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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Dokumentationsprüfung
Beitrag von Nachricht
brickhouse
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 04.11.2010
IP: Logged
icon Dokumentationsprüfung

Hallo Kollegen,
ich habe einen Auftrag für die Objektüberwachung §73 HOAI 2006.
Mit zu meinen Aufgaben gehört gem. Vertrag die Prüfung der technischen Dokumentation die der Ausführende zum Betrieb der Anlage zu erstellen hat. Das ist in diesem Fall sehr aufwendig.
Ich muss nun nachträglich das Honorar für diese Tätigkeit berechnen.
Bisher konnte ich keine Bewertung dieser Leistung finden, auch nicht in der Simon-Tabelle.
Kann mir da jemand weiterhelfen.
Danke im Voraus.


____________________________
brickhouse

04.08.2013 at 11:17 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Dokumentationsprüfung

Guten Tag,

meinen Sie die HOAI 1996/2002?

Welche Leistungsphasen haben Sie denn in Auftrag? In welcher Leistungsphase wird das Prüfen genannt und ist es als Grundleistung oder als Besondere Leistung erwähnt?

Wenn der ausführende Unternehmer eine Dokumentation seiner Leistungen zu liefern hat (gleich ob als Nebenleistung nach einer DIN-Norm oder als separate Position im LV), gehört zu den Grundleistungen in Lph. 8:

- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit ... dem Leistungsverzeichnis = Überwachen, dass die Doku erstellt wurde
- fachtechnische Abnahme der Leistungen = Prüfen, ob alles vollständig ist, was gefordert wurde
- Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitngen und Prüfprotokolle = geordnetes Übergeben an den AG, z.B. im beschrifteten und sortierten Ordner

Die Besonderen Leistungen, die ja in der HOAI nicht abschließend aufgezählt sind, nennen u.a.
- in Lph. 5 das Prüfen und Anerkennen von Montage- und Werkstattzeichnungen
- in Lph. 8 die Durchführung von Funktions- und Leistungsmessungen, das Ausbilden und Einweisen von Betriebspersonal
- in Lph. 9 das Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation

Ein inhaltliches Prüfen der Dokumentation des ausführenden Unternehmers auf Richtigkeit ist also, bis auf die Vollständigkeitskontrolle, so selten, dass es nicht einmal als Besondere Leistung aufgeführt ist.

Musste denn vorab etwas, das inhaltlich dieser Dokumentation ähnlich ist, schon einmal geprüft werden (z.B. als Werkstatt- und Montagezeichnung)? Wenn ja, wieviel Aufwand steckt denn dann noch dahinter, die Enddokumentation zu prüfen?

Ohne nähere Kenntnis Ihre Vertrages würde ich zunächst einmal davon ausgehen, dass eine inhaltliche Prüfung eine besondere Leistung darstellt. Nach § 4 Abs. 4 bedarf sie zur Abrechnung einer schriftlichen Vereinbarung. Wenn der AG diese verweigert, sind Sie evtl. gezungen, den Vertrag zu erfüllen, ohne dafür Geld zu bekommen (schließlich besteht insoweit Vertragsfreiheit, dass man nach HOAI 1996/2002 Besondere Leistungen zum Nulltarif anbieten durfte). Das hängt aber im Detail von Ihrem Auftrag ab. Da müssten Sie dann ggf. etwas von den genauen Formulierungen preisgeben.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

04.08.2013 at 19:27 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Dokumentationsprüfung

quote:
brickhouse wrote:
Mit zu meinen Aufgaben gehört gem. Vertrag die Prüfung der technischen Dokumentation die der Ausführende zum Betrieb der Anlage zu erstellen hat. Das ist in diesem Fall sehr aufwendig.
Ich muss nun nachträglich das Honorar für diese Tätigkeit berechnen.

Die Leistung war vertraglich vereinbart,, aber es war kein Honorar dafür festgelegt? Sehr eigenartig!
04.08.2013 at 20:19 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Dokumentationsprüfung
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