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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Tragwerksplanung LP5 Reduzierung
Beitrag von Nachricht
j.niklas@email.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.12.2013
IP: Logged
icon Tragwerksplanung LP5 Reduzierung

Hallo,
ich habe eine Frage zur Einordnung von Leistungen der Tragwerksplanung. Für einen Tischlereineubau (Holzbau) erhielt ich ein Angebot nach HOAI, klassifiziert in Honorarzone II. Die Leistungsphase 5 war mit 42% angesetzt. Nach mündlicher Auftragserteilung wurden die entsprechenden Planungsleistungen erbracht. Bei Prüfung der Rechnung bin ich etwas tiefer in die HOAI eingedrungen und fand hier den Passus:
1. § 49 Leistungsbild Tragwerksplanung
2. (1) Die Leistungen bei der Tragwerksplanung ... werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 50 bewertet:
.....
5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 42 Prozent,
(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 26 Prozent der Honorare des § 50 zu bewerten:
1. im Stahlbetonbau, sofern keine Schalpläne in Auftrag gegeben werden,
3. im Holzbau mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad.
…..
Durch die Einordnung in Zone II, also unterhalb Honorarzone III (= durchschnittl. Anforderungen) ergibt sich m.E. automatisch eine Herunterstufung auf 26%. Schalungspläne waren nicht erforderlich.

Sehe ich das so richtig?

Beste Grüße

Joachim




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holzemile

16.12.2013 at 17:21 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Tragwerksplanung LP5 Reduzierung

Nach HOAI 2009: ja. Fragen Sie doch mal den Planer, wieso er die Regel nicht angesetzt hat.

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.12.2013 at 21:36 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Tragwerksplanung LP5 Reduzierung

Vielleicht ist die Tischlerei mit Windsogberechnung und aussteifenden Wänden und Knicklasten und Schneelasten und nach aktuell geltender Norm gerechnet ja auch nicht unterduchschnittlich?

Auf jeden Fall drüber reden würde ich sagen.

16.12.2013 at 21:48 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Tragwerksplanung LP5 Reduzierung

Nun, wenn der Fachmann (Planer) selbst die HZ II als zutreffend bezeichnet (Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann- und Verbundkonstruktionen, mit vorwiegend ruhenden Lasten), muss er sich auch daran halten.

Etwas anderes wäre es, wenn die Konstruktion objektiv in Hz III oder gar höher einzustufen wäre. Um so etwas nachvollziehen zu können, müssten wir aber fachtechnisch korrekte Beschreibungen des Tragwerks kennen.

So, wie die Rechnung gestellt ist, ist sie jedenfalls in ihren verschiedenen Ansätzen nicht zusammenpassend.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.12.2013 at 09:51 Uhr
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j.niklas@email.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.12.2013
IP: Logged
icon Re: Tragwerksplanung LP5 Reduzierung

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!
Es handelt sich um ein einfaches, innen mit OSB, außen mit Weichfaser beplanktes und mit Holzfaser-Einblasdämmung gedämmtes eingeschossiges Holzständerbauwerk, 200 m², ein größerer und ein kleinerer Raum (Tischlerei mit Maschinenraum und Bankraum), Binderdach (keine Fertigbinder), Deckenbeplankung an den Dachbindern. Das Angebot des Planers bezog sich eindeutig auf HOAI 2009, Honorarzone II. Phase 4 wurde gemäß diesem Angebot schriftlich beauftragt und nach Abschluss entsprechend honoriert. In Phase 5 wurden gegenüber der Genehmigungsplanung keine wesentlichen, den Schwierigkeitsgrad der Statik betreffenden Änderungen vorgenommen.
Besten Gruß!


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holzemile

17.12.2013 at 15:03 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Tragwerksplanung LP5 Reduzierung

Diese Konstruktionsbeschreibung trifft m.E. die Definition von Tragwerken der Honorarzone II. Damit wurde wohl lediglich die Abminderung bei diesen Holztragwerken in Lph. 5 übersehen.

quote:
hoearc wrote:
Vielleicht ist die Tischlerei mit Windsogberechnung und aussteifenden Wänden und Knicklasten und Schneelasten und nach aktuell geltender Norm gerechnet ja auch nicht unterduchschnittlich?
Wenn die HOAI von unterdurchschnittlich schreibt, meint sie damit bei Leistungsbildern mit 5 Honorarzonen diejenigen, die unter der Hz III (= durchschnittlich, siehe § 5 Abs. 1) liegen; sie bezieht sich damit immer auf sich selbst und nicht auf evtl. Definitionen in technischen Normen.

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
18.12.2013 at 07:44 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Tragwerksplanung LP5 Reduzierung

Danke Herr Doell,
bin kein Statiker, deshalb war mir das nicht klar.

Höpfner

18.12.2013 at 08:36 Uhr
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j.niklas@email.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.12.2013
IP: Logged
icon Re: Tragwerksplanung LP5 Reduzierung

Herzlichen Dank für Ihre Kommentare zu dieser Fragestellung. Damit wäre meine Frage geklärt und, nachdem ich als Planer bislang nur im Tiefbau/Technische Ausrüstung aktiv war, freue ich mich, jetzt auch im Hochbau etwas dazugelernt zu haben.
Beste Grüße und Schöne Feiertage!

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holzemile

18.12.2013 at 17:26 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Tragwerksplanung LP5 Reduzierung
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