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BKLS
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 11.10.2013
IP: Logged
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Montageplanung/Ausführungsplanung
In einem aktuellen Bauvorhaben stellt sich die Frage nach der Übernahme/Rückführung der Werkstattzeichnung in die Werkplanung
als geschuldete Leistung im Sinne der Fortschreibung der Ausführungsplanung.
Ist es tatsächlich so, dass es eine geschuldete Planer-Leistung ist, ein bestehendes Architektendetail zu einer Schiebetüre in einer
GK Wand anzupassen, wenn der Schreiner (der Türblatt und Zarge liefert) in seinem Zargendetail von einer 3-flach Beplankung des
Schiebetürkastens ausgeht, die in unserem ursprünglichen Detail nicht vorgesehen war ?
Oder ist die Weitergabe des vorliegenden Schreinerdetails an die Trockenbaufirma eine Leistung der Bauleitung (mit der wir nicht beauftragt sind)?
MK
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11.10.2013 at 09:32 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Montageplanung/Ausführungsplanung
Baust Du für den Bischof da in Limburg ?
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11.10.2013 at 09:33 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Montageplanung/Ausführungsplanung
Ändert sich denn durch die vom Schreiner vorgesehene Ausführung der Schiebtür und des Kastens etwas für den Trockenbauer? Oder ist das bloß eine nachrichtliche Information?
Falls ersteres, muss das der Trockenbauer natürlich wissen und der Planer muss durchdenken, was alles zu ändern ist und dann die Zeichnungsänderungen produzieren.
Falls letzteres, wäre ein Hinweis mit Weitergabe des Schreinerdetails (per Mail) verbunden mit der Aussage, dass sich an der Trockenbaukonstruktion nichts ändert, etwas, das Irritationen vermeiden helfen würde.
Zur Frage, wer für die Weitergabe von Ausführungszeichnungen an die ausführenden Firmen zuständig ist:
Das ist eine Frage der vertraglichen Pflichten, die sich aus dem jeweiligen Auftrag ergeben.
Wenn keine Vervielfältigungen zu erbringen sind -> Übersenden der Planung 1x in Papierform und 1x als PDF-oder Plotdatei an den Auftraggeber; dann muss sich der darum kümmern, dass die Pläne zu den Handwerkern kommen. Natürlich kann man sich - falls es kein nennenswerter Mehraufwand ist - kulanterweise für eine Direktüberweisung an die Handwerker entscheiden (kleine Nettigkeiten erfreuen das Herz der Beteiligten).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.10.2013 at 12:19 Uhr |
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