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baubaer
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Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo liebes Forum,
ich habe das Forum gerade in den Weiten des Internets gefunden, als ich auf der Suche nach dem abrechenbaren Architektenhonorar war.
Tach also erstmal...
Meine Frage bezieht sich auf das tatsächlich abrechenbare Honorar seitens unseres Architekten.
Von vorn herein hat unser Architekt alle Planungen und Überwachungen die etwas mit Heizung, Elektrik, Lüftung und Sanitärinstallation bei der Sanierung unseres Eigenheims zu tun hatten, abgelehnt.
Er habe keine Ahnung davon, und mache das auch nicht. Das hatte unter anderem auch zur Folge, dass er die Elektriker nicht mal auf offensichtliche Fehler hinwies, als diese Leitungen in Bereichen verlegten, die später noch abgerissen werden sollten.
Egal Fakt ist, dass er weder diese Gewerke mit in seine Planung genommen hatte, noch diese ausgeschrieben hatte, noch diese überwacht hat.
Das wurde dann alles von uns in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Firmen direkt gemacht. Unsere Pläne hatten wir ihm zwar gesendet. er hat diese aber nie in finale Pläne übernommen. Im Gegenteil. Bis heute gibt es immer noch nicht komplett richtige Pläne fürs Haus (Mauern immer noch falsch eingezeichnet).
Nun kam seine Abrechnung. Die stellt er auf der Basis der Kostenschätzung von letztem Jahr, die ICH erstellt hatte. Er hat es 3 Monate lang nicht hingebracht, mir eine Kostenschätzung zu präsentieren, dann habe ich eine mit Hilfe von Büchern und dem Internet aufgesetzt. Die hat er dann zu 100% übernommen, mit teilweise eklatant falschen Zahlen in manchen gewerken. Wir haben nie eine richtige Kostenberechnung von ihm erhalten, obwohl ich ihn öfters gebeten hatte. Es gab auch keine aktualisierte Berechnung mit den tatsächlichen Werten gemäß der ausgeschriebenen, bzw von ihm vergebenen Gewerke.
Sanitär, Elektro, Heizung, Fliesen, Boden, Türen, lief alles ohne ihn (ohne LV) direkt von uns mit den Handwerkern. Auch deren Koordination und Überwachung.
Wie gesagt, kam nun die Rechnung von ihm, und da hat er in seine anrechenbaren Kosten auch über 100.000 EUR der Gewerke, um die er sich nicht gekümmert hat, weder in der Planung, noch Ausschreibung, noch Überwachung. Das sind gut 10% , also 10.000 EUR, fürs Nichtstun. Das kann ja nicht sein, oder?
Ein Architekt muss doch bestimmt auch etwas für sein Geld leisten. Das muss doch auch irgendwo (HOAI oder so) festgeschrieben sein, oder sehe ich das falsch?
Gruß
Bernd
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09.08.2013 at 23:00 Uhr |
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fdoell
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo Bernd,
der Gebäudeplaner hat schon Integrations- und Koordinationspflichten bzgl. der Technischen Ausrüstung und bekommt dafür auch Geld. Die Regeln in der HOAI 2009 dazu stehen in § 32 http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#32.
Was Ihr Gebäudeplaner aber wohl versäumt hat, ist, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung entsprechende Planer hätten einschalten sollen. Die Hinweispflicht ergibt sich aus den Grundleistungen der Leistungspahse 1 Grundlagenermittlung und nennt sich Beraten zum gesamten Leistungsbedarf und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11.
Die Integration der Fachplanungen - ob nun von Ihnen oder von ausführednen Firmen erstellt - in seine Gebäudeplanung schuldet er in verschiedenen Leistungsphasen der Anlage 11, z.B. .2e), 3a), 3b), 4c), 5a), 5d), 6c) usw.
Wenn es keine Kostenberechnung und auch keine Kostenschätzung gibt, gibt es auch keine Basis für eine Honorarberechnung, weil die HOAI so etwas zwingend als Grundlage fordert http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#6. Honorarrechnungen ohne solche Grundlagen sind nicht prüfbar und müssen von Ihnen innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt zurückgegeben werden, verbunden mit dem Hinweis, was denn zu ändern wäre, damit die Rechnung prüfbar wird. Übrigens: eine nachträgliche erstellte Kostenberechnung oder -schätzung kann nach der Rechtsprechung nicht dazu benutzt werden, als Honorarberechnungsbasis zu dienen.
Nach dem, was Sie schrieben, haben Sie den Planer aufgefordert, Kostenermittlungen zu erstellen und er hat es nicht getan. Das erfüllt möglicherweise die Voraussetzungen, um sein Honorar in einzelnen Leistungsphasen zu kürzen, da er nicht die Leistung erbracht hat, die Sie gefordert haben. Das sollten sie mit einem Fachanwalt für Architektenrecht besprechen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
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09.08.2013 at 23:19 Uhr |
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baubaer
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo Herr Doell,
erstmal Danke für die super schnelle und auch ausführliche Antwort.
Eins habe ich noch nicht ganz verstanden.
Die Abrechnung der Phasen I-IV anhand der Schätzung mit Elektro/Sanitär etc. leuchte mir ja vielleicht noch ein.
Aber wenn manche Gewerke, wie bei uns, in den Phasen V bis VIII, weder geplant, noch ausgeschrieben noch überwacht werden, und angenommen es läge eine Kostenfeststellung vor (mit diesen "nicht betreuten" Gewerken) und den tatsächlichen IST-Werten, darf der Bauleiter dann dafür wirklich Geld verlangen? Oder muss er diese Anteile bei seiner Berechnung rausnehmen?
Das habe ich nicht ganz aus Ihrer Antwort rauslesen können.
Danke schon mal
Bernd
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09.08.2013 at 23:42 Uhr |
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fdoell
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo,
wenn Sie genau auf den Text des ersten Links achten, lesen Sie:
Anrechenbar für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,
1. vollständig bis zu 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten und
2. zur Hälfte mit dem 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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10.08.2013 at 13:05 Uhr |
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bento
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo Bernd,
vielleicht noch einmal grundsätzlich:
Die HOAI ist Preisrecht und regelt eigentlich nur, was für eine Honorar der Planer bekommt, wenn er die dort beschriebenen Leistungen erbracht hat. Sie regelt allerdings nicht, welche Leistungen er erbringen muss. Dies wäre in einem Vertrag festzulegen.
Gibt es einen derartigen Vertrag?
Architekten sind von Haus aus keine Planer für die Technische Gebäudeausrüstung. Dafür gibt es Fachplaner. Bei Einfamilienhäusern ist es allerdings üblich, dass die (überschaubaren) Planungsleistungen von den Fachfirmen mit erbracht werden. Es geht ja nicht um das Zeichnen von Rohrleitungsplänen oder Kabelplänen. So wird es bei dir auch gewesen sein. Man macht einen Termin mit der Elektrofirma aus und legt gemeinsam fest, was man wo haben möchte. Den Rest macht die Elektrofirma. Mit der Sanitärfirma sucht man sich zusätzlich noch die Einrichtungsgegenstände aus, falls das nicht vorab bereits geschehen ist.
Dass der Architekt von Anbeginn an gesagt hat, dass er mit den TGA-Gewerken nichts zu tun hat, kann sich nur darauf beziehen, dass er dafür keine Planungsleistungen erbringen wollte, denn die hätte er - wenn er dazu in der Lage gewesen wäre- zusätzlich abrechnen können und dafür auch haften müssen. Die Ergebnisse der Firmenplanungen hätte er allerdings bei seinen Planungen berücksichtigen müssen und dort auch übernehmen müssen.
Wenn ich allerdings höre, dass er sich auch um Fliesen, Boden und Türen nicht gekümmert hat, dann kann nur sein, dass diese Dinge nicht beauftragt waren oder dass er mangelhaft gearbeitet hat.
Die Tatsache, dass er keine Kostenermittlungen durchgeführt hat, geht überhaupt nicht. Das sind sozusagen die Grundpflichten bei Planungsaufträgen.
Ich würde auch dazu raten die Rechnung mit dem Hinweis der Nichtprüfbarkeit zurück zu schicken, wenn noch nicht mehr als zwei Monate seit Rechnungseingang verstrichen sind.
Aufgrund der groben Schnitzer wird wohl auch eine anwaltliche Beratung unumgänglich sein.
Viele Grüße
bento
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10.08.2013 at 15:31 Uhr |
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baubaer
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo bento,
Danke für die Antwort.
Wie Du schon schreibst, haben wir direkt mit einem Elektriker die Elektroinstallation geplant und auch umgesetzt. Ebenso mit der Sanitär- und Heizungsfirma, die die ganze Installation ohne den Architekten geplant hatte. Ebenso Schreiner für die Türen und Fliesenleger.
Das wurde nicht ausgeschrieben sondern alles direkt beauftragt.
Was mir nicht in den Kopf will, dass ein Architekt nun Arbeiten, die er nicht erledigt hat, nämlich die Leistungsphasen 5 bis 8, die auch nie mit ihm vereinbart waren, da er dies ja von vornherein gesagt hatte, abrechnen kann.
Welchen Sinn hat das denn? Ist das Gesetz oder dieses Recht eine Gelddruckmaschine für Architekten?
Ich kann ihn für nichts belangen, soll ihn aber dafür bezahlen? Und er muss dafür auch nichts leisten?
Die Anlage 11 der HOAI 2009 regelt doch nach meinem Verständnis die Leistungen, die erbracht werden müssten (wenn ich ihn beauftrage). Wenn diese erbracht werden, bin ich ja auch voll dabei, dass dafür gezahlt wird. Wenn aber von vornherein klar war, dass alles außer Dach und Außenfassade durch uns direkt beauftragt wird, dann kann doch hier nicht für nicht vorhandene Auschreibungen und Überwachungen Geld verlangt werden.
Die Leistungen aus der Anlage 11 wurden doch nicht bereitgestellt.
Oder lebe ich in einer völlig falschen Welt??
Bernd
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11.08.2013 at 01:23 Uhr |
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fdoell
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo,
unterscheiden Sie bitte
- Gewerke, um die sich der Planer nicht gekümmert hat
von
- Leistungsphasen, die er nicht erbracht hat.
Wenn er von vornherein gesagt hat, dass er sich um die Gewerke der technischen Ausrüstung nach § 51 http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#51 nicht kümmert, werden deren Kosten trotzdem mit angerechnet, siehe Beiträge oben.
Wenn er für kein Gewerk Ausführungspläne gemacht, Leistungsverzeichnisse erstellt, Angebote eingeholt und Bauarbeiten überwacht hat, steht ihm auch kein Honorar für Lph. 5-8 zu.
Hat er aber Lph. 5-8 für die baukonstruktiven Gewerke ausgeführt, so werden auch hierbei die Kosten der Technischen Ausrüstung, die ern icht plant und deren Ausführung er nicht überwacht, mit angerechnet. Die HOAI macht da keinen Unterschied zwischen den Leistungsphasen, siehe Beiträge oben.
Wie gut er dabei die Planung und Ausführung der technischen Ausrüstung integriert und koordiniert hat, ist eine Frage der Leistungserbringung. Da gibt es nach BGH-Urteilen feste Regeln, wann man ihm dafür das Honorar kürzen darf, die alle eingehalten sein müssen:
Wesentlich ist der vertraglich zu erbringende Leistungsinhalt.
Sind nur die Ergebnisse von HOAI-Leistungsphasen geschuldet und wurden diese Ergebnisse erbracht, ist ein Abzug nicht gerechtfertigt.
Sind dagegen die Inhalte der Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen geschuldet, gilt nach dem BGH-Urteil vom 24.06.2004 - VII ZR 259/02 (vgl. RA Preussner in ibr-online 2004, 513):
1. Der AG muss prüfen, welche Arbeitsschritte der Architekt als Teilerfolge nach dem Vertrag schuldet.
2. Fehlen geschuldete Arbeitsschritte, kann der AG Mängelansprüche nach § 634 f BGB a.F. erheben.
3: Der Vorrang der Nacherfüllung ist zu beachten. Wenn eine Nacherfüllung noch möglich und dem AG zumutbar ist, muss er dem Planer eine angemessene Frist setzen, den geschuldeten Arbeitsschritt (noch) auszuführen.
4. Erst nach fruchtlosem Fristablauf, Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung ist der Weg zur Minderung oder zum Schadensersatz statt der Leistung frei.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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11.08.2013 at 07:49 Uhr |
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bento
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Re: Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
quote: baubaer wrote:
Wenn aber von vornherein klar war, dass alles außer Dach und Außenfassade durch uns direkt beauftragt wird, dann kann doch hier nicht für nicht vorhandene Auschreibungen und Überwachungen Geld verlangt werden.
Also, du gehst sehr sparsam mit deinen Angaben zum Vertragsgegenstand um.
Den o.g. Angaben zufolge schließe ich, dass es sich nicht um einen Neubau, sondern um einen Umbau/eine Modernisierung handelt. Wenn der Architekt tatsächlich nur die Fassaden- und Dacherneuerung zu planen und zu überwachen hatte, dann kann er auch nur diese abrechnen. Den TGA-Anteil würde ich dann anteilig der Gesamtumbaukosten bei ihm anrechenbar sehen.
Ich frage mich allerdings, warum er dann "immer noch Wände in seinen Plänen falsch stehen hat", wenn sich sein Auftrag nicht auf diesen Bereich erstreckt!?
Falls es sich doch um einen Neubau handeln sollte und es tatsächlich so ist, dass du etwa 80% der Leistungen selbst auschreiben und überwachen wolltest, dann dürfte die HOAI hier wohl an ihre Grenzen stoßen.
Diese geht bzgl. der Honorarermittlung idealerweise immer davon aus, dass der Planer genau die Dinge plant, die er auch später umsetzt. Dann ist es einfach, über die Kostenberechnung das Honorar zu ermitteln. Hier hätte er dann aber eine 100%-Planung machen müssen und eine ca. 20%-Bauüberwachung. Da wird es Kompromisse in der Abrechnung geben müssen.
Im Moment ist mir das aber alles noch zu viel Spekulation.
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 11.08.2013 at 11:00 Uhr]
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11.08.2013 at 10:59 Uhr |
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hoearc
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo Baubaer,
gibt es einen schriftlichen Vertrag mit dem Architekten?
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11.08.2013 at 16:55 Uhr |
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baubaer
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo alle,
erstmal Danke für die konstruktiven und zahlreichen Antworten.
Ich sehe, ich habe in meinem Eifer nicht alle Fakten dargelegt. Also von Anfang an...
Wir haben uns im Sommer letzten Jahres entschlossen mein Elternhaus Baujahr 1976 in der Nähe von Marburg (Hessen) zu sarnieren und modernisieren. Mitte August 2013 haben wir uns mit dem Architekten getroffen und von vornherein erklärt, dass wir einen Architekten und vorallem einen Bauleiter suchen, der zu 100% die Bauleitung übernimmt, da wir zu diesem Zeitpunkt noch über 200km entfernt in der Nähe von Würzburg gewohnt haben.
Über 2 Monate hatte er es dann nicht geschafft uns eine grobe Kostenabschätzung zu liefern, weswegen ich zu einem weiteren Gespräch dann eine Kostenabschätzung meinerseits geliefert habe, in der ich dann mit Hilfe von Büchern und Internet auf eine Nettobausumme auf ca 250.000 EUR kam.
Darin enthalten waren Dachdämmung (Auf- oder Zwischen/Aufsparrendämmung), Dacheindeckung, WDVS, Fensterkompletttausch, Eingangstüre, Innenwandabrisse, Neumauern, Bäder komplett neu (auch an anderen Stellen als im Bestand), Elektroinstallation, neue Heizungsinstallation (mit damaliger Option von Umstellung auf Pallet), neue Wasserrohrinstallation, Innengipsarbeiten, Fliesen, Parkett, Tapezieren, Malerarbeiten.
Diese Werte hat er dann als Grundlage eines Honorarangebots genommen. Er hat Honorarzone III angenommen und das muss ich fairerweise sagen, die möglichen 27% für die Leistungsphasen 1-4, nur mit 11%angesetzt, zB. Lph2 (Vorplanung) statt 7% nur 3% der Honorarsumme.
Das passt eigentlich auch alles in den Lph 1-4.
Lph 5-8 hat er jetzt voll angesetzt. Was auch OK wäre wenn es eine tägliche Bauleitung für alle Gewerke gegeben hätte.
Dieses Honorarangebot haben wir auf jeden Fall erst mal bestätigt und zur Kenntnis genommen.
Ganz ehrlich gesagt, gab es aber über dies hinaus keinen separaten Architektenvertrag. Was wohl ein Fehler war. Das war mir aber damals nicht so richtig klar
Wir haben immer gesagt, dass wir zum Schulbeginn (nächste Woche) alles fertig haben müssen. Was unserer Einschätzung nach bei einem Vorlauf von 1 Jahr auch möglich sein sollte.
Auf das Tohuwabohu bei der energetischen Berechnung der einzelnen Maßnahmen, damit wir ein KfW100-Haus erreichen gehe ich erst gar nicht ein.
Fakt ist statt, wie ursprünglich vereinbart, im Dezember 2012 die Ausschreibungen der einzelnen Gewerke zu machen, ist die erst Ende Februar Anfang März 2013 erfolgt.
Dadurch war der ursprüngliche Plan in der ersten Aprilwoche mit den Dacharbeiten zu beginnen schon hinfällig, da auch viele Zimmerleute erst gar nicht angeboten hatten, da ja nur 3 Wochen Vorlauf zu Baubeginn war. Das haben wir aber erst im Nachhinein bei Gesprächen mit den Handwerkern mitbekommen.
Ausgeschrieben war dann Dach, WDVS und Estricharbeiten.
Alles andere haben wir selber gemacht: Fenster, Innenputz, Malerarbeiten, Fliesen, Parkett, Maurerarbeiten, Elektroinstallation, Heizung/Wasser, Schornstein, PV und Soalrwärme.
Diese Arbeiten haben wir auch selber mit den Handwerkern koordiniert auch die "betreuten" Gewerke haben wir teilweise direkt abgestimmt.
So haben wir auch die gesamten Abriss- und Mauerarbeiten selbstständig mit dem Maurer abgestimmt und durchgezogen. Übrigens fast ohne einen einzigen Besuch seitens des Architekten/Bauleiters innerhalb eines Zeitraums von fast 3 Monaten.
Die Dachdeckerarbeiten waren dann aber zu 100% vom Archi (offiziell) überwacht. Ergebnis:
Statt Abschluss Dacharbeiten in der ersten Maiwoche, hatten wir bei einer geplanten Dauer von 5 Wochen auf dem Dach 10 Wochen (!!!) Verzug. Das Dach wurde dann vor fünf Wochen (teilweise) abgenommen.
Den Pfusch, der dabei behoben werden musste, erzähle ich jetzt aber mal nicht, um nicht alles zu verkomplizieren.
Auf jeden Fall sind wir mit allem gut 10 bis 11 Wochen gegenüber seinem urprünlichen Plan in Verzug. Gott sei Dank aber "nur" 11 Wochen, da wir dann die gesamte Planung und Koordination ab ca. März für alle Innenarbeiten übernommen haben.
Bauleitungsmäßig ging seitens des Architekten, außer sporadischen Besuchen ca. einmal pro Woche, bzw auf Einladung von uns zu einem Treffen, nicht viel.
Er wohnt übrigens nur ca. 6 bis 7 Häuser weiter in fast der selben Strasse. Das war auch damals ein Grund für die Wahl für ihn. Wir dachten, das ist ja ideal, wenn er täglich, da auf dem Weg in sein Büro vorbeikommt.
Wie schon in einem vorherigen Posting beschrieben, haben wir bis heute keine Kostenberechnung oder Kostenanschlag bekommen.
Alle Fehler, die passiert sind haben wir entdeckt, wenn wir am Wochenende die 200km zur Baustelle gefahren sind. Egal ob es die "Architektengewerke" waren oder unsere per Angebot vergebenen Arbeiten.
Jetzt in der heißen Phase der Innenarbeiten war der Bauleiter auch rigoros 4 Wochen im Urlaub. In den zwei Wochen in denen er "nur" zuhause war, kam er auch nicht vorbei. Nicht dass ich ihm und seiner Frau den Urlaub nicht gönne, aber unter Bauleitung habe ich doch ein etwas anderes Verständnis, und alle meine Handwerker "opfern" teilweise ihnren Urlaub oder das Wochenende, damit wir doch noch zu Schulbeginn unseres Sohnes zumindest in der Einliegerwohnung einziehen können.
Und ich habe noch nicht alles erzählt....
Die Abschlagszahlung für die Lph 1-4, für die ich ja eine Kostenberechnung hätte erhalten müssen, wäre für mich ja noch akzeptabel auf Basis meiner ursprünlichen Schätzung. Aber auch da ist ihm meiner Meinung nach ein Fehler unterlaufen, die 25%-Grenze für die KG 400-Gewerke hat er auf 25% der Gesamtnettokosten gesetzt. Meiner Meinung nach ist die 25%-Grenze aber bei 25% der Baukonstruktion (KG 300), womit er ca. 15.000 EUR zu hohe anrechenbare Kosten ansetzt. Das macht nachher auch wieder gut 1500,- Honorar aus.
Und jetzt sumasumarum habe ich echt ein Problem, diesem Bauleiter die Bauleitung für alle Gewerke bezahlen zu müssen. Dach, Außenfassade, Estrich und etwas Putzarbeiten sehe ich ein. Für die anderen Gewerke macht das netto nochmal 110.000 EUR aus. Das heißt nachher bestimmt noch mal gut 10.000 EUR brutto extra Kosten für den Architekten.
Ich hoffe jetzt sind die Zusammenhänge etwas klarer, auch wenn das jetzt ein ziemlich langes Posting geworden ist.
Bernd
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12.08.2013 at 13:26 Uhr |
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bento
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Re: Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo Bernd,
na jetzt wird doch einiges klarer.
quote: baubaer wrote:
Er hat Honorarzone III angenommen und das muss ich fairerweise sagen, die möglichen 27% für die Leistungsphasen 1-4, nur mit 11%angesetzt, zB. Lph2 (Vorplanung) statt 7% nur 3% der Honorarsumme.
Das passt eigentlich auch alles in den Lph 1-4.
Selbst das ist eigentlich nicht so richtig nachvollziehbar. Die Prozentsätze dürften sich nur duch entfallene Leistungsphasen (z.B. LP4) oder durch nicht beauftragte Grundleistungen verringern. Wenn nur der Prozentsatz geringer angesetzt wird, ohne erkennbare Leistungsreduzierung, dann könnte man auch einen "Rabatt" und damit eine Mindesthonorarunterschreitung unterstellen.
Aber das will ich jetzt mal nicht weiter thematisieren, denn das ist ja nicht dein eigentliches Problem.
quote: Lph 5-8 hat er jetzt voll angesetzt. Was auch OK wäre wenn es eine tägliche Bauleitung für alle Gewerke gegeben hätte.
Eine tägliche Bauleitung ist nicht üblich und müsste separat vereinbart werden. Der Planer kann und muss im Rahmen seines Werkvertrags eigenverantwortlich entscheiden, bei welchen Gewerken er wie intensiv vor Ort kontrollieren muss, damit ein mängelfreies Werk entsteht. Bei einigen Gewerken (z.B. Abdichtungsarbeiten) nimmt die Rechtsprechung ihm die persönliche Entscheidung mittlerweile ab.
Wichtig ist, dass die Gewerke mängelfrei sind (da hättest du ihm viel eher mitteilen sollen, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt und ihn zur Nachbesserung auffordern sollen) und dass die Maßnahme termingerecht (war wohl leider nicht schriftlich vereinbart, aber vielleicht gibt es ja Zeugen für den Termin) und kostengerecht (da war offenbar nichts vorgegeben) fertiggestellt wird. Daran muss sich der Planer messen lassen!
quote: Ausgeschrieben war dann Dach, WDVS und Estricharbeiten. Alles andere haben wir selber gemacht: Fenster, Innenputz, Malerarbeiten, Fliesen, Parkett, Maurerarbeiten, Elektroinstallation, Heizung/Wasser, Schornstein, PV und Soalrwärme. Diese Arbeiten haben wir auch selber mit den Handwerkern koordiniert auch die "betreuten" Gewerke haben wir teilweise direkt abgestimmt.
Ich frage jetzt mal etwas ketzerisch:
Habt ihr dem Architekten die Arbeit weggenommen, weil er für euer Dafürhalten nicht aus den Puschen kam, oder war das von Anfang an so vorgesehen, d. h. bei ihm garnicht beauftragt?
Viele Bauherren machen den formalen Fehler, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, statt ihren Planer nachweisbar aufzufordern, nachzubessern. Falls er nicht reagiert, muss der Vertrag eben gekündigt werden und dann muss entschieden werden, ob es jemand anderes übernimmt oder ob man es selbst macht.
Ich weiß, dass hört sich sehr theoretisch an, wenn man mitten in einer Baumaßnahme steckt, aber alles andere könnte sich am Ende rächen, falls es keine Einigung gibt.
quote: Wie schon in einem vorherigen Posting beschrieben, haben wir bis heute keine Kostenberechnung oder Kostenanschlag bekommen.
Wir hatten ja schon mal dazu geraten, die Rechnung mit dem Hinweis der Nichtprüfbarkeit zurück zu schicken, falls sie nicht länger als 2 Monate vorliegt.
Fehlende Kostenermittlungen sind auch ein Grund für eine Honorarkürzung, denn jetzt - kurz vor Fertigstellung der Maßnahme - sollte eine Nachbesserung wohl nutzlos sein.
Mein Vorschlag wäre, sich bezüglich der LP 5-8 honorarmäßig mit dem Architekten zu einigen, idealerweise ohne Ansatz der 110.000,-€ netto für die Gewerke, für die er nichts gemacht hat.
Ein eventueller Rechtsstreit könnte auch für dich problematisch werden, da er zunächst einmal im Falle einer Vollbeauftragung einen Anspruch auf Vergütung hätte und du nachweisen müsstet, dass er seine mangelhafte Leistung trotz Nachbesserungseinräumung deinerseits nicht abgestellt hat. Außerdem könnte er auf die durchaus berechtigte Idee kommen, nachträglich einen Umbauzuschlag zu fordern, falls bisher noch nicht geschehen.
Wenn "deine Karten sauber sind", such dir einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht!
Unabhängig von dem ganzen Theater wünsche ich dir, dass ihr doch noch passend zum Schulanfang einziehen könnt!
Viele Grüße
bento
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12.08.2013 at 14:55 Uhr |
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baubaer
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hi bento,
womöglich haben wir dem Architekten schon die Arbeit teilweise weggenommen, aber sonst wären wir ja gar nicht fertig geworden.
Es war sicher unser Fehler keinen sauberen Vertrag abgeschlossen zu haben. Aber da waren wir einfach zu sehr Greenhorns und haben auch immer auf die Nachbarschaft gesetzt.
Er hat auch die Fähigkeit sich auf nichts festzulegen und Fakten und Ziele vorzugeben. Weder bei den Kosten noch bei den Terminen.
Der Modernisierungszuschlag war im Übrigen mit 20% im Angebot enthalten und wurde so auch in der Abschlagszahlung berechnet.
Ich werde, wir Ihr empfohlen hattet, wegen Nichtprüfbarkeit der Rechnung, diese erst mal zurücksenden. Wie gesagt ist die 25%-Regel falsch angewendet worden und auch die Nebenkosten sind nicht einzeln nachgewiesen worden..
Aber wir werden auch erst mal das Gespräch mit dem Architekten suchen.
Danke erst mal für Eure Hilfe.
PS. Mir erschließt sich aber ganz ehrlich , trotz aller Diskussionen jetzt hier, der Sinn dieser Honorarverordnung aber immer noch nicht, warum ein Architekt diese TGA-Leistungen abrechnen darf, wenn er nichts damit zu tun hat. Wenn er es überwacht, ist es ja OK und da kann er ja auch das Leistungsbild "Technische Ausrüstung" abrechnen.
Vielleicht weiß ja jemand, was der Sinn dieses Gesetzes ist. Oder ist da wieder ein Gesetz während eines Fußball-Länderspiels verabschiedet worden...
gruß an alle
Bernd
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12.08.2013 at 21:39 Uhr |
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bento
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Re: Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hallo Bernd,
quote: baubaer wrote:
PS. Mir erschließt sich aber ganz ehrlich , trotz aller Diskussionen jetzt hier, der Sinn dieser Honorarverordnung aber immer noch nicht, warum ein Architekt diese TGA-Leistungen abrechnen darf, wenn er nichts damit zu tun hat. Wenn er es überwacht, ist es ja OK und da kann er ja auch das Leistungsbild "Technische Ausrüstung" abrechnen.
Vielleicht weiß ja jemand, was der Sinn dieses Gesetzes ist. Oder ist da wieder ein Gesetz während eines Fußball-Länderspiels verabschiedet worden...
Die Frage stellen sich Bauherren immer wieder!
Interessant wird es dann erst, wenn man als Bauherr einen separaten TGA-Planer hat. Der berechnet sein Honorar ja (verständlicherweise) nach den Kosten der TGA-Anlagen. Und dann kommt der Architekt und möchte diese Kosten auch noch mal seiner Honorarberechnung zugrunde legen!?
Oder noch besser: du hast als Bauherr einen Generalplanerauftrag an ein Planungsbüro erteilt. Jetzt rechnet ein und das gleiche Büro das TGA-Honorar und das Objektplanungshonorar jedesmal unter Zugrundelegung der TGA-Kosten ab!?
Die Antwort lautet jedesmal: Ja, das ist so!
Der Gesetzgeber wollte damit berücksichtigen, dass der Architekt die TGA-Planungen in seine eigene Planung integrieren muss. Das ist aus meiner Sicht auch nachvollziehbar, denn bei ihm laufen alle Fäden zusammen und er muss bei seinen eigenen Planungen auch die TGA-Planungen berücksichtigen. Es ist schon ein Unterschied, ob der Bauherr elektrische Rolläden möchte oder Gurtwickler und ob die Klassenräume eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage erhalten oder nicht. Das hat planungs- und ausschreibungstechnische Folgen für ihn.
Außerdem ist der Aufwand bei der Umsetzung höher, da ein erhöhter Koordinierungsaufwand entsteht.
Wenn die a.K. jetzt nur über die KG 300- Baukonstruktionen ermittelt werden dürften, wäre der Aufwand nicht angemessen berücksichtigt.
Stell dir einfach vor, du wärst Architekt und du hättest die Wahl, einen Munitionsbunker oder ein Krankenhaus zu bauen, beide mit gleichen Baukosten der KG 300. Wenn man den TGA-Anteil hier nicht berücksichtigen würde, dann würdest du für beide Objekte - mal von der Honorazone abgesehen - das gleiche Honorar bekommen, obwohl der Munitionsbunker eindeutig weniger Aufwand bei dir verursachen würde.
Viele Grüße
bento
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13.08.2013 at 12:46 Uhr |
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baubaer
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Re: Re: Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
quote: bento wrote:
Der Gesetzgeber wollte damit berücksichtigen, dass der Architekt die TGA-Planungen in seine eigene Planung integrieren muss. Das ist aus meiner Sicht auch nachvollziehbar, denn bei ihm laufen alle Fäden zusammen und er muss bei seinen eigenen Planungen auch die TGA-Planungen berücksichtigen. Es ist schon ein Unterschied, ob der Bauherr elektrische Rolläden möchte oder Gurtwickler und ob die Klassenräume eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage erhalten oder nicht. Das hat planungs- und ausschreibungstechnische Folgen für ihn.
Außerdem ist der Aufwand bei der Umsetzung höher, da ein erhöhter Koordinierungsaufwand entsteht.
Hi Bento,
ich gebe Dir recht, wenn auch tatsächlich ein erhöhter Aufwand vorhanden war. Das heißt wenn TGA-Pläne integriert werden. An unserem Haus, habe ich aber alle Installationen selber mit den Installateuren abgestimmt. Es gab effektiv keinen Mehraufwand für den Architekten nach dem Abschluss der Außenarbeiten.
Trotz mehrmaliger Aufforderung haben wir auch immer noch keine korrekten Grundrisse. Fenster sind immer noch falsch eingezeichnet und eine Bestandsmauer ist immer noch um 80cm an der falschen Stelle eingezeichnet. Wie gesagt hat er sich auch rigoros gewehrt, das auch nur annähernd zu überwachen oder zu koordinieren.
Zu Deinem Krankenhaus/Munidepot-Vergleich:
Wenn der Architekt nach dem Fertigstellen des Rohbaus 6 Monate lang in die Karibik fährt, und dann braungebrannt zurückkommt, und jetzt sich noch anschaut wie das Krankehaus außen weiß gestrichen wird und vielleicht noch das Aufmalen des Roten Kreuzes sieht, und der jetzt die gesamte TGA-Arbeiten mit abrechnet, womöglich auch noch die 8 Millionen für die CT-Anlage und die 11 Millionen für Kernspin-Anlage mit einbezieht, der hat nen richtig coolen Job. Die Arbeiten hat ja ein gewissenhafter Fachplaner koordiniert und auch überwacht. Den Architekturpreis für die tolle Integration von Technik und Architektur sahnt er auch noch ab. Und der Gemeinderat ist auch zufrieden, weil man "nur" 20% über dem Budget war. Über die 2 Monate in denen OPs in einem Behelfskrankehaus durchgeführt worden sind, da der Bau ja fast "pünktlich" mit nur 3 Monaten Verzug fertiggestellt wurde, redet später niemand mehr.
Bei der Kassenprüfung ist auch keinem aufgefallen, dass die 25%-Grenze der TGA-Leistungen bei 25% der Totalkosten angesetzt wurden (anstatt 25% der KG 300), da dies ja auch bei allen öffentlichen Bauten seit 2009 seitens des Architekten so abgerechnet wurden...
Und die 19 Millionen für die beiden Anlagen werden da natürlich mitgenommen. Darf er ja gemäß HOAI...
Gruß
Bernd
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14.08.2013 at 00:05 Uhr |
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bento
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Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Ich hatte versucht, deine Frage zu erklären, warum überhaupt nach HOAI die TGA-Kosten - zumindest teilweise - beim Objektplaner anrechenbar sind.
Ob dein Planer jetzt diesbezüglich mangelhaft gearbeitet hat und ob eventuell die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ihm das Honorar zu kürzen.........das werden wir hier nicht beantworten können. Dafür gibt es Juristen!
Viele Grüße
bento
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14.08.2013 at 10:23 Uhr |
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hoearc
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Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Re: Re: Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
quote: baubaer wrote:
Wenn der Architekt nach dem Fertigstellen des Rohbaus 6 Monate lang in die Karibik fährt, und dann braungebrannt zurückkommt, und jetzt sich noch anschaut wie das Krankehaus außen weiß gestrichen wird und vielleicht noch das Aufmalen des Roten Kreuzes sieht, und der jetzt die gesamte TGA-Arbeiten mit abrechnet, womöglich auch noch die 8 Millionen für die CT-Anlage und die 11 Millionen für Kernspin-Anlage mit einbezieht, der hat nen richtig coolen Job. Die Arbeiten hat ja ein gewissenhafter Fachplaner koordiniert und auch überwacht. Den Architekturpreis für die tolle Integration von Technik und Architektur sahnt er auch noch ab. Und der Gemeinderat ist auch zufrieden, weil man "nur" 20% über dem Budget war. Über die 2 Monate in denen OPs in einem Behelfskrankehaus durchgeführt worden sind, da der Bau ja fast "pünktlich" mit nur 3 Monaten Verzug fertiggestellt wurde, redet später niemand mehr.
Bei der Kassenprüfung ist auch keinem aufgefallen, dass die 25%-Grenze der TGA-Leistungen bei 25% der Totalkosten angesetzt wurden (anstatt 25% der KG 300), da dies ja auch bei allen öffentlichen Bauten seit 2009 seitens des Architekten so abgerechnet wurden...
Und die 19 Millionen für die beiden Anlagen werden da natürlich mitgenommen. Darf er ja gemäß HOAI...
Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
ich verstehe, dass Du über deinen Architekten verärgert bist.
Das was Du jetzt geschrieben hast, ist aber nicht p.c. uns Architekten gegenüber. Hier im Forum stehen Dir auch Architekten kostenfrei hilfreich und ohne jede Häme zur Seite.
Ich bitte um Zurückhaltung. Vielen Dank.
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14.08.2013 at 14:14 Uhr |
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baubaer
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 09.08.2013
IP: Logged
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Re: Honorar ohne technische Anlagen etc
Hi hoearc,
das sollte keine allgemeingültige Floskel gegen die Architektenzunft sein. Sorry wenn das so rüberkam.
Entschuldigung, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Das sollte nur exemplarisch das verhalten meines Architekten in der heißen Bauphase wiederspiegeln, in der er sich nicht die Mühe gemacht hatte auch nur ein einziges Mal während seines 4-wöchigen Urlaubs vorbeizuschauen.
Danke aber auch für Eure Hilfe und die kompetenten Antworten. Ich habe dadurch erst richtig diese Honorarverordnung verstanden, vorallem auch gelesen. Vielleicht hätte ich das mal vorher tun sollen, und wohl auch einen vernünftigen Vertrag abschließen.
Tja.. Hinterher ist man immer schlauer.
Am meisten ärgern wir uns über uns selber, dass wir uns für diesen Architekten entschieden hatten, bzw nicht die Reisleine gezogen hatten als es noch möglich war. Aber das ist echt eine schwere entscheidung.
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15.08.2013 at 22:13 Uhr |
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