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Jetter10
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 15.09.2013
IP: Logged
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Schlußrechnung von Architekt -> Berechtigt ??
Wann darf Architekt SCHLUSSRECHNUNG stellen?
Hallo ,
ich baue zur Zeit mein Haus um ,
vom Satteldach zum Pultdach .
über den Architekten liefen 4 Gewerke
- Zimmermann mit Pauschalpreis
- Fensterbauer , Ausschreibung
- Flaschner , Ausschreibung
- Gipser , Bauvertrag
Der Gipser war noch nicht fertig bzw hat seine Schlußrechnung noch nicht gestellt ,
so hat der Architekt seine SCHLUSSRECHNUNG gestellt ,
ich habe nicht bezahlt weil der Gipser nicht fertig ist .
dann kam eine 2. Aufforderung und dann ein Anwaltschreiben vom ARCHITEKT weil ich seine Schlußrechnung nicht bezahlt habe
Wie ist eure Meinung dazu , Schlußrechnung vom Architekten obwohl der Gipser noch nicht fertig ist ,
der Gipser noch keine Schlußrechnung abgeliefert hat , die der Architekt PRÜFEN versuchen sollte...
Wie ist die Rechtslage ??
Urteile
Erfahrungen ....
2. Der Flaschner hat 50 lfm Titanzink als Abschluß montiert wie in der Ausschreibung ,
der Gipser hat es nicht vollflächig abgeklebt , es hat geregnet , es wurde nass ....
es hat sich Weißrost gebildet , es wurde mit PAD abgerubbelt und eingeölt aber es sieht bescheiden aus ,
es wurde kein vorbewittertes Titanzink verwendet warum auch immer...
KANN der Bauleiter / Architekt so etwas im Vorfeld wissen bzw der GIPSER ,
keiner ist schuld und es sieht bescheiden aus , bzw in 5 Jahren sieht alles gleich aus , sagt der Gipser über das
Titanzink vom Flaschner ...
Danke für eure Beiträge , Kommentare , Gerichtsurteile ....
Sollte die Problematik schon einmal besprochen , bitte weiterlinken...
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Jetter10
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15.09.2013 at 19:47 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Schlußrechnung von Architekt -> Berechtigt ??
Hallo Jetter10,
welche Leistungen sollte der Architekt den beauftragungsgemäß erbringen? Nur betreffend der aufgeführten Gewerke? Und welche Leistungsphasen?
Wenn mindestens bis LP 8 beauftragt war, dann hat der Planer noch keinen Anspruch auf Schlussabrechnung seiner Leistungen.
[url=http://] http://www.meineimmobilie.de/bauen-modernisieren/recht-durchsetzen/wenn-der-architekt-seine-rechnung-schickt[/url]
bzw.
[url=http://] http://www.deutscher-bauzeiger.de/?id=1004[/url]
Viele Grüße
bento
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15.09.2013 at 21:59 Uhr |
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Jetter10
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 15.09.2013
IP: Logged
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Re: Schlußrechnung von Architekt -> Berechtigt ??
Hallo ,
Vielen Dank für deine Antwort ,
Ja am Anfang ist man hoch motiviert und hat 1000 Fragen , doch irgendwann kommt man schon darauf das man zT belogen und verarscht wird , dh mein Architekt redet viel aber wenig effizientes bzw wenig brauchbares ......
In der Honorarschlußrechnung 4 Seiten
stehen recht unterschiedliche Leistungsschritte :HOAI § 33
Seite 1 evtl Leistungsende 8 Objektüberwachung
Seite 2.
Abschlagszahlungen ca
Fertigstellung mit Schlußabnahme Leistungsphase HOAI § 33,8 - 9
erbrachter Leistungsstand entsprechend
HOAI § 31 Abs 5 - 9
Letzte Rechnungsseite :
erbrachte Leistungen entsprechend HOAI § 33 Abs 9 Objektbetreuung und Dokumentation = 0 € ??
UMBAUKOSTENZUSCHLAG GEM HOAI
§ 35 20 % auf Leistungsphasen wird nicht erhoben
FRAGE : Darf der Architekt nach der Schlußrechnung noch den UMBAUKOSTENZUSCHLAG
als RECHNUNG " nachschieben " ??
MFG
Jetter 10
____________________________
Jetter10
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16.09.2013 at 19:34 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Schlußrechnung von Architekt -> Berechtigt ??
Ich glaube, mit den Angaben wird dir hier niemand weiterhelfen können.
Wenn du wenigstens die Fragen beantwortet hättest!?
Mein Rat:
Suche dir eine Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in deiner Nähe, der sowohl die Vertragssituation bewerten kann, als auch kompetent dem bereits vom Architekten eingeschalteten Anwalt entgegentreten kann.
Den Joker der Zurückweisung der Rechnung wegen Nichtprüfbarkeit - sofern sie tatsächlich nicht prüfbar sein sollte - wirst du wohl schon verspielt haben, denn ich vermute du hast die Rechnung länger als 2 Monate!?
Viel Glück
bento
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16.09.2013 at 20:17 Uhr |
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Jetter10
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 15.09.2013
IP: Logged
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Re: Schlußrechnung von Architekt -> Berechtigt ??
Hallo ,
sorry das ich mich jetzt erst gemeldet habe ,
3 Din A 4 Ordner weiter will der richter warum auch immer eine Einigung ohne Urteil schreiben
Da interessante daran es geht um 4000 € und die Nachweispflichtigkeit des architekten hält sich in GRENZEN ""
Möglicher Einigungstext:
Vergleich:
1) Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger EUR 2.000,00 zu bezahlen.
2) Damit sind sämtliche Honoraransprüche des Klägers gegen den Beklagten, gleich aus welchem Rechtsgrund, abschließend und umfassend abgegolten.
3) Das Werk gilt zum 15.07.2013 als abgenommen.
4) Der Kläger verpflichtet sich, an den Beklagten die ihm von diesem für die Architekten-tätigkeit erforderlichen überlassenen Planungsunterlagen (Pläne das Haus betref-fend) herauszugeben.
5) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Gewährleistungsansprü-che/Sachmängelhaftungsansprüche von diesem Vergleich unberührt bleiben, insbe-sondere von der Erledigungsklausel dieses Vergleiches nicht umfasst sind. Gleiches gilt auch für hier im Rechtsstreit bereits eingewandte Mängel, insbesondere die Archi-tektenleistung betreffend, insbesondere Planungs- und Bauleitungsfehler. Auch diese Ansprüche, auch soweit diese hier im Prozess eingewandt wurden, bleiben unberührt und sind von der Erledigungsklausel nicht umfasst.
6) Damit ist der vorliegende Rechtsstreit erledigt.
7) Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Sie werden höflich um Stellungnahme bzw. Rücksprache gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Ra Dr
das einzigste Datum das in dem Einigungstext steht ist der 15 . 7 . 2013 .
( Wie lange bzw spätestens geltend machend ) Ab wann geht es den Architekten nichts mehr an ??
Wie lange habe ich THEORETISCH Anspruch auf die Gewährleistungsansprüche / Sachmängelhaftungsansprüche ??
sowie Planungs - und Bauleitungsfehler ?? , eine Möglichkeit wäre es die Zeitpunkte miteinzufügen -->> in den Einigungstext ,
bzw wann man es spätestens noch einmal überprüft ??
und Bedenken anmeldet oder muß der Nachweis schon ausgeführt sein ??
Die Gipserabnahme war am 26 . 6. 2013 .
Im voraus Vielen Dank .
Anbtwort DR .x.x.x.x
Mit der Abnahme beginnt der Lauf der Gewährleistungsfrist für Ansprüche gegen den Archi-tekten nach den gesetzlichen Regeln, soweit vertraglich nichts gesondert vereinbart ist.
Wenn Sie hierzu Informationen benötigen, weise ich darauf hin und bitte insoweit um Ver-ständnis, dass dies ein neues Mandat darstellt. Gerne kann ich Sie zu diesem Punkt, dann aber wie gesagt mit weiteren gesonderten Kosten, beraten. Dies wäre nämlich ein neues Mandant, was die Prüfung von Ansprüchen gegen den Architekten angeht.
Es ist weder üblich, noch angezeigt hier einen Ablaufzeitpunkt einzufügen. Nur folgender genereller Hinweis: Zur Vermeidung der Verjährung von Ansprüchen reichen bloße Mängel-anzeigen etc. nicht aus. Hier hilft nur und ausschließlich die gerichtliche Geltendmachung rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
- Dr.
Ich wäre sehr erfreut wenn Ihr mir helfen könntet ...
MFG
Jetter10
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Jetter10
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14.07.2014 at 16:17 Uhr |
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