welche Grundleistungen in den jeweiligen Leistungsphasen nach HOAI vergütungsfähig sind, nennt aber keine weitere prozentuale Unterteilung des Honorars für diese Grundleistungen, sodass man nicht mehr ohne Weiteres die Vergütung hierfür bestimmen kann.
Hier kannst du dir aber z.B. mit den sog. Siemon-Tabellen helfen: [url=http://] http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/acroread/alle/arch_r/splittertabelle%20HOAI.pdf[/url]
So, dann mal viel Erfolg!
Viele Grüße
bento
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18.02.2013 at 21:24 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Re: Vergütung bis Phase 5
Hallo Bauzeichnerin,
quote: hoearc wrote:....die HOAI regelt nicht die Bezahlung von Mitarbeitern.
Da hat der Kollege natürlich recht, falls es ich um eine abhängige Beschäftigung handeln sollte!
Auch wenn du "nur" deinen Arbeitsplatz in seinem Büro haben sollest und/oder selbst keine Versicherung abgeschlossen hast, wird die HOAI nicht greifen.
Ich hatte es aber so verstanden, dass du tatsächlich als Subplanerin auf eigenes Risiko freiberuflich tätig wirst und dabei bestimmte Grundleistungen für ihn erbringst. Dann greift auch die HOAI.
Da kannst du vielleicht noch mal zur Aufklärung beitragen!?
Viele Grüße
bento
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18.02.2013 at 21:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Vergütung bis Phase 5
Zum Thema Subplaner oder freier Mitarbeiter gab es in diesem Forum bereits mehrere Beiträge, z.B.
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1514
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=921
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=600
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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19.02.2013 at 19:18 Uhr |
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