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nkoka
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 16.04.2013
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten anhand Kostenberechnung nach AKS
Hallo,
ich habe zum ersten Mal in der Praxis mit der HOAI zu und vor mir liegt eine fertige Entwurfsplanung eines Tiefbauvorhabens.
Meine Frage: Kann ich anhand einer vorliegenden Kostenberechnung nach AKS 85 (mehrere Bauabschnitte, mehrere Kostenträger) die anrechenbaren Kosten ermitteln?
Der Profi wird über diese Frage lachen, aber für mich sind es halt die ersten Bezugspunkte zur HOAI.
Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
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16.04.2013 at 20:21 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten anhand Kostenberechnung nach AKS
Tja, auf welcher Basis hat denn der Planer da die Entwurfsplanung geleistet? Ganz ohne Vertrag? In den Verträgen für öffentliche Verkehrsanlagen (die ich mal vermute, da Sie die AKS erwähnen) ist das alles normalerweise auch geregelt.
Ohne Vertrag könnte der Planer ernsthafte Probleme beim Durchsetzen seiner Honorarforderungen bekommen, da die meisten öffentlichen Auftraggeber eine schriftliche Beauftragung nach entsprechendem Beschluss voraussetzen, ohne die ein Planer erst gar nicht mit der Arbeit beginnen sollte.
Nach einschlägigen Urteilen hat der Planer ggf. gegen den Menschen, der ihm den Auftrag mündlich oder ohne Gremienbeschluss erteilt hat einen Entschädigungsanspruch, aber ob der durchsetzbar ist...
Aber vielleicht schrieben Sie mal was zu Ihrer Funktion und Aufgabe, dann versteht man die Frage wohl besser.
Bzgl. der Bauabschnitte und Kostenträger ist zwischen Leistung und Honorar zu unterscheiden:
Die Planungsleistungen selbst müssen sich nach Anlage 12 Lph. 3e natürlich mit der Kostenaufteilung auf die Kostenträger befassen.
Das Honorar für die gleichzeitig erbrachten Planungsleistungen ist dagegen i.d.R. unabhängig von Bauabschnitten und Kostenträgern für die Gesamtanlage zu ermitteln.
[Edited by fdoell on 19.04.2013 at 09:21 Uhr]
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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17.04.2013 at 11:53 Uhr |
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