Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung nach Anlagengruppen
Beitrag von Nachricht
BLS
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.12.2013
IP: Logged
icon Abrechnung nach Anlagengruppen

Hallo,

ich habe folgende Frage zur Einteilung und Abrechnung nach Anlagengruppen (AG) nach HOAI 2009:
Gem. Vertrag gibt der Kunde an, dass die Anlagengruppe "1.1.9 Kraftwerkstechnik" zu bearbeiten ist.
Tatsächlich teilt sich diese gem. Kostenschätzung der LPH 2 in die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 8 auf.
Kann die Abrechnung nun nach den einzelnen AG und damit den jeweiligen Teilsummen erfolgen, oder ist, wie im Vertrag beschrieben nur eine AG und damit eine Summe als anrechenbare Kosten anzusetzen.

Vielen Dank im Voraus

Jörn Eberhard

20.12.2013 at 09:48 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abrechnung nach Anlagengruppen

Das kommt darauf an. Um welche Art Gebäude oder Ingenieurbauwerk handelt es sich denn?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

20.12.2013 at 13:38 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
BLS
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.12.2013
IP: Logged
icon Re: Abrechnung nach Anlagengruppen

Wir sprechen von einer Gasturbinen-Anlage mit Peripherie.

20.12.2013 at 21:33 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abrechnung nach Anlagengruppen

Die amtliche Begründung zu § 41 HOAI 2013 weist aus: "Soweit Bereiche nicht erwähnt worden sind, wie zum Beispiel Elektrizitätswerke oder Versorgungsleitungen für Elektrizität, rechnen die Leistungen hierfür nicht zu den von der Verordnung erfassten Leistungen."

Mit anderen Worten: ein Elektrizitätswerk mit Gasturbine ist kein Ingenieurbauwerk im Sinne der HOAI. Die Honorierung seiner Planung ist frei vereinbar.

Das bedeutet aber auch, dass die Maschinentechnik und die technische Ausrüstung dieses Elektrizitätswerkes kein Teil des Ingenieurbauwerks (vgl. § 42 Abs 1) und keine Technische Ausrüstung eines Objektes der HOAI ist und damit auch nicht unter die Regelung des § 53 Abs. 1 als "Fachplanung der Objekte" fällt (vgl. § 2 Abs. 1). Damit ist die Vergütung für die Planung der Maschinentechnik, Verfahrens- und Prozesstechnik und technischen Ausrüstung (um einmal im HOAI-Jargon zu reden) frei vereinbar.

Wenn im Rahmen der Freivereinbarkeit von Honoraren (hilfsweise) auf Rechenregeln und Tabellen der HOAI zurückgegriffen wird, heißt das noch nicht, dass die übrigen Regeln der HOAI ebenfalls automatisch gälten, wenn die Planung der betreffenden Bauwerke und Anlagen nicht zwingend nach HOAI zu vergüten sind.

Die Vereinbarung der Planungsvergütung der technischen Ausrüstung eines Elektrizitätswerkes nach Tafeln und Teilleistungs-Prozentsätzen der HOAI (unter Zusammenfassung der anrechenbaren Kosten zu einem Objekt) düfte daher vertraglich bindend sein, da die Planung dieser Anlagen nicht der HOAI unterliegt und eine freie Vereinbarung - sofern sie nicht sittenwidrig ist - gültig ist.

Was nun aber genau in Ihrem Vertrag steht und was gilt, wenn irrtümlicherweise angenommen wurde, ein Elektrizitätswerk unterliege bzgl. der Honorierung der HOAI, müsste im Einzelfall eruiert werden - das übersteigt die Möglichkeiten dieses Forums wohl und verlangt auch juristische Kenntnisse, deren Anwendung das Maß des Zulässigen für die meisten Forumsteilnehmer überschreiten dürfte. Da wäre dann wohl eine (vergütungspflichtige) anwaltliche Beratung angesagt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

20.12.2013 at 23:27 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung nach Anlagengruppen
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no