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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : ABZ, ABP und Fachunternehmerbescheinigungen
Beitrag von Nachricht
xxl
Level: Member
Beiträge: 20
Registriert seit: 10.12.2008
IP: Logged
icon ABZ, ABP und Fachunternehmerbescheinigungen

Hallo Zusammen,
in der Praxis stellt es sich als immer wieder sehr aufwendig, zeitraubend und nervtötend heraus die unterzeichneten Fachunternehmerbescheinigungen und Prüfzeugnisse oder Zulassungen mit den Übereinstimmungserklärungen der Fachfirmen zu bekommen. Wir haben das bisher immer gemacht. Bei einem größeren Bauvorhaben nimmt das einigen Tage und/oder Wochen wertvoller Zeit in Anspruch bis das alles so vorliegt, dass die Bauaufsicht das akzeptiert. Zur Vorlage der Unterlagen zur Abnahme des Bauamtes brauchen wir in erster Linie die Prüfbescheinigung des Brandschutzsachverständigen, aber zusammen mit den v.g. Unterlagen

Mir stellt sich aktuell die Frage, ist das überhaupt unsere Aufgabe oder eher die des Brandschutzsachverständigen?

Im Leistungsbild der HOAI LPH 8 ist folgendes aufgeführt:
l) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle

Von den ABPs etc. steht da nichts.

Da der Brandschutzsachverständige die Unterlagen benötigt um seine Bescheinigung "Fachbauleitung über den ordnungsgemäß ausgeführten Brandschutz" ausstellen zu können benötigt, könnte man auch der Auffassung sein, das dieser sich die Unterlagen selbst bei den Fachfirmen und/oder den Fachingenieuren besorgt. Ist das richtig oder müssen tatsächlich wir diesen Aufwand betreiben? Häufig ist es auch so, das die Brandschutzsachverständigen mit den Unterlagen nicht einverstanden sind und wir "Vermittlungsdienste" leisten müssen.

Danke für die Antworten

24.04.2013 at 08:24 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: ABZ, ABP und Fachunternehmerbescheinigungen

Also: der AG braucht die Unterlagen, damit er sein Bauwerk geprüft bekommt und nutzen darf, oder? Dann müssen Sie diese Anforderung als Planer auch erbringen. Sie planen (u.a. auf Basis der Genehmigungsauflagen), Sie schreiben aus, Sie überwachen. Ohne die Unterlagen ist das Bauwerk nicht mangelfrei erstellt. Das aber ist Ihre Werkschuld.

Anlage 11 HOAI:

quote:
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

d) Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung

quote:
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen...

c) Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

quote:
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften

c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

Alles Grundleistungen! Und es liegt am Planer, wie er die erfüllt oder erfüllen lässt, z.B.:

in Lph. 5:

- mit der Bauaufsicht und den Brandschutzsachverständigen vor der Ausschreibung klären, was sie wann und in welcher Form brauchen

in Lph. 6:

- Nachweise und Bescheinigungen auf Verlangen in der Angebotsphase vorlegen lassen, wenn das möglich ist (Firmenbescheinigungen, Zulassungen von vorgesehenen Bauelementen)

- im LV beschreiben und eine formale Gliederung vorgeben, welche Bescheinigungen wie vorzulegen sind (das stellt man einmal zusammen, ggf. als Ankreuz-Checkliste, und hat es dann als Vorlage)


in Lph. 6 bzw. 7:

- in die BVB aufnehmen, dass bis zur Vorlage aller Bescheinigungen folgende Abschläge von der geprüften Rechnungssumme vorgenommen werden ...

- Vertragsstrafen für die ausführenden Firmen vorsehen, wenn die Bescheinigungen zu spät in abnahmefähiger Form geliefert werden (Vertragstermine vereinbaren)

- Zur Vertragsbedingung machen, dass eine Abnahme nicht erklärt wird (d.h. keine Abnahme mit dem Mangel noch vorzulegender Bescheinigungen erteilt wird), wenn die Bescheinigungen nicht vollständig vorliegen, weil das Bauwerk für den AG so nicht nutzbar ist (da keine Brandschutzabnahme erfolgen kann)


Seien Sie kreativ und verlagern Sie die Bringschuld vertraglich auf die ausführenden Firmen! Prüfen müssen Sie dann, ob alles richtig vorliegt, aber mit einer gescheiten Checkliste geht das auch schnell.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
24.04.2013 at 22:55 Uhr
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