|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
vieira
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.11.2013
IP: Logged
|
Anrechenbare Kosten Neubau
Hallo an alle,
können Sie mir ggf. helfen und mir folgende Frage beantworten: Die Kostenschätzung unseres Architekten für unseren geplanten Neubau sieht wie folgt aus:
KGR 200: 15.000 Euro
KGR 300: 400.000 Euro
KGR 400: 100.000 Euro
KGR 500: 40.000 Euro
KGR 600: -
KGR 700: -
Wie errechnet sich das Architektenhonorar und wie hoch darf das Architektenhonorar nach der neuen HAOI 2013 in der Honorarzone 3 sein?
Ich verstehe die Berechnungsangabe in der HAOI, gerade zu der KGR 400, nicht.
Gruß vieira
|
09.11.2013 at 17:55 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Anrechenbare Kosten Neubau
Bei dem Honorar für Planungsleistungen ist zu beachten, dass die HOAI verschiedene Leistungsbilder kennt und weitere Planungs- und Beratungsleistungen bzgl. der Honorarhöhe nicht in der HOAI verankert sind, also nach Erfahrungswerten abgeschätzt werden müssen.
Typische Leistungsbilder sind z.B.
- Gebäudeplanung
- Techische Ausrüstungen (verschiedene Anlagengruppen)
- Tragwerksplanung
- Vermessungsleistungen
- Baugrundgutachten
- Gutachten für thermische Bauphysik (EnEV), Schallschutz und andere
Wenn man ein Honorar abeschätzen möchte, muss man zunächst die anrechenbaren Kosten kennen. Ist Ihre Kostenschätzung denn incl. der Mehrwertsteuer oder ohne? Was bedeutet es denn nach Ansicht des Gebäudeplaners, wenn die Kosten der KG 700 (Baunebenkosten, d.h. u.a. alle Planerhonorare) mit 0,- € angegeben sind? Kostet die Planung nix oder ist das das evtl. (fälschlicherweise) in die anderen KG reingerutscht? Die KG 400 ist aufzugliedern mindestens bis zur 2. Stufe (410, 420 usw.), damit man überhaupt weiß, welche Anlagenmgruppen enthalten sind. Welche Planerleistungen alles erforderlich sind, dazu müsste Sie Ihr Gebäudeplaner in der Grundlageneremittlung beraten und das Ergebnis schriftlich dokumentieren, wenn er HOAI-Grundleistungen in Auftrag hat.
Also, im Moment fehlt es noch an etlichem Input, bevor man zu Kosten etwas sagen kann. Das eigene Honorar sollte der Planer doch zumindest ermitteln können, wie will er denn sonst eine Rechnung stellen? Das der übrigen Planer sollten Sie direkt von denen erfragen und diese vor allem frühzeitig, d.h. noch in der Vorplanungsphase, in das Projekt einbeziehen. Die umfangreichen Integrations- und Koordinations- sowie Termin- und Kostenplanungspflichten des Gebäudeplaners in der Vorplanung können Sie in Anlage 10.1 http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage10 zur HOAI nachlesen.
Zum Verständnis der Ermittlung anrechenbarer Kosten bei der Gebäudeplanung siehe z.B: http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1250.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
09.11.2013 at 23:01 Uhr |
|
|
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
|
Re: Anrechenbare Kosten Neubau
Hallo vieira,
das endgültige Honorar richtet sich nach der "Kostenberechnung" und nicht nach der "Kostenschätzung". Von daher kann man mit den getätigten Angaben nur ein "vorläufiges Honorar" auf Basis der "Kostenschätzung" ermitteln.
Wie Kollege Doell schon sagte, fehlen einige Angaben, um das Hornorar zu berechnen. Ich habe sie nachfolgend noch einmal aufgezählt:
1) Ist in den angegebenen Kosten die MwSt. enthalten?
2) Handelt es sich bei den Kosten der KG 200 um Kosten der Herrichtung (KG 210) und/oder der nichtöffentlichen Erschließung (KG 230) und hat der Architekt diese Leistungen zu planen?
3) Hat der Architekt auch die KG 500 (Außenanlagen) zu Planen und zu überwachen?
4) Wurde ein Honorarsatz abweichend vom Mindestsatz schriftlich vereinbart?
5) Existiert eine Vereinbarung zu den Nebenkosten?
6) Beläuft sich die Beauftragung über das volle Leistungsbild der Leistungsphasen 1-9?
Damit du jetzt nicht ganz im Trüben bleibst, werde ich mal beispielhaft das Honorar berechnen und dazu folgende Annahmen treffen:
zu 1) Nein?
zu 2) Ja!
zu 3) Nein (anderenfalls separate Honorarermittlung nach § 38 -40 HOAI)!
zu 4) Nein!
zu 5) 5% (anderenfalls Abrechnung nach Aufwand)
zu 6) Ja!
Die anrechenbaren Kosten (a.K.) ergeben sich aus der Summe der Kosten der KG 200+300 (415.000,-€) zuzüglich einem Anteil der KG 400. Dieser Anteil wird so berechnet, dass alles was unterhalb von 25% der 415.000,- liegt, voll eingeht und alles was darüber hinaus noch vorhanden ist zur Hälfte.
25% von 415.000,- € wären 103.750,- €. Da die Kosten der KG 400 aber "nur" 100.000,- € ausmachen gehen diese 100.000,- € also voll in die a.K. ein, sodass sich am Ende ein Wert von 415.000,- € + 100.000,- € = 515.000,- € ergibt.
Mit Honorarzone III, Mindestsatz, 100% Leistungsbild und 5% Nebenkosten ergäbe sich dann das Honorar für die Objektplanung zu 80.619,76 € (inkl. MwSt.)
Viele Grüße
bento
|
10.11.2013 at 13:02 Uhr |
|
|
vieira
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.11.2013
IP: Logged
|
Re: Anrechenbare Kosten Neubau
Hallo Bento und Herr Doell,
danke für die Antworten.
Die Annahmen von Bento treffen es auf den Punkt! Danke für die Berechnung.
Eine ergänzende Frage: Wir werden jetzt auf Basis der Kostenschätzung den Architektenvertrag unterschreiben. D.h. die genaue Honorarberechnung erfolgt dann erst nach LP 3, also wenn die Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegt? Wie kann ich dann sichergehen, dass der Architekt das nicht "schön" rechnet, sollte die Kostenberechnung unterhalb der Kostenschätzung rauskommen und damit der Honoraranspruch sinken würde?
Danke für eure Antworten.
|
10.11.2013 at 22:00 Uhr |
|
|
hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
|
Re: Anrechenbare Kosten Neubau
Hallo vieira,
die Kostenberechnung erfolgt nach Bauteilen mit Mengenangaben.
Dein Planer wird Dir sicher gerne ganz genau die Mengenansätze und die Schätzpreise für die in der Kostenberechnung enthaltenen Positionen erläutern. Das sollte auf keinen Fall unterbleiben, denn die Kostenberechnung ist für Dich als Bauherr(in) eine sehr wichtige Planungsleistung. Spätestens daran können Budget und Wünsche gegeneinander abgewogen werden.
Ein guter Planer wird hier nicht tricksen, sondern Transparenz in die Planungsleistungen bringen.
Gruß Hö.
|
11.11.2013 at 00:03 Uhr |
|
|
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
|
Re: Re: Anrechenbare Kosten Neubau
quote: vieira wrote:
Wie kann ich dann sichergehen, dass der Architekt das nicht "schön" rechnet, sollte die Kostenberechnung unterhalb der Kostenschätzung rauskommen und damit der Honoraranspruch sinken würde?
Dein Problem muss man aber jetzt nicht verstehen, oder?
Viele Grüße
bento
|
11.11.2013 at 22:22 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|