fdoell
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Re: Dokumentationsprüfung
Guten Tag,
meinen Sie die HOAI 1996/2002?
Welche Leistungsphasen haben Sie denn in Auftrag? In welcher Leistungsphase wird das Prüfen genannt und ist es als Grundleistung oder als Besondere Leistung erwähnt?
Wenn der ausführende Unternehmer eine Dokumentation seiner Leistungen zu liefern hat (gleich ob als Nebenleistung nach einer DIN-Norm oder als separate Position im LV), gehört zu den Grundleistungen in Lph. 8:
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit ... dem Leistungsverzeichnis = Überwachen, dass die Doku erstellt wurde
- fachtechnische Abnahme der Leistungen = Prüfen, ob alles vollständig ist, was gefordert wurde
- Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitngen und Prüfprotokolle = geordnetes Übergeben an den AG, z.B. im beschrifteten und sortierten Ordner
Die Besonderen Leistungen, die ja in der HOAI nicht abschließend aufgezählt sind, nennen u.a.
- in Lph. 5 das Prüfen und Anerkennen von Montage- und Werkstattzeichnungen
- in Lph. 8 die Durchführung von Funktions- und Leistungsmessungen, das Ausbilden und Einweisen von Betriebspersonal
- in Lph. 9 das Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
Ein inhaltliches Prüfen der Dokumentation des ausführenden Unternehmers auf Richtigkeit ist also, bis auf die Vollständigkeitskontrolle, so selten, dass es nicht einmal als Besondere Leistung aufgeführt ist.
Musste denn vorab etwas, das inhaltlich dieser Dokumentation ähnlich ist, schon einmal geprüft werden (z.B. als Werkstatt- und Montagezeichnung)? Wenn ja, wieviel Aufwand steckt denn dann noch dahinter, die Enddokumentation zu prüfen?
Ohne nähere Kenntnis Ihre Vertrages würde ich zunächst einmal davon ausgehen, dass eine inhaltliche Prüfung eine besondere Leistung darstellt. Nach § 4 Abs. 4 bedarf sie zur Abrechnung einer schriftlichen Vereinbarung. Wenn der AG diese verweigert, sind Sie evtl. gezungen, den Vertrag zu erfüllen, ohne dafür Geld zu bekommen (schließlich besteht insoweit Vertragsfreiheit, dass man nach HOAI 1996/2002 Besondere Leistungen zum Nulltarif anbieten durfte). Das hängt aber im Detail von Ihrem Auftrag ab. Da müssten Sie dann ggf. etwas von den genauen Formulierungen preisgeben.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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