Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Nutzungsänderung nicht genehmigte Räume
Beitrag von Nachricht
cbm
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 19.08.2010
IP: Logged
icon Nutzungsänderung nicht genehmigte Räume

Guten Tag,
Projekt: Zahnarztpraxis in bisher als Büro genutztem Gebäude
Der Zahnarzt möchte mieten, der Vermieter ist für die Beantragung der Nutzungsänderung zuständig (vor vertraglich vereinbart). Nun outet sich der Eigentümer/ Vermieter: der Umbau des Gebäudes zum Büro ist ohne Einholung einer Genehmigung gebaut worden.
Wie gehe ich als Planer mit diesem Wissen um? Mein Auftraggeber, der Zahnarzt, hat die Aussage des Vermieters ebenfalls gehört, ob er sich allerdings über die Tragweite bewusst ist, bin ich mir nicht sicher. Was soll ich ihm raten? Wir befürchten, dass der Vermieter dann eher seine nicht genehmigten Büroräume als Büro vermietet, um die Behörden nicht auf sich aufmerksam zu machen. Ich möchte keine aufwendige Bestandsaufnahme erstellen - es sind keine aktuellen Pläne vorhanden - wenn das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen wird, da bis dato kein Mietvertrag abgeschlossen wurde sondern nur ein Vor-vertrag, dessen Inhalt ich nicht kenne. Ich hoffe, dass jemand mir raten kann, danke.

16.10.2013 at 20:56 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Nutzungsänderung nicht genehmigte Räume

Hallo,

wie oder zu welchen Themen wollen/sollen Sie denn den Zahnart beraten, wenn Sie nicht mal den Inhalt des Vorvertrages kennen?

Wenn Sie bzw. der Zahnarzt ein Geld verdienen wollen: Mietvertrag mit richtig hohen Konventionalstrafen (5-6-stellig), falls die Umbaugenehmigung zur Zahnarztpraxis nicht bis zum Zeitpunkt X vorliegt (Begründung: jeder Monat ohne Praxis ist nicht nur der Verdienstausfall dieses Monats, sondern auch der Weggang von Patienten, die sich ihren Zahnarzt woanders suchen...). Zusätzlich Vorvertrag mit zweitem Mietobjekt.

Wenn Sie seriös vorgehen wollen: sprechen Sie das Thema offen an, oder auch der Zahnarzt. Wenn die gewerbliche Nutzung diesesr Räume in Ihrer Stadt problematisch ist, kann das ja ohnehin jederzeit in Zukunft zum Thema werden; da nutzt es nichts, jetzt irgendetwas zu verheimlichen und zu hoffen, dass es keiner merkt...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.10.2013 at 09:07 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Nutzungsänderung nicht genehmigte Räume

Hallo cbm,

mein Rat: die Bedenken zur Genehmigungsfähigkeit für die Umnutzung klar schriftlich äußern. Damit verbunden eine Entscheidungsvorlage, ob Dein AG die Leistungen trotz der bekannten Risiken ausführen lassen will und bezahlt.

Ich denke, dass der Planer weiter nichts machen darf (Rechtsdienstleistungsgesetz).

Mit Behörde nur abstimmen, wenn es Deinem Auftrag entspricht.
Wer ist Dein AG? Zahnarzt oder Eigentümer?

17.10.2013 at 09:38 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
cbm
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 19.08.2010
IP: Logged
icon Re: Nutzungsänderung nicht genehmigte Räume

Vielen Dank für die Infos. Ich habe ein Protokoll über diese Sitzung verfasst, meinem AG - dem Zahnarzt - weitergeleitet und ihm die Situation noch einmal dargestellt. Ich habe ihm geraten, sich mit seinem Vermieter in spe auseinander zusetzen, bevor weitere Kosten für Planung/ Projektfindung entstehen. Sein Vermieter hat nun seinerseits einen Architekten engagiert, um wohl den "Schwarzbau" irgendwie zu legalisieren. Meinem AG habe ich mitgeteilt, dass ich bereit stehe, dem Architekten des Vermieters unsere Vorstellung zur Nutzung der Räumlichkeiten als Zahnarztpraxis vorzutragen. Ich habe ihm auch mitgeteilt: erst wenn uns korrekte Bestandspläne inkl. Gebäudeentwässerung vorgelegt werden, können wir gemeinsam mit dem Architekten des Vermieters, welcher die Umnutzung beantragen soll, einen Vorentwurf erarbeiten. In die vertraglichen Mietvereinbarungen werde ich mich nicht ein klinken - diese Beratung sollte sein Rechtsanwalt leisten. Ich hoffe, dass dieses Vorgehen nun alle Unklarheiten beseitigt und allen Beteiligten ihre Pflichten aufzeigt -damit das Projekt gelingt. Mein AG hat zum Glück seine bisherigen Räumlichkeiten nicht gekündigt und somit keine Nachteile - erst kann warten möchte aber nun Klarheit der Situation. Danke noch einmal für die Inputs.

18.10.2013 at 19:04 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Nutzungsänderung nicht genehmigte Räume

prima, das klingt ordentlich.
Viel Erfolg! Hö

18.10.2013 at 20:16 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
cbm
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 19.08.2010
IP: Logged
icon Re: Nutzungsänderung nicht genehmigte Räume

Die Story geht weiter, und ich brauche erneut Rat:
Mein AG, der zukünftige Mieter = Zahnarzt-, ist z. Zt.wenig informativ. Einzige Info, die ich bekam: der Vermieter hat wohl die Einsicht in die Akten beim Bauamt vorgenommen mit der Erkenntnis, dass keine Planunterlagen vorliegen. Er werde mit seinem Architekten wohl Pläne erstellen lassen man habe einen guten Draht zum Amt... Ich teilte daraufhin meinem AG mit, dass ich eine Bestandsaufnahme im Innenraum erstellen muss, um meine zukünftige Planungsarbeit korrekt leisten zu können. Er teilte mir mit, dass er "das Heft" in der Hand behalten möchte, wüßte, was er wolle und bei seinem eigenen Hausbau auch vor Ort angegeben habe, was die Handwerker wie ausführen sollten... im Klartext, Planungsunterlagen seinen nicht nötig.
Unter solchen Umständen kann ich
natürlich keine korrekte Arbeit leisten.
Mit meinem AG besteht z. Zt ein Projektfindungsvertrag, die weitere Beauftragung soll nach Unterzeichnung des Mietvertrages erfolgen. Bei Zustandekommen des Mietvertrages würden diese ersten Leistungen in der LPH 1-2 wiederzufunden sein...
Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen strebe ich jedoch nicht unbedingt eine weitere Beauftragung an.
Wie rechne ich meine bisher erbrachte Leistung ab? Eine Kostenschätzung ist nicht möglich, da bis dato nicht geklärt ist, welche Kosten überhaupt entstehen werden und meinem AG zuzuschreiben sind. Ich habe bisher anhand der vorhandenen Grundriss-Skizzen des Vermieters und zweier Ortsbesichtigungen mit grober Überprüfung der Maßangben:
Mit dem AG ein Konzept der Praxis entwickelt,
mehrere Vorentwürfe M 1:100, 1:50 erstellt,, Vorgespräche mit Fachplanern geführt, seine aktuelle Praxismöblierung katalogisiert..., um die Funktionsfähigkeit einer Praxis in den Räumen beurteilen zu können.
Was sieht die HOAI 2013 hier vor? Meinen Zeitaufwand habe ich festgehalten. Da der letzte Vorentwurf ungeachtet der technischen Machbarkeit wohl Anklang fand, kann es sein, daß er diesen als Grundlage für eine Realisierung nimmt. Wie ist hier das Urheberrecht zu beurteilen?
Ich plane, noch einmal ein ausführliches Gespräch mit ihm, um ihm die Architektenleistungen zu erläutern und die damit verbundene Arbeitsweise. Möchte er dann immer noch "freestyl" arbeiten, werde ich ihm eine reine Beratung bezüglich der "künstlerische" Gestaltung anbieten können. Wie rechnet man solche Leistungen ab - fallen diese unter besondere Leistungen?
Ich hoffe, mein Anliegen wird deutlich und jemand von Euch kann mir Unterstützung geben.
Vielen Dank

06.11.2013 at 05:14 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
cbm
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 19.08.2010
IP: Logged
icon Re: Nutzungsänderung nicht genehmigte Räume

Die Story geht weiter, und ich brauche erneut Rat:
Mein AG, der zukünftige Mieter = Zahnarzt-, ist z. Zt.wenig informativ. Einzige Info, die ich bekam: der Vermieter hat wohl die Einsicht in die Akten beim Bauamt vorgenommen mit der Erkenntnis, dass keine Planunterlagen vorliegen. Er werde mit seinem Architekten wohl Pläne erstellen lassen man habe einen guten Draht zum Amt... Ich teilte daraufhin meinem AG mit, dass ich eine Bestandsaufnahme im Innenraum erstellen muss, um meine zukünftige Planungsarbeit korrekt leisten zu können. Er teilte mir mit, dass er "das Heft" in der Hand behalten möchte, wüßte, was er wolle und bei seinem eigenen Hausbau auch vor Ort angegeben habe, was die Handwerker wie ausführen sollten... im Klartext, Planungsunterlagen seinen nicht nötig.
Unter solchen Umständen kann ich
natürlich keine korrekte Arbeit leisten.
Mit meinem AG besteht z. Zt ein Projektfindungsvertrag, die weitere Beauftragung soll nach Unterzeichnung des Mietvertrages erfolgen. Bei Zustandekommen des Mietvertrages würden diese ersten Leistungen in der LPH 1-2 wiederzufunden sein...
Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen strebe ich jedoch nicht unbedingt eine weitere Beauftragung an.
Wie rechne ich meine bisher erbrachte Leistung ab? Eine Kostenschätzung ist nicht möglich, da bis dato nicht geklärt ist, welche Kosten überhaupt entstehen werden und meinem AG zuzuschreiben sind. Ich habe bisher anhand der vorhandenen Grundriss-Skizzen des Vermieters und zweier Ortsbesichtigungen mit grober Überprüfung der Maßangben:
Mit dem AG ein Konzept der Praxis entwickelt,
mehrere Vorentwürfe M 1:100, 1:50 erstellt,, Vorgespräche mit Fachplanern geführt, seine aktuelle Praxismöblierung katalogisiert..., um die Funktionsfähigkeit einer Praxis in den Räumen beurteilen zu können.
Was sieht die HOAI 2013 hier vor? Meinen Zeitaufwand habe ich festgehalten. Da der letzte Vorentwurf ungeachtet der technischen Machbarkeit wohl Anklang fand, kann es sein, daß er diesen als Grundlage für eine Realisierung nimmt. Wie ist hier das Urheberrecht zu beurteilen?
Ich plane, noch einmal ein ausführliches Gespräch mit ihm, um ihm die Architektenleistungen zu erläutern und die damit verbundene Arbeitsweise. Möchte er dann immer noch "freestyl" arbeiten, werde ich ihm eine reine Beratung bezüglich der "künstlerische" Gestaltung anbieten können. Wie rechnet man solche Leistungen ab - fallen diese unter besondere Leistungen?
Ich hoffe, mein Anliegen wird deutlich und jemand von Euch kann mir Unterstützung geben.
Vielen Dank

06.11.2013 at 15:11 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Re: Nutzungsänderung nicht genehmigte Räume

quote:
cbm wrote:

Ich plane, noch einmal ein ausführliches Gespräch mit ihm, um ihm die Architektenleistungen zu erläutern und die damit verbundene Arbeitsweise. Möchte er dann immer noch "freestyl" arbeiten, werde ich ihm eine reine Beratung bezüglich der "künstlerische" Gestaltung anbieten können.



Bei solchen Konstellationen unbedingt die Haftung ausschließen, denn sonst stehst Du dreimal auf der Baustelle, bekommst 5 Arbeitsstunden bezahlt und haftest für alle Mängel, die Dir bei dem betreffenden Bauzustand hätten auffallen können.
Warum dem AG gestalterischen Beistand anbieten, wenn er durch das Ablehnen einer Planung bekundet, diesen nicht nötig zu haben?
06.11.2013 at 18:43 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Nutzungsänderung nicht genehmigte Räume
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no