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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbau - Leistungsphasen 1 bis 3
Beitrag von Nachricht
KFMhm
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 14.03.2013
IP: Logged
icon Umbau - Leistungsphasen 1 bis 3

Guten Tag zusammen und schon jetzt vielen Dank für die Hilfe!

Folgendes Problem:

Wir hatten einen Architekten beauftragt, der uns ein neues Familienheim bauen sollte.

Auf dem dafür vorgesehenen Grundstück stand bereits ein altes Siedlungshaus.
Wir haben von Anfang an klar zum Ausdruck gebracht, dass wir einen Umbau nur wollen, wenn dieser Umbau "Neubauniveau" erreicht. Das heißt, wir wollten keine schiefen Wände oder Decken, wie sie in alten Siedlungshäusern üblich sind, oder Wände bei denen man die Nägel mit der Hand in die Wand schlagen kann. Eben sowas.

Der Architekt hat sich das ganze angesehen und dann auch Pläne gemacht.
Wir sind anschließend mit einem befreundeten Bauingenieur durchgelaufen und der hat sofort gesagt, vergesst den Umbau.
Er hat einmal über eine Wand gestrichen und die war schwarz von Schimmel. Er hat auch gesagt, dass man nicht weiß, was für Baumaterialien in den Wänden verbaut sind, und wie die Holzbalken der Decke aussehen. das könne man alles erst sagen, wenn man die Wände einreißt oder aufstemmt und selbst dann wird man niemals das von uns gewünschte "Neubauniveau" erreichen. zumal der Umbau nicht wirklich billiger werden würde als ein Neubau.

Wir sind dann zu unserem Architekten und haben ihm gesagt, dass ein Umabu nach Einschätzung unseres Freundes wohl nichts bringt.
Er hat es mehr oder weniger eingestanden, wobei er allerdings gesagt hat, es wäre dennoch billiger.

Da wir aber von Anfang an auf unserem Neubauniveau bestanden haben, haben wir ihm gesagt, dass es nicht ums Geld geht, sondern um das Raumklima und den Wohnwert wie wir ihn uns vorstellen.

Er hat dann den Umbau abgeblasen und den Neubau geplant.

Jetzt möchte er für die Umbauplanung die Vor- und Entwurfsplanung bezahlt haben.

Wir denken aber, dass - hätte er die Grundlagenermittlung richtig gemacht (Schimmel, schiefe Wände etc.) - er gar nicht erst zu diesen Phasen gekommen wäre.

Er hätte doch eigentlich, da er wusste, was wir wollten, niemals in die Planung gehen dürfen.
Das Problem ist aber insoweit der Nachweis, da das alte Haus logischer Weise nicht mehr existiert.

Meine Frage wäre nun, kann er die Vor- und Entwurfsplanung abrechnen, oder ist er hier auf die Neubauplanung beschränkt?
Wobei er diese auch nicht selbst gemacht hat, sondern einfach meine Pläne übernommen hat.

Vielen Dank für Eure Antworten!

[Edited by KFMhm on 14.03.2013 at 10:35 Uhr]

14.03.2013 at 10:32 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Umbau - Leistungsphasen 1 bis 3

Hallo,

dumm gelaufen und schwer zu beurteilen, da man nie die genaue Auftragsformulierung kennt.

Streng genommen ist die Untersuchung, ob das Haus umgebaut werden soll oder abgerissen und neu gebaut werden soll, nicht über die HOAI geregelt. Üblicherweise entscheidet darüber die Wirtschaftlichkeit, was hier aber wohl nicht maßgebend sein sollte.
Allein deshalb ist mir schon die genaue Aufgabenstellung an den Architekten nicht klar. Was war denn schriftlich fixiert?

Weiterhin verstehe ich nicht, warum du erst einen Architekten loslegen lässt, um dann der Aussage des befreundeten Bauingenieurs Glauben zu schenken? Warum nicht erst die Freundesmeinung und dann Architekt mit dem Ergebnis beauftragen?

Nichtsdestotrotz wird der Architekt ein Problem mit der Abrechnung der Leistungsphasen 1-3 bekommen. Wenn er einen Auftrag in Anlehnung an die HOAI hatte, dann hätte er gemäß § 3 Abs. 8 die Ergebnisse jeder LP mit dem Bauherrn erörtern müssen (was in der Praxis sehr selten geschieht).
Da gibt es z.B. in LP 1 die Grundleistung a) "Klären der Aufgabenstellung" und zum Abschluss der LP 1 hätte u.a. das Ergebnis dieser Klärung erörtert werden müssen.

Das Ergebnis hierzu hätte z.B. lauten können:
"Um die Bausubstanz eindeutig beurteilen zu können, wird vorgeschlagen an einigen Stellen Bauteilöffnungen vornehmen zu lassen und ggfls. Materialuntersuchungen durchzuführen. Sollte eine anschließende Beurteilung grundsätzliche bzw. flächendeckende Probleme bzgl. Feuchtigkeit, Schallschutz, Wärmeschutz, Statik oder Gesundheitsbelastung ergeben, erfolgt ein Abbruch des Objektes mit anschließendem Neubau. Da es sich bei der Beurteilung um eine Besondere Leistung handelt, wird diese nach Aufwand zu einem Stundensatz von .....€ netto angeboten.
Für den Fall, dass es sich nur um vereinzelte Probleme handelt, welche im Rahmen eines Umbaus beseitigt werden können, erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsentscheidung über die Schätzkosten der beiden Vorentwürfe Umbau/Neubau. Nach entsprechender Bauherrenentscheidung wird die ausgewählte Alternative weiterverfolgt. Der Vorentwurf der nicht zum Zuge kommenden Alternative wird als Besondere Leistung zusätzlich in Rechnung gestellt."

Nach dieser Ergebniserörterung hätte der Bauherr z.B. entscheiden können, ob ihm das alles honorar- und untersuchungsmäßig viel zu teuer wird und sich an seinen Freund den Bauingenieur erinnern können, der das Ganze kostenlos durch Ortsbegehung beurteilt. Oder er hätte direkt aus dem Bauch heraus entschieden, ob Umbau oder Neubau.

Was aber garnicht geht ist, dass der Planer einfach in irgendeine Richtung weiterplant, ohne dem Bauherrn Gelegenheit zu geben, Entscheidungen zu treffen ( es sei denn, er hat einen schriftlichen Auftrag zum "Umbau eines Siedlungshauses" ).

Viele Grüße
bento

14.03.2013 at 21:57 Uhr
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KFMhm
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 14.03.2013
IP: Logged
icon Re: Umbau - Leistungsphasen 1 bis 3

Hallo bento, vielen Dank für die schnelle und fundierte Antwort!

Es ist eben so, wie es immer ist, aber nicht sein sollte.

Man hat einen Freund, der einen Architekten mit im Haus hat und schwupps, sitzt man zusammen.
Man spricht darüber, dass man gerne ein neues Haus für die Familie haben will, dass da aber ein Siedlungshaus steht.
Man teilt weiter mit, dass man entweder neu bauen, oder wenn es wirtschaftlicher ist, sanieren und anbauen möchte. Grundsätzlich aber ist bei letzterer Variante entscheidend, dass Neubauniveau - was ich bereits oben definiert habe - erreicht wird. Aber schriftlich wird nichts vereinbart.

Der Architekt läuft durch das alte Siedlungshaus und macht anschließend ein paar Pläne, die mir aber nicht gefallen. Ich bitte deshalb den befreundeten Bauingenieur über die "Baustelle" zu laufen und der schlägt die Hände über dem Kopf zusammen, was den Umbau betrifft. Schimmel, keine Ahnung wie die tragenden Balken aussehen, oder was für Material in den Wänden des 20er/30er-Jahre-Hauses verbaut wurde (so von wegen Asbest etc.).

Also geht man wieder zum Architekten und sagt ihm, dass es nach Aussage des BauIng. wohl kaum sinnvoll wäre umzubauen.
Er sagt dann zwar, es sei wahrscheinlich wirtschaftlicher, aber das "Neubauniveau" werde wohl nicht erreicht werden.

Alles in allem bin ich also der Meinung, dass die Grundlagenermittlung schon fehlerhaft war, da die Wirtschaftlichkeit lediglich an zweiter Stelle kam und er hätte erkennen müssen, dass alles verschimmelt ist und man kaum ein gewünschtes Niveau erreichen kann - wie gesagt, schwer zu beweisen, da das Siedlungshaus nicht mehr steht.

Aber wir hatten auch einen Pauschalpreis vereinbart, von dem er nun nichts mehr wissen will und streng nach HOAI abrechnet.
Der vormals ausgemachte Betrag hat sich nun auf fast 30.000 Euro erhöht: LP 1-3 für den Umbau zuzüglich LP 2-5 für den Neubau. Da der erste Plan nicht genehmigt worden war, hat den 2. Plan sowie den Ortstermin mit dem Bauamt ebenfalls in Rechnung gestellt.

Es ärgert mich eben tierisch, dass er den Umbauplan abrechnet, obwohl er unsere Vorgaben kannte - er ging wohl nur auf die Wirtschaftlichkeit. Und dass er für den Neubau nochmal LP 2 und 3 voll abrechnet, obwohl er da sogar die von mir gezeichneten Pläne 1:1 übernommen hat - nur eben professionell aufgearbeitet.

Naja, wie oben bereits erwähnt, es ist wie es immer ist...nichts schriftlich, weil man kennt sich ja.

15.03.2013 at 10:07 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Umbau - Leistungsphasen 1 bis 3

"Der Architekt ... macht ein paar Pläne, die mir aber nicht gefallen."

Das lässt bezweifeln, dass es sich hierbei um eine vollständige Vorplanung und eine vollständige Entwurfsplanung handelt. Vergleichen Sie doch einmal die Einzelbeschreibungen in Anlage 11 zur HOAI mit dem was Sie bekommen bzw. nicht bekommen haben. Siehe http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.03.2013 at 15:30 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbau - Leistungsphasen 1 bis 3
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