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RRP
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.08.2011
IP: Logged
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Planung der Straßenbeleuchtung
Guten Tag,
es gibt folgendes Problem: In der Kostenberechnung der Lph.3 wird für die Straßenbeleuchtung einer Verkehrsanlage ein sehr hoher Ansatz geplant. Im Rahmen der Honorarabrechnung erfolgte im Hinblick auf die ortsüblichen Kosten der Hinweis, dass im derzeitigen Planungsstadium noch kein konkreter Leuchtentyp und auch noch keine Anzahl von Beleuchtungskörpern geplant sei.
Meine Frage: Erfolgt diese Festlegung in der Lph.3 oder erst in der Lph.5?
Vielen Dank u. Gruß
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22.10.2013 at 16:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Planung der Straßenbeleuchtung
Die Festlegung von Leuchtentypen und Anzahl Beleuchtungskörpern ist üblicherweise eine Leistung, die zur Entwurfsplanung der Technischen Ausrüstung Starkstromanlagen gehört, siehe ANlage 15.1 Leistungsphase 3c:
"Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile,
Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen,
Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen,
Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen,
Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen."
Ferner gehört zur Entwurfsplanung der Beleuchtungsanlage in Lph. 3 eine Kostenberechnung bis zur 3. Ebene der DIN 276, d.h. KG 445 Beleuchtungsanlagen ggf. getrennt von KG 443 NS-Schaltanlagen und KG 444 NS-Installationsanlagen usw.
Diese Kosten sind dann nach § 46 Abs. 2 bei den Verkehrsanlagen ansetzbar.
Wenn der Auftraggeber - aus welchem Grund auch immer - während der Entwurfsphase der Verkehrsanlagen (immer) noch keine Beleuchtungsplanung vergeben hat, muss der Verkehrsanlagenplaner wohl oder übel Annahmen zu den Kosten der Beleuchtungsanlagen treffen, um für das Budget genügende Kostenansätze bereitzustellen.
Das gilt auch, wenn der Auftraggaber statt einer externen Vergabe der Beleuchtungsplanung eine hausinterne Abteilung mit der Beleuchtungsplanung beauftragt. Auch die müsste im Prinzip alle og. Leistungen der Beleuchtungsplanung einschließlich einer Kostenberechnung liefern, auch oder besonders, wenn sie dabei auf eigene Erfahrungswerte zurückgreift.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.10.2013 at 17:53 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Planung der Straßenbeleuchtung
Hierzu gibt es auch einen interessanten Artikel der ghv: [url=http://]http://www.ghv-guetestelle.de/ghv/redmedia/die_strassenbeleuchtung_in_der.pdf[/url].
Hat denn der Straßenplaner auch die Planung der Straßenbeleuchtung im Auftrag? Dann sollten Anzahl, Dimensionierung und Kosten der Beleuchtungsanlage schon relativ genau in der Kostenberechnung auftauchen.
Falls nicht...........hat denn der Straßenplaner darauf hingewiesen, dass für die Planung der Straßenbeleuchtung ein zusätztlicher Auftrag erforderlich ist? Einfach ohne Hinweis mit dem dicken Daumen schätzen geht nämlich auch nicht!
Wie auch immer ..... Beleuchtungsplanung erstellen lassen und die Entwurfskosten in die Kostenberechnung des Straßenplaners einfließen lassen.
Viele Grüße
bento
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22.10.2013 at 19:15 Uhr |
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RRP
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.08.2011
IP: Logged
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Re: Planung der Straßenbeleuchtung
Hallo Herr Doell u. Bento und vielen Dank für die beiden kompetenten Antworten. Ja, der Verkehrsanlagenplaner hat auch die Planung der Straßenbeleuchtung im Auftrag, daher muss die Beleuchtung jetzt für die Kostenberechnung - wie von Ihnen beschrieben- nachgeholt werden.
Viele Grüße
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23.10.2013 at 10:20 Uhr |
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